Gewerkschaften in Deutschland bis 1945

Vorwort: Dieser Beitrag setzt die Artikelserie zur revolutionären Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit fort.
Redaktion Aufruhrgebiet

Erste Formen gewerkschaftlicher Organisierung entstanden während der Revolution von 1848/49. Die Gründung der „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung“ gilt als Ausgangspunkt der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland. 1865 entstand der Allgemeine Arbeiter-Conversations-Verein (ADCV) als erste überregionale Struktur.

Nach dem Scheitern der 1848er Revolution verlor die gewerkschaftliche Bewegung wieder an Schlagkraft und sah sich verstärkter Repressionen ausgesetzt. Erst durch die Reformen in den Jahren 1869 bzw. 1871, z.B. durch die neue Gewerbeordnung, durch die die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit eingeführt wurde, entwickelten sich die Gewerkschaften zu Vertragspartnern der Unternehmer(verbände). Ein erster Tarifvertrag wurde 1906 in Königsberg abgeschlossen. Das Gros der Arbeiterschaft lebte damals am Existenzminimum, die Gewerkschaften waren daher v.a. daran interessiert, deren Lage zu verbessern. Sie führten Arbeitskämpfe, Streiks und organisierten Kaufboykotte.
Seit 1868 waren zahlreiche gewerkschaftsartige Vereine entstanden. Diese schlossen sich 1869 zum „Verband der deutschen Gewerkvereine“ zusammen, die sog. „Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine“. 1869 gab es über 250 Vereine mit ca. 30.000 Mitgliedern. Ihr Ziel war eine Sozialreform durch den Interessenausgleich von Kapital und Arbeit. Sie konkurrierten mit dem sozialdemokratischen ADGB, aber auch mit den christlichen Gewerkschaften. Neben diesen gab es noch verschiedene kleinere Verbände, darunter später die anarchistische „Freie Arbeiter-Union Deutschlands“ (FAUD).

Ab 1875 setzte sich die in Gotha durch die Fusion des Lassalleschen ADAC mit den „Eisenachern“ um Bebel und Wilhelm Liebknecht entstandene Sozialdemokratie für den Aufbau bzw. die Stärkung der Gewerkschaften ein. Dem begegneten Kapital und Staat damit, sie zeitweise zu verbieten und gesetzlich zu behindern. Generell verboten waren gewerkschaftliche Aktivitäten während des Bismarckschen Sozialistengesetzes von 1878-90.

Mit dem „Halberstädter Kongress“ von 1892 kam die Gewerkschaftsbewegung wieder in Schwung. Am 14. März 1892 berief Carl Legien die Gründungskonferenz der „Generalkommission der deutschen Gewerkschaften“ ein. Damit gaben sich die mitgliederstärksten Gewerkschaften einen Dachverband, der später zum „Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbund“ (ADGB), dem Vorläufer des „Deutschen Gewerkschaftsbundes“ (DGB) werden sollte. Der ADGB war damals die weltweit größte nationale gewerkschaftliche Dachorganisation. Der ADGB war mit dem „Allgemeinen freien Angestelltenbund“ (AfA) und dem „Allgemeinen Deutschen Beamtenbund“ (ADB) verbunden. ADGB und AfA standen der SPD nahe, die christlichen Gewerkschaften der Zentrumspartei, die Ende der 1930er entstandene „Revolutionäre Gewerkschaftsopposition“ (RGO) der KPD, die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine der liberalen DDP.

Die deutschen Gewerkschaften orientierten sich zunächst an den Parteien sowie nach Berufen bzw. Berufsgruppen und noch nicht nach dem Prinzip „Ein Betrieb eine Gewerkschaft“. Um 1900 hatten die freien Gewerkschaften ca. eine Million Mitglieder, bis 1914 stieg deren Zahl stark an, 1920 zählten sie bereits acht Millionen Mitglieder – mehr als heute der DGB, obwohl heute die Zahl der Lohnabhängigen deutlich größer ist als damals.

Gewerkschaften und Erster Weltkrieg

Der ADGB war politisch und personell eng mit der SPD verbunden. Im Unterschied zur SPD und ihrer „marxistischen“ – tatsächlich zentristischen – Führung um Bebel und Kautsky lehnte der Gewerkschaftsapparat aber jede das System überwindende Perspektive, den politischen Kampf und den Generalstreik als Kampfmittel ab. Als mit Ausbruch des Weltkriegs im August 1914 die SPD auf Mobilisierungen gegen den Krieg verzichtete und sich dem Wilhelminischen „Burgfrieden“ unterordnete, passten sich auch die Gewerkschaften diesem Kurs an und sorgten dafür, dass die Rüstungsproduktion funktionierte. Die Gewerkschaften erklärten, für die Dauer des Krieges auf Streiks zu verzichten. Sie beschlossen mit dem Staat 1916 das „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“, das u.a. den Zwangsarbeitsdienst vorsah und jede politische Betätigung verbot. Als Zugeständnis an die Gewerkschaften wurden „ständige Arbeiterausschüsse“ in allen Betrieben mit mindestens 50 Arbeitern eingerichtet. Damit war zum ersten Mal die „Mitbestimmung“ in strukturierter Form eingeführt worden. Als Reaktion auf den Krieg und die sich verschlechternde soziale Lage der Arbeiterklasse nahm die Opposition in der SPD (Spartacus-Gruppe) zu, und 1917 spaltete sich der linke Flügel von der SPD als USPD ab. Am 1.1.1919 gründete sich die KPD.

In der Rüstungsindustrie entstanden im Krieg die „Revolutionären Obleute“ (RO). Während des Krieges organisierten sie drei große Streiks: 1916 den Proteststreik gegen die Verhaftung Liebknechts, 1917 den „Brotstreik“ wegen der schlechten Versorgungslage und 1918 den „Januarstreik“ für die Beendigung des Krieges und die Demokratisierung des Reiches.

Novemberrevolution und Weimarer Republik

Ab November 1917 entstanden überall in Deutschland Arbeiter- und Soldatenräte, in denen die RO, die mehrheitlich hinter der USPD standen, eine wichtige Rolle spielten. Sie hatten als Vertreter der Rätebewegung und durch ihr Mandat im „Rat der Volksbeauftragten“ Einfluss auf die Entscheidungen der provisorischen Reichsregierung nach Ausrufung der Republik. Die Vertreter der RO, Emil Barth und zwei weitere Vertreter der USPD, verließen den Rat der Volksbeauftragten aus Protest gegen die Politik von Ebert, Scheidemann und Noske (alle SPD), die den Einsatz von Regierungstruppen und Freikorps gegen die Volksmarinedivision befohlen und sich klar gegen die Weiterführung der Revolution gestellt hatten.

Insgesamt stützen die Gewerkschaften den Kurs der SPD, die zwar für die demokratische Republik eintrat, aber die Vertiefung der Revolution, die Überwindung des Kapitalismus durch eine tiefgreifende Sozialisierung, die Zerschlagung des bürgerlichen Staates und dessen Ersetzung durch ein Rätesystem lehnten sie ab. Die RO und die linkeren Kräfte in den Gewerkschaften folgten i.w. der linken, aber inkonsequenten zentristischen Politik der USPD. Die Gründung der KPD kam zu spät, um noch eine relevante Rolle in der Revolution spielen zu können. Zudem war sie politisch noch zu unreif und hatte nur auf einen Teil der Arbeiterschaft bestimmenden Einfluss. Ein Teil der RO wurde Mitglied der KPD, v.a. nach dem Zusammenschluss der KPD mit dem linken Flügel der USPD 1920.

Die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine lehnten die Novemberrevolution als solche ab, bekannten sich aber zur Weimarer Republik und wandten sich 1920 wie der ADGB gegen den reaktionären Kapp-Putsch. Nach einem Mitglieder-Aufschwung nach 1918 wurden sie bis zu ihrem Verbot 1933 immer schwächer und näherten sich stärker der SPD und dem ADGB an. Auf dem 10. Kongress der Freien Gewerkschaften wurde am 5.7.1919 wurde der ADGB als neuer Dachverband der Gewerkschaften gegründet, dem anfangs 52 Einzelgewerkschaften angehörten.

Im November 1918 wurde unter dem Druck der revolutionären Ereignisse das „Stinnes-Legien-Abkommen“ geschlossen. Hugo Stinnes als Vertreter des Kapitals und Carl Legien, der Vertreter der Gewerkschaften, schlossen dieses Abkommen, um die „Stabilisierung der Verhältnisse“ angesichts der revolutionären Dynamik zu sichern. Hauptinhalte des Vertrags waren die offizielle Anerkennung der Gewerkschaften als Verhandlungspartner und die Einführung des Achtstundentages bei vollem Lohnausgleich. Der Preis, den die Arbeiterklasse dafür zahlte, war aber der Verzicht auf die Vergesellschaftung und die Begrenzung der Tätigkeit der Gewerkschaften als „Partner“ des Kapitals. Das „Stinnes-Legien-Abkommen“ war der sozialpolitische Gründungskompromiss der Weimarer Republik und ein wichtiger Schritt zur Implementierung der „Sozialpartnerschaft“ in der Gesellschaft. In Gestalt der „Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ (ZAG) von 1918-24 regelte sie als Institution wirtschafts- und sozialpolitische Fragen.

Mit der Niederlage der revolutionären Bewegung und wesentlich beeinflusst durch die regierende SPD wurde 1920 das Betriebsrätegesetz erlassen, das die Rechte und Pflichten der BR regelt. Es knüpft zwar in Worten an die Rätebewegung an, war ansonsten aber Ausdruck der konterrevolutionären Befriedung der Arbeiterschaft und der Beschränkung der Wirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Vertretung der Beschäftigten und der Gewerkschaften. Bereits bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes kam es zu Protesten vor dem Reichstag, die blutig niedergeschlagen wurden. Das Betriebsrätegesetz von 1920 enthält im Kern schon die Vorstellung der „Mitbestimmung“, der Einengung der Tätigkeit der BR (und der Gewerkschaften), ihre Orientierung auf das „Betriebswohl“ und auf nur-betriebliche Belange.

Die Niederlage der Novemberrevolution hatte gravierende Auswirkungen. Der soziale „Kompromiss“ im Verhältnis von Kapital und Arbeit erodierte schon während der Krisen der Weimarer Republik und brach mit der Weltwirtschaftskrise komplett zusammen. So nutzte etwa der Acht-Stunden-Tag wenig, wenn Millionen arbeitslos waren oder die Einkommen während der Inflation wegschmolzen. Der Klassenkonflikt spitzte sich v.a. ab der Weltwirtschaftskrise 1929 zu. Das deutsche Kapital konnte seine Stellung in der Welt nur verbessern und die revolutionäre Bedrohung durch die Arbeiterklasse nur bannen, indem es auf die faschistische Diktatur setzte.

Mit der Entstehung der KPD gab es ab 1918 ein organisiertes revolutionäres Milieu im ADGB, das mit dem sozialdemokratischen Reformismus konkurrierte. 1923, in einer vorrevolutionären Situation, erwiesen sich die KPD und ihr Einfluss auf die Gewerkschaften aber als zu schwach, um die Revolution durchführen zu können. Der Einfluss der SPD auf die Kernschichten der Arbeiterklasse war noch zu groß.

Die RGO-Politik der KPD

Schon immer wurden linke, anarchistisch oder revolutionär eingestellte Arbeiter aus den Gewerkschaften herausgedrängt. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929 nahm diese Tendenz noch zu. KPD-Mitglieder wurden immer öfter aus dem ADGB ausgeschlossen oder einfach entlassen, wobei sozialdemokratische ADGB-Funktionäre und BR dabei nicht selten mit dem Unternehmer kooperierten.

Diese Entwicklung erforderte von der KPD eine Reaktion. Im Dezember 1929 wurde die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) mit dem Ziel gegründet, die linken Kräfte im ADGB zu vereinen und gemeinsam gegen den sozialdemokratischen Kurs der Spitzen des ADGB zu kämpfen. Diese Taktik war an sich korrekt. Sie kollidierte allerdings von Beginn an mit der allgemeinen fehlerhaft-sektiererischen Ausrichtung der KPD. Man kann nicht einerseits mit den sozialdemokratischen Kollegen kooperieren wollen, sie aber andererseits als „Sozialfaschisten“ beschimpfen. Damit zog die KPD die Klassenlinie nicht zwischen Arbeiterklasse hier und Bourgeoisie und Faschismus dort, sondern zwischen KPD hier und „reinen NSDAP-Nazis“ und „Sozialfaschisten“ dort. Die von der KPD propagierte „Einheitsfront von unten“ ignorierte das immer noch vorhandene Vertrauen der Basis von SPD und ADGB in ihre reformistischen Führungen und präsentierte die Einheitsfrontpolitik quasi als Erpressung: Zusammenarbeit nur, wenn ihr euch von eurer Führung lossagt. Natürlich konnte das nicht funktionieren – im Gegenteil, es erlaubte den SPD-Spitzen, der KPD Manöver und Betrug vorzuwerfen.

Auf dem 2. Reichskongress der RGO im November 1930 wurde dann entsprechend der Orientierung der KPD aus der RGO-Fraktion im ADGB eine selbstständige Gewerkschaft. Sie hatte 1932 etwa 250.000 Mitglieder. Das war jedoch viel zu wenig, um wirklich aktions- und streikfähig zu sein. Auch der Versuch, Sozialdemokraten für die RGO zu gewinnen, schlug fehl.

Der Berliner BVG-Streik

Diese Politik gipfelte dann im November 1932 in der Entscheidung der KPD, sich am Streik der Berliner Verkehrsarbeiter gegen den Berliner SPD-Senat zu beteiligen. Dabei war nicht die Beteiligung an sich falsch, sondern der Umstand, dass die RGO dabei mit der faschistischen NSBO (Nationalsozialistische Betriebsorganisation) kooperierte und die notwendige scharfe politische Abgrenzung zu ihr vermissen ließ. Wie äußerte sich das konkret?

Schon bei der Streik-Urabstimmung hatten die KPDler getrickst. Eigentlich waren nur Gewerkschafter abstimmungsberechtigt. Da sich abzeichnete, dass es bei ihnen keine ausreichende Mehrheit für den Streik geben würde, wurden auch Nicht-Gewerkschafter zur Abstimmung zugelassen – darunter die NSBO-Leute. Nur so gab es eine Mehrheit für den Streik. Am 2.11.1932 kam es zur Wahl einer Streikleitung. In dieser hatte die RGO die Dominanz – auch, indem zwei NSBOler hineingenommen wurden. Das war kein Versehen der RGO, sondern Absicht. Die Einbeziehung von NSBO-Mitgliedern in eine Streikleitung entsprach damals der Orientierung der KPD. Schon im Herbst 1932 meinte KPD-Chef Thälmann: „Bei der Auslösung von Streiks in den Betrieben (…) ist die Hereinnahme von Nazis in die Streikkomitees (…) absolut notwendig und erwünscht.“

Diese u.a. Positionen der KPD (darunter ihre Lobhudelei gegenüber Stalin) untergruben deren Ansehen bei den sozialdemokratischen Arbeitern. Die RGO-Politik erwies sich nicht nur als Fehlschlag, sie unterminierte auch die Stellung der KPD und blockierte die so dringende Herstellung einer Arbeitereinheitsfront gegen den Faschismus.

Methodischer Irrweg

Wir können sagen, dass die RGO-Taktik generell – unabhängig von den konkreten Umständen in den 1920/30ern – einer falschen Methode folgt. Zunächst einmal beruht sie auf einem schiefen Verständnis des Wesens der Gewerkschaft. Sie ist – anders als die Partei – eine (permanente) Einheitsfront, die verschiedene ideelle Milieus vereint, um die eigenen Interessen (ökonomische wie politische) gegen Kapital und Staat umzusetzen. Meist geht es dabei um Regelungen der Bedingungen des Verkaufs der Ware Arbeitskraft (Lohn, Arbeitszeit usw.). Eine Gewerkschaft wird – außer während oder nach der Revolution – fast nie eine revolutionäre Ausrichtung haben. Das hat den einfachen Grund, dass auch die Arbeiterklasse in „normalen“ Zeiten ein bürgerliches Bewusstsein hat (was Klassenkämpfe nicht ausschließt) und kein sozialistisches. Zudem besteht die Stärke einer Gewerkschaft gerade darin, eine Massenorganisation zu sein, die möglichst viele Lohnabhängige organisiert, um dem Kapital Paroli bieten zu können. Daraus folgt aber, dass viele Arbeiterinnen und Arbeiter Gewerkschaftsmitglied sind, die nicht revolutionär denken. Wer nun eine rote oder revolutionäre Gewerkschaft will, wird immer nur eine Mini-Struktur bekommen. Jede Vergrößerung dieser würde deren „revolutionäre“ Ausrichtung unterminieren.

Ein zentraler Fehler der RGO-Taktik besteht darin, dass das Gros der Gewerkschafter und der Lohnabhängigen kampflos dem Einfluss des sozialdemokratischen Reformismus überlassen werden, indem die Revolutionäre die Gewerkschaft verlassen und eine eigene gründen. Kommunisten müssen zwar auch das eigene Klientel zu organisieren – und zwar v.a. in der Partei -, doch es ist notwendig, um die gesamte Klasse, um deren Bewusstsein, deren Organisationen, deren Strukturen und deren Aktionen zu kämpfen und Einfluss zu nehmen. Darauf zu verzichten, indem man eine eigene, schöne „rote Insel“ etabliert, ist nichts als Sektierertum. Die einzig konsequent revolutionäre Struktur der Klasse – als objektive Möglichkeit, nicht als a priori gegeben – ist die Partei. Es ist absurd, eine Gewerkschaft oder eine andere Struktur der Klasse (Räte, Genossenschaften u.a.) dazu modeln zu wollen – in dem Sinn, nicht nur dafür zu kämpfen, sondern sie von Anbeginn an so aufzubauen. Damit ruiniert man gerade deren Fähigkeit, größere Massen zu organisieren und nicht nur eine Minderheit von Revolutionären.

So richtig es war, die kommunistischen Gewerkschafter in einer revolutionären Gewerkschaftsfraktion zu vereinen und 1921 in der Roten Gewerkschaftsinternationale (RGI) international zusammenzufassen, so falsch war die RGO als separate Organisation in Konkurrenz zum ADGB.

Faschismus

Die Machtergreifung Hitlers 1933 beendete schlagartig alle sozialdemokratischen Illusionen, dass der Kapitalismus reformiert und harmonisiert werden könne. Auch die Hoffnung der Gewerkschaftsführung, ihre Stellung immer immer weiter ausbauen zu können, zerschlug sich. Die diesbezüglichen Erwartungen der Reformisten scheiterten an zwei Fakten: 1. daran, dass der Imperialismus neue, globale Konflikte und Krisen mit sich bringt – nicht weniger und 2. daran, dass der Faschismus für das Kapital die Funktion hat, jede Form von Arbeiterbewegung und Demokratie zu zerschlagen.
Am 1. Mai 1993 – von den Nazis nun „Tag der nationalen Arbeit“ genannt – durften die Gewerkschaften noch einmal „paradieren“ – um nur Tage später (wie alle proletarischen und demokratischen Organisationen) verboten zu werden. Nach der Machtergreifung der Nazis wurde das Betriebsrätegesetz im Januar 1934 aufgehoben und durch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ ersetzt. Dieses ordnete jegliche Tätigkeit im Betrieb dem „Führerprinzip“, sprich dem Unternehmer, unter.

Anstelle des ADGB installierten die Nazis schon im Mai 1933 die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF). Diese NS-Massenorganisation sollte die Arbeiterschaft ins System der „Volksgemeinschaft“ integrieren. Sie diente der politischen Indoktrination und Überwachung, der Mobilisierung von Arbeitskräften für die Kriegswirtschaft und der Förderung der NS-Ideologie durch Freizeitangebote wie „Kraft durch Freude“ (KdF). Sie war keine Gewerkschaft, sie durfte keine Tarifverträge aushandeln oder Arbeitskämpfe führen. Die DAF war aber auch Ausdruck der Angst der Nazis vor dem Widerstand der Arbeiterklasse. Ihnen war bewusst, dass es ihnen 1933 nicht gelungen war, die Arbeiterklasse hinter sich zu bringen; sie erinnerten sich – auch Hitler selbst – mit Schaudern daran, dass der Erste Weltkrieg letztlich zur Novemberrevolution geführt hatte. Daher musste die Arbeiterklasse eingebunden und „befriedet“ werden – und DAF und KdF waren (letztere zumindest bis zum Kriegsausbruch 1939) die Mittel dazu. Im Rahmen der DAF gelang es den früheren gewerkschaftlichen Aktivisten anfangs sogar, – in sehr bescheidenem Maße – die Interessen ihrer Belegschaften gegen die Forderungen von Kapital und Wehrmacht, die Aufrüstung noch weiter zu forcieren, zu vertreten.

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