Ein Urteil und viele Fehlurteile

Zum Entscheid des BVerfG über die Schadenersatzklage der Energiekonzerne

Hanns Graaf

Am 6.12.16 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe über eine Klage der Energiekonzerne RWE und En.BW. Darin fordern diese Schadenersatz in Höhe von 19 Milliarden Euro für ihnen entgangene Erlöse aufgrund des 2011 von der Bundesregierung kurzfristig beschlossenen beschleunigten Atomaustiegs nach dem Unglück von Fukushima.

Wir wollen hier nicht nur das Urteil selbst kommentieren, sondern auch am Beispiel eines Artikels der Gruppe Arbeitermacht (GAM) aufzeigen, wie eine sich als antikapitalistisch und marxistisch verstehende linke Organisation darauf reagiert. Dazu betrachten wir den Artikel „Trostpflaster für die Atomlobby“ von Jürgen Roth in der Infomail 919 der Gruppe Arbeitermacht (GAM) vom 12.12.16 (www.arbeitermacht.de)

Der Entscheid des BVerfG berührt, wie auch die früheren Festlegungen zum Atomausstieg, direkt die Eigentumsfrage. Das Grundgesetz sichert den Schutz des Eigentums zu, sieht aber gleichzeitig eine „soziale Verpflichtung“ der Eigentümer. Nun kann niemand erwarten, dass eine bürgliche Gesetzgebung sich gegen das Privateigentum an Produktionsmitteln ausspricht, also – um es mit Marx zu sagen – höher steht, als die materiellen Verhältnisse, über denen sie sich erhebt. Doch genau das – ein Eingriff in das Eigentumsrecht – ist das Urteil des BVerfG. Die Richter verweisen aber darauf, dass „Enteignungen nicht vorgenommen“ worden sind. In diesem Falle wäre nämlich Eigentum entzogen und in das Eigentum der öffentlichen Hand überführt worden.

Unter „Eigentum“ versteht jeder Mensch, dass es dafür einen juristischen Eigentumstitel gibt.  Daneben muss es aber auch eine tatsächliche, praktische Verfügungsgewalt des Eigentümers über sein Eigentum geben. Jeder Streik dreht sich genau darum, die Verfügungsgewalt des Eigentümers über seinen Betrieb bzw. die Produktion einzuschränken.

Entgegen den Behauptungen des BVerfG wurde aber das Verfügungsrecht der Energieunternehmen tatsächlich erheblich eingeschränkt. So wurde z.B. die Nutzungszeit der AKW verkürzt oder die Eigentümer zur Abschaltung von AKW gezwungen. Vor 2011 waren Gesetze erlassen worden,  welche die weitere Nutzung regelten, was die Unternehmen dazu veranlasste, weiter Investitionen vorzunehmen. Diese Gesetze zur Laufzeit wurden kurze Zeit später, nach Fukushima 2011, plötzlich wieder gekippt und somit diese Investitionen entwertet. Die Konzerne wurden verpflichtet, Rückstellungen für den Atomausstieg (Rückbau, Endlagerung usw.) zu bilden, gleichzeitig wurde es ihnen durch die Regelungen des EEG (Vorrang-Einspeisung für die „Erneuerbaren“) immer schwerer gemacht, mit ihren Kraftwerken, die oft nur noch im Stand by-Modus arbeiten, dieses Geld zu erwirtschaften. Unabhängig davon, wie man dazu steht, lässt sich jedenfalls nicht leugnen, dass es damit einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht der Energieunternehmen sehr wohl gab. Mit der 13. AtG (Atomgesetz)-Novelle von 2011 seien nur „Produktionslizenzen entzogen worden“, womit aber jedes Unternehmen zu rechnen hätte, wie das BverfG meint.

Schon vor dem Atomausstieg unterlagen die Energieversorger durch den gesetzlichen „Versorgungsauftrag“ staatskapitalistischen Regularien, welche klare Beschränkungen des Eigentumsrechtes darstellten, die es in anderen Branchen so nicht gab. Erst die Politik der Energiewende (EW) hat diese Regelungen weitgehend verändert, jedoch nicht abgeschafft, z.B durch das EEG, die Liberalisierung der Netze und die Einführung einer Strombörse – zum Schaden des Stromsystems und der Verbraucher (der privaten wie der kommerziellen).

Das BVerfG stellt in seinem Urteil nur zwei Verstöße gegen das Grundgesetz fest. Erstens wurden 2002 mit der Laufzeitbegrenzung der AKW Produktionsmengen festgelegt. Die Nichtausschöpfung der Produktionsmengen der AKW infolge der 2011 novellierten Abschalttermine bzw. die Umsatzeinbußen dadurch seien entschädigungswürdig. Zweitens werden die nach dem Beschluss von 2011 wertlosen Investitionen der Betreiber als „gefrustete Investitionen“ gewertet, die ebenfalls entschädigungswürdig sind.

Der wesentliche Inhalt der AtG-Novelle von 2011 – die Verkürzung der AKW-Laufzeiten bzw. die Abschaltung von Anlagen – wurde jedoch nicht als grundgesetzwidrig eingeschätzt. Dazu wurde festgestellt, dass die Bewertung einer Technik dem Bundestag frei stehe und dieser zu jeder Zeit eine Technik genehmigen oder verbieten kann. Das ist natürlich richtig. Die Frage ist nun, ob es sachliche Gründe für ein Verbot bzw. die Einschränkung der Nutzung von AKW gab.

Und an diesem Punkt wird die ganze Absurdität und das rein ideologische, den wissenschaftlich-technischen Fakten widersprechende Prozedere des Atomausstiegs deutlich.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Demgegenüber sind die mit der 13. AtG-Novelle verfolgten Gemeinwohl­belange (Leben und Gesundheit der Bevölkerung, Schutz der natür­lichen Lebensgrundlagen) von hohem Wert und in der konkreten Umsetzung der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 von großem Gewicht. Der Gesetz­geber wollte den 2002 beschlossen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie beschleunigen, indem er feste Abschalt­termine einführte und die Ende 2010 erfolgte Ver­längerung der Laufzeiten rückgängig machte. Hierdurch wurde eine Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß erreicht.“

Worin bestand nun dieses Risiko? Dazu heißt es im Urteil: „Dabei ist auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetz­geber auf die Ereignisse in Fukushima reagierte, obwohl hieraus keine neuen Gefährdungs­erkennt­nisse abgeleitet werden konnten.“ M.a.W.: Die Bundesregierung konnte nicht sachlich nachweisen, dass durch Fukushima die Sicherheitslage von AKW in Deutschland anders hätte beurteilt werden müssen als zuvor. In der Tat gab es auch keine solche Einschätzung seitens der entsprechenden Fachgremien. Im Gegenteil: Diese haben – schon nach Tschernobyl 1986 – die Sicherheit der AKW in Deutschland gründlich untersucht und festgestellt, dass es Unfälle wie in Tschernobyl und Fukushima hierzulande nicht geben könne, weil die geografischen Gegebenheiten völlig anders sind (keine Starkerdbeben- oder Tsunamigefahr), die konstruktiv-technischen Gegebenheiten andere sind und der Sicherheitstandard der hiesigen AKW deutlich höher ist. Doch die Urteile der nationalen und unternationalen Experten wurden in den Wind geschlagen und stattdessen eine „Ethikkommission“ eingesetzt, die den ad hoc-Beschluss der Regierung über die Köpfe des wahrlich „überrumpelten“ Bundestages hinweg 2011 nachträglich bestätigte. Diese seltsame Kommission zeichnete sich v.a. durch das Fehlen jeglicher Fachkompetenz und jeder demokratischen Legitimation aus.

Weiter lesen wir in der Urteilsbegründung: „bei der Beurteilung einer Hoch­risiko­techno­logie, deren Schadens­risiken in besonderem Maße von einer politi­schen Bewertung und einer öffent­lichen Akzeptanz abhängig sind, kann auch Ereignissen ein eigenes Gewicht beigelegt werden, die allein das Bewusst­sein der Öffent­lichkeit für diese Risiken ändern, obwohl neue Gefährdungen nicht erkennbar sind.“

Auf gut Deutsch heißt das nichts anderes, als dass es keine sachlichen Gründe für eine Bechleunigung oder überhaupt für einen Atomausstieg gab. Wenn es bezüglich der Sicherheit von AKW Versäumnisse gab – und die gab es sicher, schon deshalb, weil es von Konzernen und Staat unabhängige Kontrollinstanzen z.B. unter Einbeziehung von AnwohnerInnen nicht oder in unzureichendem Maße gab – dann wäre es Aufgabe von Regierung und Parlament sowie auch des BVerfG gewesen, hier auf Verbesserungen zu dringen. Offenbar wog da aber das „Grundrecht der  Bevölkerung auf Sicherheit“ nicht so schwer …

Dem ganzen juristischen Geschwurbel bezüglich der sozialen Verantwortung und der Sicherheitsinteressen fehlt jede sachliche und argumentative Grundlage. Wenn da von „Hochrisikotechnologie“ gesprochen wird, der man nur dadurch Herr werden könne, indem man  sie verbietet, dann müssten wir ziemlich viele Technologien verbieten. Wer etwa hat nach dem ICE-Unglück von Eschede mit über 100 Toten das Verbot von Hochgeschwindigkeitszügen oder gar des Eisenbahnverkehrs gefordert?! Für Terroristen wäre es leicht, 10 oder 20 ICE an einem Tag zum Entgleisen zu bringen – mit womöglich tausenden Opfern. Niemand denkt aber daran, deshalb  Hochgeschwindigkeitszüge zu verbieten. Und wer fordert den Austieg aus der Chemieindustrie, die bisher weit mehr Opfer gekostet hat als alle Atomunfälle zusammen?!

Brecht schrieb einmal: „Wer ein Auto kauft, kauft den Unfall mit.“ Die Lösung des Problems besteht aber eben nicht in der Rückkehr zur Pferdekutsche, sondern in der Verbesserung der Auto-Technik und des Verkehrswesens. Aber solche Überlegungen stehen in der Zeit der grünen Maschinenstürmerei und der „Heile Welt-Träumerei“ zurück ins Windmühlen-bestückte Mittelalter ja auf dem Index einer „grünlichen“ Moral. Dass dazu erhebliche geistige Verrenkungen nötig sind, haben uns die Roten Roben vom BVerfG mit ihrem Urteil erneut vor Augen geführt.

Von all dem, dem „Bruch der Verfassung“ bzw. ihrer „besonderen Auslegung“ durch das BVerfG, von der ständigen Aushöhlung und Ausserkraftsetzung der Demokratie und jeder auf Wissenschaft beruhender Sachdiskussion gerade in der Atom- und Energiepolitik ist beim GAM-Autor Roth bezeichnenderweise nicht die Rede. Das rührt auch daher, weil Roth hier – wie auch in anderen Artikeln zum Thema – fast immer nur Meinungen, d.h. Ideologie betrachtet und kaum die Sache selbst. So geht er auch im hier besprochenen Artikel v.a. auf diverse linke und grüne Kommentatoren ein, jedoch fast nicht auf den Inhalt oder die Begründungen des Urteils des BverfG selbst.

Kommen wir nun zu den Bewertungen, die Jürgen Roth im Artikel der GAM vornimmt.

Er schreibt zum Urteil des BVerfG: „In den Nikolausschuh der Stromkonzerne RWE und Vattenfall legte es nichtsdestotrotz eine Praline: in Randbereichen gab es dabei Defizite, der Gesetzgeber müsse bis Mitte 2018 eine Neuregelung beschließen.“

Nebenbei bemerkt, betraf das Urteil nicht Vattenfall, sondern En.BW, eine ähnlcuhe Klage von Vattenfall wird vor einem Schiedsgericht verhandelt. Die Ablehnung der Schadensersatzansprüche in Höhe von 19 Milliarden zugunsten deutlich niedriger (aber noch auszuhandelnder) Summen wertet er als „Geschenk“. Jeder, dessen Nikolausgeschenk nur ein Zehntel dessen darstellt, was man erwartet hat, wäre darüber enttäuscht – nur unser Autor hält das für einen Anlass zur Freude. Noch wichtiger ist freilich, dass mit dem BVerfG-Urteil der Atomausstieg generell bestätigt wurde. Wäre anders geurteilt worden, hätte womöglich ein ganzer Tsunami von ähnlichen Klagen gegen das EEG und gegen die EW die deutschen Gerichte überflutet. Die ohnedies sich immer mehr dem Scheitern nähernde und immer stärker in die Kritik geratende EW könnte damit endgültig (und eher als es viele erwarten) vor dem Aus stehen. Das wurde – soweit es das Juristische anbelangt – verhindert. Wenn das ein „Geschenk“ für die Energiekonzerne sein soll, dann wäre auch ein Sprengsatz mit Zeitzünder ein Geschenk.

Geradezu absurd ist, was Roth über den Atomausstieg schreibt: „Das Lob von Medien, Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen für die Entscheidung der „roten Roben“ ist genauso fehl am Platz, wie es die Bezeichnung Atomausstieg für das Gesetz von 2002 war.“

Dass grüne Organisationen und auch die ziemlich grünen Medien das BVerfG-Urteil loben, ist mehr als verständlich, denn wäre das Urteil anders ausgefallen, wären die Schadenersatzansprüche bestätigt worden und es wäre das ein klares Signal gegen den Atomausstieg gewesen – mit womöglich drastischen Folgen. Nun ist das Urteil aber eine generelle Bestätigung des Atom-Ausstiegs-Kurses und ein deutlicher Hinweis an die Konzerne, dass es per Klage nicht viel zu holen gibt und es einen Ausstieg vom Atomausstieg nicht geben wird.

Genauso falsch und allen Realitäten widersprechend ist Roths Aussage, dass der 2002 von der Schröder-Regierung beschlossene Atomausstieg keiner gewesen sei. Seit 2002 haben alle Bundesregierungen am Kurs des Ausstiegs aus der Kernspaltung festgehalten. Zur Debatte stand jedoch nie ob, sondern immer nur, wie schnell dieser Ausstieg vollzogen wird. Unter Schwarz/Gelb wurde das Tempo des Ausstiegs durch die Erhöhung der Restlaufzeiten gebremst, um dann 2011 – nur ein Jahr später – wieder rigoros beschleunigt zu werden.

Der inhaltliche Kern des Atomausstiegs bestand freilich nie darin, die Laufzeiten der AKW zu verkürzen, da kein AKW ewig läuft, er bestand v.a. darin, dass keine neuen AKW gebaut werden. Es war immer klar – und es ist auch innerhalb des Stromsystems technisch gar nicht möglich -, alle AKW sofort abzuschalten. Bis 2002 lieferten diese schließlich über 25% des Stroms (darunter etwa die Hälfte der Grundlast), der Komplettausfall der AKW hätte selbst durch Importstrom nie kompensiert werden können. Selbst die GAM hat daher ja nie den sofortigen Ausstieg gefordert, sondern „nur“ einen schnellstmöglichen, planmäßigen Ausstieg. Dass andere Linke und Grüne den Sofortausstieg gefordert haben, zeigt nur, wie schlimm es um deren Realitätssinn steht. Allein der Umstand, dass seit 2002 immer mehr Atommeiler vom Netz gehen und bis 2022 das letzte AKW abgeschaltet sein wird, zeigt, dass es sich um einen Atomausstieg handelt – um was sonst?!

Weiter fährt Roth zum Atomausstieg und der 2002 beschlossenen Restlaufzeit fort: „Diese war so großzügig bemessen, dass die Reaktoren weit länger in Betrieb bleiben durften, als es ihrer betriebswirtschaftlichen Abschreibung entsprach.“

Wie oben erläutert, wäre ein schnellerer Ausstieg möglich gewesen, nur hätte er große Probleme beschert. Roths Verweis auf die „betriebswirtschaftliche Abschreibung“ offenbart aber, dass für ihn nicht die technischen Realitäten und die Bedürfnisse der Gesellschaft maßgebend sind, sondern irgendwelche politischen oder „ökonomischen“ Regelungen – m.a.W. bürgerliche ökonomische Kriterien. Die Abschreibung hat nämlich überhaupt nichts damit zu tun, wie lange ein AKW – technisch gesehen – betrieben werden kann. In anderen Ländern ist es nicht selten, dass AKW nach entsprechenden Überprüfungen und sicherheitstechnischen Nachrüstungen 60 oder 80 Jahre lang laufen (dürfen). Die Einschätzung der Restlaufzeiten in Deutschland ist politisch und idelogisch motiviert und keineswegs technisch begründet. So wurde z.B. der Reaktor in Hamm-Uentrop abgeschaltet, obwohl dessen besondere Konstruktion einen GAU ausschließt.

Wenn es tatsächlich um die so oft beschworene „Sicherheit“ von AKW ginge, dann hätte das mit den Abschreibungen, letztlich einer steuerlichen Kategorie, gar nichts zu tun. Wenn es um die Sicherheit gehen würde, dann fragt man sich doch, warum der Atomausstieg in Deutschland nicht schon 1986 nach Tschernobyl oder sogar schon vorher beschlossen wurde? Die deutsche Atompolitik ist spätestens seit 2002 ein einziges Hü und Hott, ein von umwissenschaftlichen Phobien getriebener Aberwitz, der nicht zuletzt in einer kabarettreifen „Endlagerdiskussion“ sichtbar wird (she. unten).

Weiter fährt der Autor Roth fort: „Zudem durften die Energiekonzerne „ihr“ Strombudget nach Belieben unter ihre Betriebsstätten aufteilen, so dass im Fall der endgültigen Stilllegung von Anlagen, die längst abgeschrieben waren und eh abgeschaltet worden wären, deren Reststrommenge auf neuere, rentable Kraftwerke übertragen werden konnte.“

Was heißt, ein AKW wird „eh abgeschaltet“? Der Betrieb eines AKW unterliegt sehr strengen Sicherheitsvorschriften und -normen. Werden diese erfüllt, kann und sollte es auch über die angenomme „normale“ Betriebsdauer hinaus betrieben werden. Die beim Bau erteilte Betriebserklaubnis richtet sich nach hypothetischen Annahmen, wie lange das AKW sicher betrieben werden kann. Diese Hypothese muss natürlich in der Realität permanent überprüft werden. Unter Umständen kann ein AKW auch vor Ablauf der hypothetischen Betriebszeit vom Netz genommen werden. Und wenn das AKW auch nach Erreichen der Betriebserlaubnis sicher betrieben werden kann – warum sollte es dann nicht weiterlaufen? Verschrotten wir ein Auto, weil es seine „normale“ Laufzeit erreicht hat, oder machen wir es dann, wenn der konkrete Zustand des Autos es geraten erscheinen lässt?

Was Roth negativ beurteilt – „dass im Fall der endgültigen Stilllegung von Anlagen, die längst abgeschrieben waren und eh abgeschaltet worden wären, deren Reststrommenge auf neuere, rentable Kraftwerke übertragen werden konnte“ – ist stattdessen völlig normal und vernünftig, schon deshalb, weil neuere AKW im Normalfall ökonomischer sind, also billiger Strom erzeugen, und auch sicherer sind als alte.

Natürlich kann man sagen, dass der Ausstieg auch hätte schneller erfolgen können. Das ist es wohl auch, was Roth meint, aber dann sollte er es auch so schreiben. Doch: Wie hätte ein schnellerer Ausstieg erfolgen können? Viele Linke meinen ja, dass es dazu nur anderer Gesetze bedurft hätte. Dass es erhebliche technisch-systemische Folgen hat, wenn eine Säule der Stromversorgung einfach wegfällt bzw. durch völlig andere Erzeugungstechniken ersetzt wird, hat aber die Ideologen der EW  nie besonders interessiert. Weniger AKW hätte bedeutet, dass es mehr andere – grundlastfähige! – Erzeuger geben muss. Dafür kommen Kohle-, Gas- und Wasserkraftwerke in Frage sowie Biogasanlagen. Gas ist zu teuer, Wasserkraft hierzulande kaum ausbaubar, Biogaserzeugung ist umweltschädlich und ausserdem nicht in großem Stil erweiterbar. Was also bleibt, ist der Ausbau bzw. die Weiterführung der Kohleverstromung – doch gerade aus der will man ja auch aussteigen. Die Realität zeigt ein klares Bild: Atomstrom wird v.a. durch billigen Braunkohlestrom ersetzt. Die Folge: kein Abnahme der CO2-Emissionen oder sogar deren Zunahme. Dieser Schwachsinn nennt sich dann „Energiewende für den Klimaschutz“! Gerade Wind- und Sonnenstrom erfüllen das Kriterium der Grundlastfähigkeit eben nicht und sind – im Unterschied zu allen anderen Stromerzeugungstechniken – völlig ungeeignet, um zuverlässig und bedarfsgerecht Strom zu erzeugen. Kurz: die EW ist allein schon technisch ein Ding der Unmöglichkeit.

Auch die GAM kritisiert ja zu recht diesen Energiewende-Unfug. Bizarr ist nur, dass sie trotzdem grundsätzlich für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) eintritt und den Atomausstieg für grundsätzlich richtig hält. Wenn schon Ausstieg aus der Kernenergie, dann ist nicht gleichzeitig der Ausstieg aus der Kohleverstromung möglich. Die GAM sieht also durchaus die Probleme der Energiewende, doch sie versteht nicht, dass der Kern dieser Probleme nicht darin besteht, WIE die EW durchgeführt wird, sondern DASS sie durchgeführt wird, d.h. dass die EE überhaupt eingeführt werden.

Mit der folgenden Passage geht Roth auf die Endlagerfrage ein: „Nach dem Neustart bei der Endlagersuche dürfen keine Castorbehälter mehr in Gorleben eingelagert werden, obwohl das dortige Zwischenlager genehmigt ist und von der Elektrizitätserzeugungsbranche bezahlt wurde. Die Konzerne wehren sich vor Gericht dagegen, ersatzweise die Abklingbecken an ihren Kraftwerksstandorten teuer nachrüsten zu sollen. Im Unterschied zu den vorgenannten Beispielen, wo es den Konzernen nur ums Geld geht, handelt es sich hier wohl in der Tat um eine fragwürdige, wahrscheinlich gefährlichere Alternative als die Zwischenlagerung unter Tage in Gorleben.“

Warum es bei der Ablehnung der neuen Beschlüsse zur Endlagerfrage bei den Konzernen diesmal nicht ums Geld ginge, wie Roth meint, erschließt sich uns zwar nicht, aber immerhin konstatiert der Autor diesmal korrekt die Untauglichkeit der Endlager-Politik der Regierung, welche die Sicherheit der Lagerung der atomaren Reststoffe eher verschlechtert. Obwohl: ganz sicher ist sich Roth offenbar nicht, wenn er von „wahrscheinlich“ spricht. Doch wir vermissen hier eine klare Kritik an der Politik vieler Bundesregierungen zur Endlagerfrage schon seit Jahrzehnten. Dass dort viele Milliarden verplempert wurden, dass nun sogar „geschafft“ wurde, dass es bis Mitte des Jahrhunderts (!) keine vernüftige Entsorgungslösung geben wird, obwohl mit Schacht Konrad und Gorleben zwei „End“Lager existieren, die nutzbar sind und deren Eignung auch durch zahlreiche internationale Fachgutachten bestätigt wurde, ist Roth keine Zeile wert. Kein Wunder, war es doch immer die Politik der GAM, die Gorleben-Proteste zu unterstützen. Die technisch weltfremde und reaktionäre Anti-Atom-Bewegung in Deutschland hat intensiv dazu beigetragen, dass jede vernünftige Lösung der Entsorgungsfrage erschwert oder verunmöglicht wurde.

Roth schreibt er am Ende seines Artikels in den programmatischen Schlussfolgerungen: „Am dringlichsten ist aber hier das Problem der Lagerung. Hier gilt es nicht nur, sicherere Lagerstätten zu erkundigen, sondern auch Methoden zur Umwandlung des gefährlichen Mülls in minder-, idealer Weise ungiftigen zu fördern.“

Das ist so falsch wie widersprüchlich. Erstens ist – wenn überhaupt – natürlich nicht die Lagerung das „dringlichste“ Problem, sondern der Betrieb der AKW.

Roth fordert völlig korrekt, dass es notwendig wäre, „Methoden zur Umwandlung des gefährlichen Mülls in minder-, idealer Weise ungiftigen zu fördern.“ Doch was heißt das? Es gibt die Transmutationstechnik, die in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat. Es gibt  Wiederaufbereitungsanlagen, etwa im britischen Sellafield. Dort wird aus abgebrannten Bennstäben wiederverwendungsfähiges Spaltmaterial erzeugt und somit die Menge des Abfalls deutlich verringert. In Deutschland wurde durch die Anti-Atom-Bewegung die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf verhindert. 2005 wurde dann auch noch der Export von alten Brennstäben zur Wiederaufbereitung ins Ausland verboten. Diese Politik führt also zu mehr Atommüll, anstatt zu weniger. Das ist aber nur scheinbar ein Problem für die Anti-Atom-Bewegung, deren Strategie v.a. darin bestand, das Weiterbetreiben von Atomanlagen teurer zu machen und zu behindern, wo es nur ging. Das ist der ganze „Sinn“ der Gorleben-Proteste. Jede rationale Behandlung der Atomfrage in der Öffentlichkeit wurde von der „grünen“ Szene blockiert, keine Lüge war dafür groß genug. Sicher hat auch die Atomlobby etlichen Dreck am Stecken, doch so viel Schwachsinn und Unwissenschaftlichkeit wie die Anti-Atom-Bewegung hat sie nie abgesondert.

Trotz gewisser Einwände gegen die Taktiken dieser Bewegung – eine grundsätzliche Kritik an der kleinbürgerlichen Anti-Atom-Bewegung gibt es von der GAM (noch) nicht.

Warum das so ist, erfahren wir aus den folgenden Passagen des Roth´schen Artikels Unter der Überschrift „Atomenergie: unsicher und teuer“ verrät uns Roth zwar nicht, warum die Kernenergie in Deutschland – wo es seit über einem halben Jahrhundert keinen einzigen ernsthaften Zwischenfall gab – so unsicher ist, dafür aber, warum sie soooo teuer ist. Über die Kosten der Stromerzeugung aus Kernenergie gibt es viele Studien. Roth beruft sich natürlich auf welche, die aus dem Milieu der Kernkraftgegner kommen. Das ist natürlich legitim, nur fällt auf, dass Roth wie alle Kernkraftgegner immer nur solche Quellen anführt.

Er schreibt: „In der Studie „Staatliche Förderungen der Atomenergie“ stellte das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) 2010 fest, dass Atomkraft in Deutschland zwischen 1950 und 2010 mit insgesamt 203,7 Mrd. Euro bezuschusst wurde. Das entspricht einer Subventionierung von 4,3 Cent pro Kilowattstunde Atomstrom. Das Forum berücksichtigte auch die Kosten von Steuervergünstigungen, Stilllegungen, für Forschung, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (z. B. Euratom) sowie die Sanierung der Uranbergbaugebiete im Erzgebirge. Greenpeace schätzt, dass die Kilowattsunde um weitere 2,7 Cent teurer wäre, wenn für Atomkraftwerke die gleichen Haftungsregeln wie in anderen Wirtschaftsbereichen gelten würden. FinanzmathematikerInnen rechnen mit jährlich bis zu 72 Mrd. Euro pro AKW. Greenpeace schätzt weitere Kosten für die Öffentlichkeit auf ca. 100 Mrd. ein: die maroden Atommülllager Asse und Morsleben müssen saniert, Schacht Konrad und ein Endlager für hochradioaktiven Müll gebaut werden.“

Gehen wir Punkt für Punkt durch. Die „Atomkraft in Deutschland (wurde) zwischen 1950 und 2010 mit insgesamt 203,7 Mrd. Euro bezuschusst“. Das hört sich gewaltig an, jedoch sind das pro Jahr gerade reichlich 3 Milliarden Euro. Die Kosten für die Energiewende betrugen allein 2015 ca. 31 Milliarden Euro. Allein die Errichtung der bisher 25.000 Windräder kostete etwa 40 Milliarden. Diese erzeugen jedoch (im Durchschnitt) kaum die Hälfte dessen, was die AKW vor dem Atomausstieg erzeugt haben. Rechnen wir die noch teuerere Photovoltaik dazu, kommen wir zusammen schon auf ca. 100 Milliarden.

Nun müssen wir noch all das abziehen, was in der „Rechnung“ des FÖS noch enthalten ist: Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Projektierung von Kerntechnik, einige Milliarden für Anlagen, die durch die Anti-Atom-Bewegung zu Investruinen wurden, dazu noch die DDR-Atom-Altlasten-Sanierung usw. usf. Summa summarum kommt man damit mindestens auf dieselben Summen wie für die Erneuerbaren, nur dass diese überhaupt nicht ohne ein Back up-Kraftwerkssystem laufen können. Die EW kostet, wenn man alles zusammen rechnet, ein Vielfaches dessen, was die Etablierung der Kerntechnik kostete. Ex-Umweltminister Altmeier sprach von 1 Billion, was mit Sicherheit viel zu niedrig ist. Davon abgesehen sind die Kosten jeder neuen Technologie zunächst relativ hoch, amortisieren sich aber „historisch“ – entscheidend ist immer der Gebrauchswert der Technik. Und der ist bei der Kernenergie um Längen besser als bei Wind- und Solartechnik, selbst bei einem (technisch objektiv sowieso unmöglichen) Wirkungsgrad von 100%. Das ist Naturwissenschaft und hat u.a. mit dem viel zu geringen Energiegehalt von Wind und Sonnenlicht (pro Energieanlage, was entscheidend ist) zu tun. Deshalb ist der Ressourcenaufwand für diese Techniken wesentlich höher als jener für AKW. Allein der Materialverbrauch (Stahl, Zement, Kupfer usw.) für Windräder ist ca. 10 Mal so hoch wie für AKW. Ressourcen- und Umweltschonung? Lächerlich.

Unterm Strich ist die Rechnung des FÖS nichts als ideologisch motivierte Zahlenakrobatik. Allein die Tatsache, dass die neuen Reaktor-Generationen viel sicherer und rationeller – und deshalb auch billiger – arbeiten werden, als die bisherige AKW-Generation II hat die Frage, welcher Technik die Zukunft gehört, längst entschieden.

Geradezu absurd wird es, wenn Roth – ganz offenbar zustimmend – die „Erkenntnisse“ von Greenpeace anführt: „Greenpeace schätzt weitere Kosten für die Öffentlichkeit auf ca. 100 Mrd. ein: die maroden Atommülllager Asse und Morsleben müssen saniert, Schacht Konrad und ein Endlager für hochradioaktiven Müll gebaut werden.“ Nachdem Greenpeace u.a. Narren jede Art von Entsorgung boykottiert haben, rechnen sie uns nun die Folgekosten ihrer Don Quichotterie und des Versagens des Staates vor und schieben sie der „Atomtechnik“ in die Schuhe. Davon abgesehen, dass Schacht Konrad fast fertig ist und nicht erst „gebaut werden“ muss. Gleiches trifft für Gorleben zu, das ebenfalls fast komplett fertiggestellt ist. Nicht an Endlagermöglichkeiten mangelt es, sondern an Grips bei den Anti-Atom-Aktivisten und am Rückgrat der vor ihnen buckelnden Politik.

Auch die Kosten, die für den erzwungenen Atomausstieg anfallen, werden von den grünen Rechenkünstlern immer der Atomenergienutzung in Rechnung gestellt. Das ist gerade so, als ob jemand die Abrissbirne gegen mein Haus kracht und mir dann noch die Kosten für die Schuttentsorgung aufhalst. Bei AKW sind die einzig relevanten Kosten die Baukosten. Brennstoff, Wartung und auch die Lagerung/Nutzung der Reststoffe fallen demgegenüber nur wenig ins Gewicht (auch der Kernbrennstoff schickt sozusagen keine Rechnung). Deshalb ist AKW-Strom ja auch der billigste. In keinem Land der Welt, nur in Deutschland, kann man beinahe unkritisiert behaupten, dass Kernenergie besonders teuer sei. Aber in Punkto Energiepolitik kann man hierzulande ja alles behaupten …

Am Ende kommt Roth unter dem Motto „Für einen organisierten, schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomkraft“ zu folgenden Schlussfolgerungen:

„Angesichts der Unzulänglichkeiten und Risiken der gegenwärtigen Atomstromtechnik fordern wir genau wie bei der Verbrennung der fossilen Energieträger Kohle und Öl den schnellstmöglichen und organisierten Ausstieg. Dazu müssen die Stromkonzerne entschädigungslos enteignet, verstaatlicht und unter ArbeiterInnenkontrolle gestellt werden. Es muss ein Programm öffentlicher Arbeit und Forschung, finanziert durch Unternehmensprofite, aufgelegt werden, das einen gesamtgesellschaftlichen Plan zur rationellen Energieerzeugung und –ersparnis erstellt und umsetzt.

Forschung in erneuerbare Energien soll v. a. die Speicher- und Netzbelastungsproblematik lösen, die aufgrund unstetiger Produktion bei Wind- und Solarkraft, die ja tages- und jahreszeitlich schwankende Mengen liefern, auftritt. Dies ist aber kein Widerspruch zur Erprobung und Entwicklung neuer Technologien von Atomstrom (Fusionskraftwerke bzw. Kernspaltung mit Abfällen niedriger Radioaktivität).“

Dem ersten Teil können wir zustimmen – mit Ausnahme der Forderung nach Verstaatlichung. Der bürgerliche Staat betreibt AKW und unterhält das Energiesystem nicht besser und sicherer als private Betreiber – eher schlechter. Was hinschtlich der Eigentumsfrage gefordert werden müsste, wäre eine entschädigungslose Enteignung der Unternehmen und eine einheitliche, geplante Energiewirtschaft, die auf der räte-demokratischen Verwaltung durch die Arbeiterklasse beruht. Ein bürokratisches Staatsmonster braucht es dazu überhaupt nicht! Wozu der Staat als Eigentümer bzw. Kontrolleur „fähig“ ist, hat sich ja gerade bei den AKW-Unglücken gezeigt, wo er jedesmal versagt hat. Dass die GAM diesen bürgerlichen Staat nun trotzdem als Eigentümer einsetzen will – freilich mit beigeordneter Arbeiterkontrolle – ist nur schwer zu begreifen.

Marx und Engels haben selbst nirgends die Verstaatlichung durch den bürgerlichen (!) Staat gefordert. So schreibt z.B. Engels in „Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft“: „Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentlich kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesamtkapitalist. Je mehr Produktivkräfte er in sein Eigentum übernimmt, desto mehr wird er wirklicher Gesamtkapitalist, desto mehr Staatsbürger beutet er aus. Die Arbeiter bleiben Lohnarbeiter, Proletarier. Das Kapitalverhältnis wird nicht aufgehoben, es wird vielmehr auf die Spitze getrieben.“

Teil 2 der programmatischen Schlussfolgerungen der GAM zeigt, dass sie auch das Wesen der Probleme des Energiesystems bzw. der EW nicht begriffen hat.

„Forschung in erneuerbare Energien soll v. a. die Speicher- und Netzbelastungsproblematik lösen, die aufgrund unstetiger Produktion bei Wind- und Solarkraft, die ja tages- und jahreszeitlich schwankende Mengen liefern, auftritt.“

Hier wird zwar eingeräumt, dass die Probleme, v.a. die Speicherungsfrage, überhaupt erst durch die Nutzung von Wind- und Solaranlagen entstehen. Warum die GAM dann aber trotzdem in all ihren Texten an der Einführung der EE grundsätzlich festhält und auch den weiteren Ausbau der EE in Deutschland nicht ablehnt, ist komplett unlogisch.

Der Widerspruch zwischen der Nutzung von Wind- und Photovoltaik als den technischen Hauptpfeilern einer Energiewende und den überhaupt nicht vorhandenen system-technischen Grundlagen war der GAM (und der gesamten Linken) nie bewußt. Ansonsten hätten sie von Anfang an gegen die EW kämpfen müssen. Da sie aber den „grünen“ Ideologen mehr Glauben schenken als den vielen Fachleuten, die von Beginn der EW an auf diese Problematik hingewiesen haben, sind sie auf einen Holzweg geraten. Genauso wenig bewußt ist ihnen, dass die EE schlechtere Gebrauchseigenschaften haben als andere Energietechniken und immer – naturbedingt – technische Zusatzsysteme (Speicherung, Leitung, zusätzliche energetische Umwandlung) in großem Umfang brauchen, um überhaupt eingesetzt werden zu können. Dieses Hauptproblem ist aber eben generell unlösbar. M.a.W.: die EE sind ein Rückschritt in der Produktivkraftentwicklung, kein Fortschritt! Zudem werden auch all die versprochenen positiven Effekte der EE nicht erreicht – stattdessen führen sie zu gravierenden ökonomischen, sozialen und Umweltproblemen. Auch darüber schweigt die GAM meistens.

Immerhin beginnt es nun offenbar auch der GAM langsam zu dämmern, dass es Probleme mit der EW gibt. Doch statt einer klaren Schlussfolgerung – sofortiger Stopp des Ausbaus der EE – orakelt man darüber, ob es im Laufe des Jahrhunderts gelingen könne, auf EE umzusteigen. Doch selbst wenn der Idealfall eintreten würde – ein deutlich höherer Wirkungsgrad bei Wind- und Solaranlagen und ein problemloses und billiges Speichern von großen Strommengen -, selbst dann wäre ein solches Strom- bzw. Energiesystem um Längen schlechter als ein auf Kernspaltung beruhendes System (ganz zu schweigen von den Möglichkeiten der Kernfusion). Und der atomtechnische Entwicklungsstand der Gegenwart ist bereits so, dass die Nutzung der III. und der IV. AKW-Generation schon begonnen hat und in wenigen Jahrzehnten zu einem wirklichen Atomzeitalter führt. Dann wird man nur noch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, dass der Kapitalimus einmal – mit Unterstützung der Linken (!) – Windmühlen und die Vergährung von Grünzeug für „Zukunftstechniken“ gehalten hat.