Staates Kinder

Erziehung in der DDR

Hannes Hohn

In der Linken taucht die Frage der Vergesellschaftung der Hausarbeit, wenn überhaupt, oft nur als Forderung auf, um das ungenügende oder teure Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu verbessern. Zuweilen wird dabei auf das Beispiel der DDR verwiesen, wo es diesbezüglich tatsächlich bessere Bedingungen als in der BRD gab. Spätenstens sei den 1970ern war für jedes Kind ein Krippen-, Kindergarten- und Hortplatz vorhanden. Frauen war es in der DDR so leichter möglich, Beruf und Kinder unter einen Hut zu bekommen. Der Autor kann sich noch lebhaft an die Verwunderung von Studierenden aus der BRD, die in der DDR zu Gast waren, erinnern, als sie hörten, dass viele Studentinnen während des Studiums Kinder bekamen und wie gut die Betreuungsmöglichkeiten waren.

Die Kinderbetreuung war staatlich bzw. unterstand den Kommunen, tw. waren Betriebe die Träger. Die Möglichkeiten für Eltern, auf diese Einrichtungen Einfluss zu nehmen, waren sehr gering. Planung, Konzepte und Kontrollen oblagen nur staatlichen Stellen und ihren „Bildungsspezialisten“.

Dieses staatliche Kinderbetreuungssystem war – trotz vieler Vorteile gegenüber dem des Westens – hinsichtlich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Überwindung der tradierten „Fesselung“ der Frauen an die Kinderbetreuung beschränkt. So waren die Beschäftigten in der Betreuung von Vorschul- und Schulkindern fast nur Frauen. Auch Männer stärker mit diesen Aufgaben zu betrauen, wurde nicht ernsthaft versucht oder gefördert. So blieb die tradierte Rollenverteilung zwischen Mann und Frau weitgehend unangetastet, die Kinderbetreuung war immer noch fast ausschließlich Aufgabe der Frau.

Was folgte daraus? Zunächst eine Dreifachbelastung der Frau durch Beruf, Haushalt und Kinderbetreuung – letztere wurde ja nur z.T. durch Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleistet. Nach Feierabend,  am Wochenende oder bei Krankheit eines Kindes war überwiegend die Frau für die Betreuung zuständig. Teilzeitarbeit für Frauen bzw. beide Elternteile, um die Mehrfachbelastung besser meistern zu können, gab es weit weniger als im Westen, u.a. deshalb, weil in der BRD Männer im Verhältnis zu Frauen mehr verdienten als in der DDR und dort auch absolut gesehen die Löhne höher waren. So war in der DDR die Vollzeitstelle für die werktätige Frau nicht nur gewollt, sondern ökonomisch für einen ordentlichen Lebensstandard auch notwendig.

Frauen waren in höheren Positionen immer noch stark unterrepräsentiert. Das ist umso bemerkenswerter, als Frauen in der DDR weit stärker als im Westen in „männertypische“ und technische Berufe vorgedrungen waren und den selben Bildungsstand hatten wie Männer. Diese Unterrepräsentierung hätte u.a. dadurch überwunden werden können, dass es kollektive Leitungsstrukturen gibt, mit denen es besser möglich ist, Frauen an solche Leitungsfunktionen heranzuführen. Doch das Prinzip der Einzelleitung, die bürokratischen Strukturen und das Prinzip der Berufung von Funktionsträgern von oben statt deren Wahl durch die Basis standen dem entgegen.

Hier scheint das Problem auf, dass Frauen ihre historisch „angestammte“ Rolle als „Dienstleisterin“ in der Männerwelt nur überwinden und eine wirklich nicht nur gleichberechtigte, sondern in der Praxis gleichwertige Rolle nur spielen können, wenn mindestens fünf  zentrale Bedingungen erfüllt sind:

  • völlige ökonomische Gleichstellung;
  • Überwindung der engen bürgerlichen Familienstruktur;
  • Überwindung des Sexismus, Gewährung völliger Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper;
  • Beendigung der fast alleinigen Zuständigkeit für Haushalt und Kindererziehung durch  Vergesellschaftung von Erziehung und Hausarbeit;
  • Etablierung eines Bewußtseins in der Gesellschaft, die „historische“ Rolle der Frau, ihre Benachteiligung und Unterdrückung überwinden zu wollen und zu wissen, wie das möglich ist.

An diesen Maßstäben gemessen, ist einerseits nicht zu bestreiten, dass die DDR wichtige Schritte auf diesem Weg gegangen ist, andererseits aber auch überall auf halbem Wege stehen blieb. Mit „Vergesellschaftung der Erziehung“ ist natürlich nicht gemeint, dass den leiblichen Eltern die Kinder „weggenommen“ werden oder die enge Bindung des Säuglings oder Kleinkinds an die Mutter und das engere soziale Umfeld zerstört werden soll. So kann durchaus diskutiert werden, ob die Betreuung von Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren sinnvollerweise in einer Krippe erfolgen sollte oder zu Hause bzw. in kleinen Gruppen im häuslichen Milieu. Mit „Vergesellschaftung“ sollte  in erster Linie die Kooperation bei Erziehung und Betreuung gemeint sein – im Unterschied einerseits zur fast alleinigen Zuständigkeit der bürgerlichen Kleinfamilie (bzw. oft der oder des Alleinerziehenden) und andererseits der Zuständigkeit des Staates.

Die Feministin Roswitha Burgard beschreibt in ihrem Buch „Wie Frauen verrückt gemacht werden“ (München 1993, S. 65), einen interessanten Aspekt der geistigen Befindlichkeit von Frauen, die sehr stark mit Haushalt und Kinderbetreuung befasst sind: „Viele Hausfrauen haben Angst vor der Infantilisierung (Zurückfallen in kindliche Sprache und Verhaltensweisen) durch den alleinigen Umgang mit ihren Kindern. Frauen, deren Gesprächsmöglichkeiten sich mit dem Kind und um das Kind erschöpfen, sehen selbst bei freizügiger Arbeitsgestaltung keine Möglichkeit, sich als relativ eigenständige Person unabhängig von Kindern zu verwirklichen.“ Es ist klar, dass solche Frauen sich schwerlich selbstbewußt in der Gesellschaft behaupten können, umso weniger im Kapitalismus, wo die Konkurrenz auch um Jobs und Karrieren normal ist. Aber selbst in der DDR, wo diese Konkurrenz weit weniger eine Rolle spielte, mussten sich Frauen dabei schwerer tun als Männer.

Was Roswitha Burgard hier hinsichtlich der Hausfrauen feststellt, trifft natürlich – wenn auch sicher in geringerem Maße – genauso auf berufstätige Frauen zu, insbesondere auf jene, die jahrzehntelang als Erzieherinnen oder Lehrerinnen intensiv mit Kindern zu tun haben. Wenn zuweilen (und mitunter zu recht) beklagt wird, dass sich Frauen stärker als Männer für das „private Milieu“ interessieren und weniger für die „großen“ Fragen von Technik, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, dann hängt das natürlich auch damit zusammen, dass ihr Lebensbereich viel stärker als beim Mann auf Familie, Haushalt und Kinder orientiert ist. Soll daran etwas geändert werden, sollen Frauen gleich fähige und selbstbewußte Mitglieder der Gesellschaft sein, so müssen sie die Möglichkeit erhalten – und auch selbst dafür streiten -, dass sie diesen, ihnen von Tradition, Religion und Gesellschaft zugewiesenen oder aufgezwungenen begrenzten Lebensbereich überschreiten können und wollen.

Erziehung als Staatsaufgabe?

Ein anderes Problem der Kinderbetreuung (insbesondere der Betreuung jüngerer Kinder) in der DDR war, dass es eine weitgehende Trennung zwischen staatlicher Kinderbetreuung etwa in Krippe oder Kindergarten und der häuslichen Erziehung durch die Eltern gab. Bildung und Erziehung blieben somit – wie in der bürgerlichen Gesellschaft – einerseits Sache von staatlichen Spezialisten, andererseits familiäre Privatsache. Gewisse Ausnahmen gab es in den Schulen, wo durch „Elternaktive“ und „Elternbeiräte“ die Eltern aktiver in die Gestaltung des pädagogischen Prozesses eingebunden wurden. Doch auf die entscheidenden Strukuren der schulischen Bildung (z.B. Lehrpläne) hatten sie nicht den geringsten Einfluß – schon deshalb, weil es gar keine entsprechenden Vertretungsstrukturen für Eltern auf nationaler Ebene gab.

Marx postulierte in seiner 3. „Feuerbach-These“: „Die materialistische Lehre (Feuerbachs, d.A.) von der Veränderung der Umstände und der Erziehung vergißt, daß die Umstände von den Menschen verändert und der Erzieher selbst erzogen werden muß. Sie muß daher die Gesellschaft in zwei Teile von denen der eine über ihr erhaben ist – sondieren.

Dieser eine, über den anderen erhabene, Teil ist in unserem Fall der Staat. Doch ist die Gesellschaft einmal so zweigeteilt, wird damit die „Erziehung der Erzieher“ fast obsolet, wenn  es keine Strukturen gibt, innerhalb derer sich dieser Prozess überhaupt abspielen könnte. Sicher wurden allerlei Prinzipien zu Erziehung und Lebensweise von Politik, Bildung und Medien in der DDR verbreitet, doch in der Lebenspraxis spielte das oft weniger eine Rolle. Wie sollte z.B. das kollektive Element in der Erziehung – als Teil einer kollektiven, solidarischen  Lebensweise, gesichtert werden, wenn die Wohnverhältnisse wie im Westen auf die Struktur der Kleinfamilie ausgerichtet blieben?

In der DDR spielten Kinder- und Jugendorganisationen (Pioniere und FDJ, Freie Deutsche Jugend) bei der „kollektiven“ Erziehung eine große Rolle. Doch bei allen positiven Elementen, z.B. der „allgemeinen“ Orientierung auf Internationalismus und Solidarität, dominierten auch dort das Administrativ-Bürokratische und die politische Indoktrination. Die FDJ war der Partei und ihrem stalinistischen Konzept komplett untergeordnet und kann absolut nicht „kommunistisch“  genannt werden.

Das Beispiel der Kinderbetreuung zeigt sehr augenfällig, dass die „Verstaatlichung“ zwar ein Zwischenschritt zur Lösung des Problems sein kann, für sich genommen aber keineswegs sicherstellt, den borniert-privaten Rahmen von Erziehung wirklich zu überwinden. Der Staat wird sich zudem schon von Anfang an auch als Bremse, als „künstlicher“ Mechanismus herausstellen, welcher der wirklichen Emanzipation der Gesellschaft entgegensteht. So, wie die Krücke dem Gehbehinderten eine gute Hilfe sein kann, wird sie den Gesunden unweigerlich an jeder vernünftigen und natürlichen Fortbewegung hindern. Der Gesundungsprozess ist notwendig damit verbunden, der Hilfe der Krücke nicht mehr zu bedürfen.

In dieser Hinsicht – der Förderung der Selbstverantwortung und der Überwindung der Rollenverteilung Mann / Frau / Familie / Staat – war die „Kinderladen“-Bewegung in der BRD ein durchaus besserer und fortschrittlicherer Ansatz, weil sie (zumindest Teile von ihr) betonte, dass die Erziehung ein bewusster kollektiver Akt sein soll. Als „Kollektiv“ firmierten hier nun nicht nur die Mütter, sondern tw. auch die Väter; die zuständige Struktur waren nun nicht mehr nur die Familie oder nur die leiblichen Eltern und auch nicht der Staat (der allenfalls als Geldgeber fungieren sollte) und schon gar nicht die Kirche, sondern eine Gemeinschaft von Eltern / Menschen, die zum Zwecke der Betreuung der Kinder kooperieren. Bei den „Kinderläden“ waren es die Frauen selbst, die nicht nur ihre Ansprüche und Bedürfnisse artikulierten, sondern auch deren Umsetzung durch praktisches Handeln bestimmten. Dieses selbstbewußte und aktive Element fehlte in der DDR weitgehend, weil eben der Staat alles bestimmte. So war nicht nur die Herausbildung bestimmter Strukturen regelementiert, v.a. war die Herausbildung des Selbstbewußtseins und der Kreativität des sozialen Subjekts – in dem Fall der Frauen – stark eingeschränkt.

Allerdings – und das war eine reale Begrenzung des positiven Charakters der „Kinderläden“ – waren diese nur kleine Inseln im Meer der bürgerlichen Gesellschaft. Sie waren durchaus nicht immer als Teil einer gesamtgesellschaftlichen revolutionären Transformation verstanden worden. Es wurde auch wenig thematisiert, wie die Arbeiterbewegung erreicht und somit auch die Chance eröffnet werden konnte, nicht nur sozialreformerische Inseln zu schaffen, sondern die Verhältnisse allgemein „zum Tanzen zu bringen“.

Die Vorschulerziehung in den DDR-Kindergärten als erster Stufe des Bildungssystems war in mehrfacher Hinsicht ein wirklicher Fortschritt: es gab eine kostenlose und systematische Vorschulerziehung, die eine gute Vorbereitung auf die Schule war. Studien belegen zudem, dass die sozialen und geistigen Fähigkeiten von DDR-Kindergarten-Kindern besser entwickelt waren als bei Kindern, die nicht den Kindergarten besuchten. Frauen war es durch die guten Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch besser möglich, am Berufsleben teilzunehmen und somit objektiv eine – zumindest ökonomisch – „gleichberechtigtere“ Stellung in der Gesellschaft einzunehmen. Doch diese Vorteile blieben andererseits begrenzt, weil eben die Familie und die private Hausarbeit als soziale Strukturen nicht überwunden wurden. Auch die sehr wesentlichen Fragen der Verkürzung der notwendigen Arbeitszeit und der Überwindung der überkommenen Arbeitsteilung blieben in äußerst bescheidenen Ansätzen stecken. Solange z.B. Männer stärker als Frauen in Job und Karriere eingebunden sind als Frauen (was auch in der DDR der Fall war), sollte sich niemand wundern, dass sie die „häuslichen Pflichten“ gern der Frau überlassen. Eine Grundvoraussetzung, das zu ändern, ist eine allgemeine Verkürzung der notwendigen Arbeitszeit, was schon Marx betont hat. Dem standen in der DDR allerdings die Verkrustungen der stalinistischen Gesellschaft und die riesigen unproduktiven bürokratischen Strukturen entgegen.

Ausblick

Wie könnte – um ein Beispiel heraus zu greifen – ein Kindergarten in einer Arbeiter-Räte-Republik aussehen? Es sollte keine finanziellen Hürden geben, diese Einrichtungen zu nutzen. Sie sollten im Lebens- und Wohnumfeld liegen. Von daher sind Betriebskindergärten weniger sinnvoll, da die Kinder einer betrieblichen Einrichtung sonst ja nichts miteinander zu tun haben, weil sie nicht am selben Ort oder im selben Kiez wohnen. Zudem ist eine kollektive Erziehung entfernt vom Wohnort schwer möglich. Das heißt freilich nicht, dass wir per se gegen solche Einrichtungen wären, wenn es keine anderen geeigneten Betreungsmöglichkeiten gibt.

Die Betreuung der Kinder in der Kita würde natürlich nicht nur hauptberuflichen (staatlichen) ErzieherInnen obliegen. Sicher wäre es vorteilhaft, wenn sich neben wenigen ausgebildeten PädagogInnen auch die Eltern – beide Elternteile – oder auch Nachbarn, Freunde und Verwandte an der Betreuung beteiligten. Die PädagogInnen würden v.a. Anleitungs-, Koordinierungs- und Kontrollfunktionen haben und dafür sorgen, dass bestimmte Normen (Hygiene, Verpflegung, Didaktik usw.) eingehalten werden. Daneben sollten sie sich aber auch darum kümmern, die Eltern „zu erziehen“ und für die „Umwälzung“ von Erfahrungen und die Erweiterung des wissenschaftlichen Horizonts aller an der Erziehung Beteiligten zu sorgen.

Aus dieser Personal-Konstellation ist schon ersichtlich, dass die Gesellschaft dann so strukturiert sein muss, dass die (Mit)Arbeit in der Kita mit der sonstigen Berufstätigkeit verbunden werden kann. Es müsste also ein modus vivendi gefunden werden, dass ein „Erzieher“ pro Monat z.B. einen Tag dafür freigestellt ist. Dabei würde durchaus keine Mehrarbeit entstehen, da ja die Mehrzahl der staatlichen ErzieherInnen dann nicht mehr in „ihrem“ Job gebraucht und für andere Tätigkeiten frei würde.

Eine solche Struktur würde natürlich auch in anderer Hinsicht einen qualitativen „Sprung“ der Gesellschaft bewirken: Es würde die überkommene, die Entfaltung vieler schöpferischer Potentiale behindernde Arbeitsteilung überwunden werden. Das gesellschaftliche Bewusstsein würde sich erhöhen, weil mehr Menschen sich Wissen und Erfahrungen in punkto Erziehung aneignen als heute, wo nur Spezialisten damit konfrontiert sind. Dieses Wissen, diese Erfahrungen können sich zudem in einer demokratischen Diskussion umwälzen. Deren Niveau wird umso höher sein, je mehr übertriebene bürgerliche Arbeitsteilung und „Spezialistentum“ überwunden sind.

Die Betonung der Familie im Stalinismus als „kleinster Zelle der Gesellschaft“ – was bezeichnenderweise mit der bürgerlichen Ideologie übereinstimmte – sanktionierte die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau und blockierte fast jeden Ansatz zur Überwindung der privaten Hauswirtschaft. Die in Ost und West nahezu identische Städte-Architektur, also die Art von Wohnen und Leben – ob Plattenbau oder Altbau, es waren immer Häuser nur mit Familienwohnungen und ohne Räume für kollektives Tun – ist eine in Beton gegossene Homage an (klein)bürgerliches Familien-Leben.

Ein Aspekt dieser Situation war die typische Einrichtung einer Kita (in der DDR sprach man von Kinderkrippen und Kindergärten, die getrennte Einrichtungen waren) im Zentrum eines Kiezes oder Plattenbaukarrees. Dieser „Zentralbau“ entsprach genau der Intention des Zentralstaats. Eine kollektive, von ErzieherInnen, Eltern, Nachbarn gemeinsam praktizierte Kinderbetreuung würde praktischerweise direkt im Wohnhaus- bzw. Wohnblock integriert sein (wie ein „Kinderladen“) und nicht unbedingt in einem separaten Gebäude, was ja auch Mehraufwand z.B. an Wegezeiten bedeutet.

Wenn die Linke sich heute zur Frage der Kinderbetreuung äußert, so geht es meist darum, dass a)  mehr, bessere und billigere Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Bemühungen um die Integration  migrantischer Kinder gefordert werden. Es geht aber fast nie darum, wie und von wem betreut und erzogen wird. Auch hier – wie fast auf jedem Gebiet – vergißt die Linke, auch die „marxistische“, was Marx einst postuliert hatte. Statt einer Orientierung auf die Selbstorganisation der Lohnabhängigen und der möglichst weitgehenden Vergesellschaftung von Bildung und Erziehung wird auch von der Linken immer nur nach dem Staat gerufen. Da ist noch viel Erziehungsarbeit zu leisten.

Die Etablierung des Staates in der frühen Phase der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft erfolgte, um die Aneignung und (ungerechte) Verteilung des Mehrprodukts abzusichern. Sie war damit verbunden, die etablierte kollektive Selbstverwaltung der Gesellschaft zu verdrängen. Wenn es dem Kommunismus – wenn er richtig verstanden wird – gerade darum geht, diese Selbstverwaltung und Selbstbestimmung der Menschen über ihre Verhältnisse zurück zu gewinnen und die verallgemeinerte Entfremdung zu überwinden, dann muss dafür die allgegenwärtige Präsenz des Staates bekämpft, zurückgedrängt und schließlich überwunden werden. Damit muss auch das ABC jeder kommunistischen Bildungpolitik beginnen!

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