Hanns Graaf
Nach 12 Jahren Faschismus erstanden die Arbeiterorganisationen – KPD, SPD, Gewerkschaften – 1945 wie Phönix aus der Asche. Sie reorganisierten sich sehr schnell und waren tw. sogar größer als zuvor. 1945 waren von den alliierten Siegern die Nazigesetze aufgehoben und die Naziorganisationen verboten worden. Im April 1946 trat das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 22 (Betriebsrätegesetz) in Kraft, das den Rahmen einer neuen Betriebsverfassung festlegte. Am 14. November 1952 wurde dann das neue Betriebsverfassungsgesetz (BVerfG) beschlossen, das die Tradition des Weimarer Betriebsrätegesetzes fortsetzte und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeit und Kapital festschreibt.
Nach der anfänglichen Organisation auf regionaler Ebene in den westlichen Besatzungszonen gründeten 1949 die Delegierten der einzelnen Industriegewerkschaften den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband für die Bundesrepublik Deutschland. Hans Böckler wurde der erste Vorsitzende.
In den ersten Nachkriegsjahren standen das tägliche Überleben (Ernährung, Wohnung) und der Organisationsaufbau im Zentrum der gewerkschaftlichen Arbeit. Doch auch konzeptionelle Fragen zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung und der Rolle der Gewerkschaften wurden aufgeworfen. Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik hatten gezeigt, dass die formale politische Demokratie nicht ausreicht, um gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Demokratisierung sollte daher durch die Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden. Angesichts der Unterstützung der Nazis v.a. durch das Kapital der Schwerindustrie war die Forderung nach Kontrolle der wirtschaftlichen Macht und zur Verhinderung einer Beeinflussung politischer Entscheidungen durch das Großkapital sehr populär.
Aufgrund des Fehlens gewerkschaftlicher Organe über der betrieblichen Ebene unmittelbar nach dem Krieg und der Tatsache, dass diese überbetriebliche Ebene der Zuständigkeit der Besatzungsmächte unterlag, war für die Gewerkschaften eine Neuordnung auf Betriebsebene besonders wichtig. Sie verlangten, gleichberechtigt in den Gremien, die am wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozess beteiligt sind, vertreten zu sein. Der DGB in der britischen Besatzungszone forderte dazu z.B. „die Demokratisierung aller für die Wirtschaft entscheidenden Stellen, sowohl der zentralen als auch der nachgeordneten Instanzen, sowohl der staatlichen Ämter als auch der wirtschaftlichen Selbstverwaltung“. Damit verbunden waren auch Forderungen nach Durchsetzung einer Planwirtschaft.
Im Kern ging es lt. DGB-Führung um die Sozialisierung der Eisen-und Stahlindustrie, des Kohlebergbaus, der Energiewirtschaft und der Chemiekonzerne. So sollte eine grundlegende Neuordnung der Wirtschaft erreicht werden, „die nicht einseitig vom privaten Profitinteresse geleitet“ würde. Auch eine Verstaatlichung der Großbanken war vorgesehen. Zur Verhinderung neuer Machtstrukturen und zum Erhalt des Wettbewerbs wurde eine Unterstellung der sozialisierten Industrien unter staatliche Organe abgelehnt und für die finanzielle Autonomie der sozialisierten Unternehmen plädiert. Diese sollte jedoch ihre Grenze an der staatlichen Planung finden. Diese Forderungen waren auf dem Gründungskongress des DGB im Oktober 1949 erhoben worden.
Doch zu diesem Zeitpunkt waren mit dem Marshall-Plan und der Währungsreform von den westlichen Alliierten bereits Entscheidungen getroffen worden, welche die Pläne der Gewerkschaften konterkarierten. Die Haltung der westdeutschen Gewerkschaften zum Marshall-Plan war zwiespältig. Immerhin war der Führung des DGB aber klar, dass die „USA als ausgesprochen kapitalistischer Staat (…) dabei selbstverständlich auch ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen“ verfolgen, wie es der DGB in der britischen Zone formulierte. Die Währungsreform war mit der Abwertung der Barvermögen verbunden, bezog aber Grund und Boden sowie die Produktionsmittel nicht in die Neuordnung ein, was der Bourgeoisie zugute kam. Die Gewerkschaften griffen die Währungsreform zwar als unsozial an, lehnten sie aber nicht grundsätzlich ab.
Ebenso widersprüchlich war die Haltung des DGB zu der in den Reparationsbestimmungen festgelegten Demontage von Betrieben, welche vielen Arbeitern die Arbeitsmöglichkeit und den Verdienst nahm. Stattdessen hätte man für Reparationen aus der laufenden Produktion plädieren sollen. Ein geplanter landesweiter Streik gegen die Demontagen wurde jedoch vom DGB abgeblasen – allerdings gab es einzelne „wilde“ Streiks, die zeigten, dass es an der Basis durchaus Kampfbereitschaft gab.
Die Westalliierten hatten das Streikrecht von Anfang an eingeschränkt. Verboten waren Streiks (aber auch Aussperrungen), welche die Interessen der Militärregierungen berührten sowie für alle deutschen Beschäftigten von Betrieben, die unter alliierter Verwaltung arbeiteten. Ähnliche Regelungen gab es auch für den Öffentlichen Dienst.
1947/48 kam es aufgrund der schlechten Nahrungsmittelversorgung zu vielen spontanen Streiks und Demonstrationen, die oft von BR und örtlichen DGB-Strukturen organisiert waren – aber selten die Unterstützung zentraler Gewerkschaftsgremien fanden. Dabei hätte schon der Generalstreik der Bergarbeiter am 3. April 1947 ein Anknüpfungspunkt für einen allgemeinen Streik sein können.
Der begonnene Kalte Krieg spiegelte sich auch im Verhalten der Gewerkschaftsführungen wider. Sie bremsten oder beendeten Streiks immer wieder mit dem Argument, dass „die Kommunisten“ diese angezettelt hätten.
Entsprechend dem Beschluss der Bundesvorstands des DGB sollte es am 11./12. November 1948 einen allgemeinen Streik als Auftakt weitergehender Aktionen geben. Doch aufgrund des Drucks der Besatzungsmächte, wegen Differenzen im Apparat der Gewerkschaften und der Gegenpropaganda vieler CDU-Sozialausschüsse wurde die Streikdauer auf 24 Stunden verkürzt – und damit entschärft. Trotzdem gab es am 12.11.1948 eine sehr hohe Streikbeteiligung von 7-9 Millionen (bei knapp 12 Mill. Beschäftigten in der britisch-amerikanischen Bi-Zone).
Fazit
Nach 1945 restrukturierten sich die Gewerkschaften und hatten potentiell viel Kampfkraft. Doch diese nutzten sie nicht, um grundlegende Veränderungen der Gesellschaft durchzusetzen. Wie schon 1918 wandten sich die Führungen von ADGB und SPD gegen antikapitalistische Umwälzungen. Stattdessen „harmonisierten“ und regelten sie das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, was unter den Bedingungen der guten Nachkriegskonjunktur auch möglich war. Doch der Verzicht auf die Enteignung des Großkapitals und die Etablierung der direkten Verfügungsgewalt der Belegschaften bzw. der Arbeiterklasse über die Produktionsmittel – d.h. direkt antikapitalistische Maßnahmen – führte dazu, dass die deutsche Bourgeoisie ihre Macht erhalten konnte. Nachdem der Nachkriegsboom in den 1970ern vorbei war und in den 1990ern die „Plateauphase“ zu Ende ging, folgte ein allgemeines Rollback, das massiv 1998 mit der Schröder-Regierung und der Agenda-Politik begann und aktuell mit der forcierten Rüstungs- und Kriegspolitik einher geht.
Der Neuaufbau der Gewerkschaften nach Kriegsende in Westdeutschland erfolgte unter starkem Einfluss der Besatzungsmächte, die strikt antikommunistisch eingestellt waren und die Gewerkschaften auf eine Rolle als „Sozialpartner“ und auf nur ökonomische Ziele festlegten. Die grundlegenden Strukturen und die gesellschaftliche Stellung der Gewerkschaften knüpften an die der Weimarer Republik an. Damit verbunden waren auch die Betonung der Rolle der BR auf Kosten der Gewerkschaften und damit des „Betriebsinteresses“ gegenüber dem Interesse der Gesamtklasse bzw. der Branche. Der gleichen Logik folgt das große Gewicht der Branchengewerkschaften gegenüber dem Dachverband DGB.
Eine ganze Reihe von „sozialpartnerschaftlichen“ Regelungen, die wesentlich im Betriebsverfassungsgesetz (BVerfG) festgelegt sind, beschränken die Rolle des DGB auf eine rein systemkonforme, ökonomische und rechtliche Rolle (Rechtsberatung, Rechtsbeistand). Ergänzt wird diese Strategie durch das Agieren der SPD auf staatlich-politischer Ebene sowie durch statuarische Festlegungen der Gewerkschaften selbst. Dazu zählen etwa die „Friedenspflicht“, die Streiks außerhalb der Tarifrunde verbietet, die Schlichtungspflicht, das faktische Verbot von politischen und Generalstreiks oder das Verbot der Bildung von Fraktionen innerhalb der Gewerkschaft. Andererseits besteht die „Sozialpartnerschaft“ auch aus Regelungen für die Lohnarbeit, z.B. das Kurzarbeitergeld, „Steinkühlerpause“, Lohnfortzahlung bei Krankheit u.a. Solche Regelungen sind zweifellos Errungenschaften gewerkschaftlicher Kämpfe.
Die freiwillige Unterordnung der Gewerkschaften unter die Logik des Kapitalismus wird praktisch ergänzt durch die Stigmatisierung und die Repression gegenüber linken, kritischen und kämpferischen Mitgliedern. Diese werden zwar oft gebraucht, um überhaupt Kampagnen und Streiks zu organisieren und Mitglieder zu werben, aber wehe, wenn sie über die Stränge schlagen … Erleichtert wird das Vorgehen der Bürokratie noch dadurch, dass Linke oft eine falsche Politik verfolgen. So etwa, wenn die „Einheit der Gewerkschaft“ – tatsächlich die Vorherrschaft des reformistischen Apparats – vermeintlich dadurch gesichert wird, dass der Aufbau oppositioneller Strukturen abgelehnt wird, wie es z.B. die MLPD praktiziert. Ein anderer Fehler von Linken ist es, zu glauben die Gewerkschaft insgesamt „linker“ machen zu können, indem man Funktionärsposten erobert. Trotz formell gegebener Demokratie innerhalb der Gewerkschaften mangelt es daran, die Mitgliedschaft zu aktivieren und direkt einzubeziehen – permanent und nicht nur punktuell, bei Streiks. Die Entscheidungen und die Strukturen werden letztlich von der Bürokratie bestimmt.
Zur Jahrhundertwende entstand in der Arbeiterklasse und in den Gewerkschaften massive Kritik an der Politik der rot/grünen Regierung Schröder/Fischer. Diese hatte mit den neoliberalen Agenda 2010-Reformen einen massiven Angriff auf die Lohnabhängigen und deren soziale Errungenschaften gestartet, der u.a. zur Ausweitung des Billiglohnsektors führte – in Kooperation mit führenden Gewerkschaftsfunktionären. Der DGB mobilisierte zwar, aber nur, damit die Beschäftigten Dampf ablassen konnten; Massenstreiks, die notwendig gewesen wären, um den Angriff zu stoppen, erfolgten nicht. Wieder einmal bewährte sich die Kooperation zwischen den beiden reformistischen Brüdern DGB-Bürokratie und SPD. 2005 führte die Enttäuschung über „ihre“ SPD und „ihren“ DGB auch dazu, dass sich die „Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ (WASG) gründete. Zu ihrer Spitze gehörten neben Lafontaine auch einige Spitzenfunktionäre der Gewerkschaften, z.B. Klaus Ernst. Doch anstatt einen konsequenten Kampf gegen den Reformismus von SPD und DGB zu beginnen, führten sie die WASG zur Fusion mit der PDS zur Linkspartei, die ebenfalls einem reformistischen Kurs folgte, wenn auch etwas linker als die SPD – was aber v.a. daran lag, dass diese nicht in dem Maße in die Regierungs- und Machtstrukturen eingebunden war wie die SPD.
Die SPD ist eine bürgerliche Arbeiterpartei. Ihre Politik ist bürgerlich, aber sie hat im Gegensatz zu anderen bürgerlichen Parteien eine strukturelle (!) Beziehung zur Arbeiterklasse. Diese besteht heute aber nur noch darin, die BR und den DGB-Apparat politisch, strukturell und personell zu dominieren. Darüber aber kontrolliert sie die gesamte Klasse. Die LINKE hat ihre ohnehin schwachen Verbindungen zum Proletariat weitgehend verloren und ist v.a. in der lohnabhängigen (akademischen) Mittelschicht verankert. Beide haben für das Kapital die Funktion, linke und kämpferische Potentiale und die Arbeiterklasse insgesamt in das System einzubinden. Der Aufbau kämpferischer und linker Strukturen im DGB kann letztlich nur gelingen, wenn der Einfluss dieser Parteien minimiert werden kann und eine konsequent antikapitalistische Partei existiert, die auch in die Betriebe und Gewerkschaften hineinwirkt.
Einige Linke, die den Reformismus des DGB ablehnen, verbinden ihre Kritik mit der Behauptung, dass der DGB keine Kämpfe führen würde. Dieser Vorwurf ist jedoch, wie die Geschichte zeigt, nicht haltbar. Ein Beispiel dafür ist der Streik der IG Metall für die Einführung der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dafür wurde 1956 über Wochen gekämpft – erfolgreich. Auch die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Metall- und Elektroindustrie begann (stufenweise bis 1995) 1984 erst nach langen harten Kämpfen. In den 1960ern und 70ern gab es tw. Lohnsteigerungen von über 10% – oft ohne Streiks -, da im Langen Nachkriegsboom die Profite so hoch waren, dass den Beschäftigten vom Kapital einige größere Brosamen zugestanden werden konnten. Positive Effekte dieser hohen Tarifabschlüsse für das Großkapital waren das Ausbleiben von Streiks und die Niederkonkurrierung kleinerer, weniger produktiver Unternehmen, die solche hohen Tariflöhne nicht zahlen konnten.
Das Agieren des DGB in der BRD war einerseits durch den Langen Boom geprägt, in dem das Lebensniveau der Masse der Arbeiterklasse auch ohne größere Kämpfe deutlich stieg. Andererseits vermied der DGB alles, um eine Ausweitung, Zuspitzung und Verbindung von Kämpfen zu verhindern – jede potentiell antikapitalistische Dynamik wurde „ausgeblendet“. Dahinter stand die Illusion, dass die „Sozialisierung“ des Kapitalismus im Langen Boom ewig weitergehen würde.
Trotz einiger Errungenschaften wurden durch die reformistische Bürokratie des DGB (in Kooperation mit der SPD) das Klassenbewusstsein und die Kampffähigkeit der Arbeiterklasse unterminiert. Heute, da die sozialen Errungenschaften immer mehr unter Beschuss geraten, erweisen sich die Gewerkschaften immer mehr als zahnlose Tiger, die Staat und Kapital kaum noch Paroli bieten können oder wollen. Das betrifft nicht nur die Bürokratie selbst, sondern auch die Mitgliederbasis, deren Aktionsbereitschaft, deren Klassenbewusstsein über Jahrzehnte untergraben wurde. Das Mittragen von Reallohnverlust, Aufrüstung und Kriegspolitik durch die Gewerkschaftsführungen ist ein deutliches Zeichen dafür. Gekämpft wird nicht mehr wie früher für Verbesserungen, sondern nur noch, um Verschlechterungen – prekäre Beschäftigung Billiglöhnerei, Tarifflucht, Umverteilung nach oben usw. – abzumildern.