Das Methusalem-Problem

Hanns Graaf

Mit dem Beginn der Agenda-Reformen durch die rot/grüne Schröder-Regierung sank für erhebliche Teile der Lohnabhängigen das Lebensniveau. Mit der Krise von 2008 steigerte sich zudem enorm die Verschuldung von Staat und Kommunen. Beides führt dazu, dass uns immer neue „Begründungen“ dafür vorgelegt werden, warum es soziale Probleme gibt – und warum diese nicht am Kapitalismus als System liegen, sondern andere Ursachen haben.

Seit vielen Jahren geistert so auch das „demografische Problem“ durch Politik und Medien. Die steigende Lebenserwartung, eigentlich ein alter Menschheitstraum, lange gesund zu sein und alt zu werden, ist nun plötzlich ein Problem – und wurde zur Begründung dafür, dass die Renten nicht mehr wie bisher gezahlt werden könnten. „Die Rente ist sicher“, hatte einst Kohls Sozial-Apostel Norbert Blüm verkündet – sicherheitshalber hatte er nichts über deren Höhe gesagt …

Die Statistik zeigt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland schon seit über hundert Jahren steigt:

Männer    Frauen
1900        45            48
1950        65            68
2000        75            81
2014        78            83.

Eine höhere Lebenserwartung zeugt auch von höherer Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Bevölkerung. Was an sich erfreulich und auch für die Produktivität einer Gesellschaft positiv ist, soll nun aber lt. den Aussagen „unserer“ sozialpolitischen Sorgeträger schlecht sein, weil die steigende Zahl älterer Menschen die Rentenkassen überfordern würde. Auf immer weniger Arbeitende kommen immer mehr nichtarbeitende Rentner. Aus dieser, schon über Jahrzehnte beobachteten Entwicklung, die bisher erstaunlicher Weise aber nicht dazu geführt hat, dass die Renten immer schlechter wurden, wird nun neuerdings nun ein „demographisches Problem“ konstruiert.

Doch an diesem Problem ist so ziemlich alles falsch, was falsch sein kann. Das einzige, was stimmt, ist die Tatsache, dass die Menschen länger leben.

Eine zentrale These der Renten-Experten besteht darin, zu behaupten, dass die wachsende Zahl von Rentnern und die längere Renten-Bezugsdauer zu einem Finanzierungsaufwand führen würde, der über das traditionelle Rentensystem nicht mehr leistbar wäre.

Ein Trick dabei ist, die Rente separat zu betrachten, obwohl sie ja nur ein spezifischer Teil der gesamten Sozialausgaben ist. Und deren Höhe hängt einerseits davon ab, wie hoch die Produktivität der Gesellschaft ist (also der Umfang der Wertschöpfung), und andererseits von der Höhe der Steuern und Abgaben, aus denen die Sozialausgaben bezahlt werden. Ein Blick auf die Daten erweist aber, dass die Arbeitsproduktivität schneller steigt als die Alterungsrate, d.h. es gibt an sich genug verteilbares Endprodukt, aus dem auch die Renten finanziert werden könnten. Die in den Medien oft dargestellte Relation zwischen der Anzahl der Erwerbstätigen und der Rentner führt also insofern in die Irre, als nicht die Kopfzahl, sondern das Verhältnis zwischen ökonomischer Leistung und sozialem Bedarf entscheidend ist. Letzterer ist natürlich flexibel. Zudem werden nicht alle Leistungen, die Rentner in Anspruch nehmen, aus der Rente bezahlt. Die üblichen Horrormeldungen über eine zukünftige Rentenlücke dienen auch dazu, das Fehlen einer genauen gesamt-gesellschaftlichen Kostenrechnung zu verdecken. Statt Fakten bieten uns die Experten Gefasel.

Zudem zeigt sich, dass das Steueraufkommen aus Gewinnen und Vermögen, also die Besteuerung der Reichen, in Relation zum Gesamtsteueraufkommen gesunken ist. Anders ausgedrückt: das Geld, das für die Bezahlung der Renten angeblich nicht da ist, ist nur woanders – in den Kassen und Bilanzen der Konzerne und Großverdiener.

Die Kosten für die Rente werden betrachtet, ohne die Kosten für andere „unproduktive“ Teile der Bevölkerung in die Rechnung einzubeziehen. Der andere relevante unproduktive Teil sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die etwa krankheitsbedingt nicht arbeiten, jedoch soziale Leistungen empfangen. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbevölkerung fällt aber aufgrund der sinkenden Geburtenraten seit Jahren. Dadurch sinken natürlich auch (zumindest relativ) die Kosten für Kindergeld, Bildung, Ausbildung usw. Die Mehrkosten für Renten werden also dadurch mindestens ausgeglichen, wahrscheinlich sinken die unproduktiven Gesamtkosten sogar. Von einem demographisch bedingten Rentenproblem kann also schon deshalb keine Rede sein! Würden mehr Kinder geboren, so dass die Alterspyramide – d.h. das Verhältnis zwischen Alt und Jung – gleich bliebe, könnte es gar kein Altersproblem geben, nur die Zahl der Gesamtbevölkerung würde steigen und nicht wie aktuell in Deutschland stagnieren oder sogar abnehmen, wenn es nicht ein positives Migrationssaldo gäbe. Das Alten-Problem erweist sich insofern eher als ein Jugend-Problem. Dass dieses auch mit der fehlenden Kinder-Freundlichkeit der Gesellschaft zu tun hat, liegt auf der Hand. Mehr Kinder, also ein günstigeres Verhältnis zwischen Alt und Jung, würde bedeuten, dass stets genug produktiv Tätige nachwachsen, um die größere Zahl Älterer zu versorgen. Das Älterwerden hat außerdem ein natürliche Grenze, d.h. der Trend des Älterwerdens wird irgendwann wieder abflachen.

Ein Rentenproblem kann also eigentlich nur entstehen, wenn die Alterung der Gesellschaft schneller vor sich geht als der Zuwachs an Arbeitsproduktivität.

An sich wäre es leicht, auf das angebliche demographische Problem zu reagieren, indem man die Rentenbeiträge einfach erhöht, was das Lebensniveau der Jüngeren vielleicht etwas langsamer ansteigen, jedoch nicht senken würde. Doch das will der Staat möglichst nicht – schon, weil es den Interessen der Bourgeoisie widerspricht, die Lohnkosten – zu denen ja indirekt auch die Renten als „Lohnnebenkosten“ gehören – zu drücken. Tatsächlich wurde der Anteil der von den Unternehmen bezahlten Sozialkosten (Arbeit“geber“beiträge und Steuern) über Jahre hinweg auch immer niedriger.

Die private Zusatzrente

Es musste also ein anderer Weg gefunden werden, Geld für die Rente zu beschaffen, ohne das allgemeine Steuerniveau anzuheben und ohne die fiskalische Entlastung des Kapitals zu beenden. Und wo ein Wille ist, findet sich bekanntlich auch ein Weg. Um diesen Weg beschreiten zu können bzw. um die Menschen davon zu überzeugen, ihn zu gehen, gibt es ein immer gleiches Prozedere. Zuerst beweisen einige neoliberale Wissenschaftler und Experten, dass es ein Problem gibt, das es manchmal real gar nicht gibt. Danach wird eine „Experten-Kommission“ eingesetzt, um eine Lösung zu finden, z.B. die Riester-, Hartz- oder die Rürup-Kommission. Schließlich wird ein propagandistisches Trommelfeuer eröffnet, um auch dem letzten Michel einzubläuen, dass er ein Problem hat. Jeder Fernsehbeitrag, jede Parlamentsdebatte und viele gelehrte Doctores argumentieren dafür. Ist der Meinungskrieg intensiv genug geführt worden, folgt das Gesetz auf dem Fuße. Dieses fällt dann meist nicht ganz so drastisch aus wie befürchtet – so dass die Volksseele zumindest leicht aufatmen kann, weil es nicht ganz so schlimm gekommen ist.

Was ist nun das Ergebnis dieses Prozesses? Die Lohnabhängigen müssen sich privat „zusatzversichern“. Selbst in dieser Benennung ist aber schon wieder ein Trick versteckt, denn es geht keineswegs um einen „Zusatz“, sondern darum, einen Verlust auszugleichen, d.h. die Minderzahlung an staatlicher Rente durch einen privaten Extra-Beitrag auszugleichen. Der „kleine Mann“ darf blechen, Staat und Kapital können sparen. Doch nicht nur das: das Kapital, genauer die Versicherungen und Banken, verdienen noch zusätzlich daran.

An sich wäre es ja auch möglich, Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Warum wird gerade das aber nicht vorgeschlagen? Erstens, weil die gesetzliche Rente ja von den Lohnabhängigen (fälschlich „Arbeitnehmer“ genannt) und den Kapitalisten (fälschlich „Arbeitgeber“ genannt) anteilig bezahlt werden. Dabei sind die Sozialabgaben sind ja nichts anderes als ein Teil der Löhne, auch wenn sie als „Lohnnebenkosten“ firmieren. Ein Zusatzbeitrag könnte ja jemand auf die Idee bringen, dass für diesen anteilig auch die Unternehmer bezahlen. Doch das soll natürlich vermieden werden.

Zweitens geht es darum, dass die Zusatz-Rentenbeiträge dem Kapitalmarkt zur Verfügung stehen. Die Banken und Versicherungen sollen mit diesen Mitteln am Kapitalmarkt „arbeiten“, sprich Gewinn machen können. Das Problem dabei ist, dass einerseits die Gewinne zum Teil nicht den Rentenempfängern zugute kommen, sondern den Finanzakteuren. Andererseits werden eventuelle Verluste auf die Renteneinzahler abgewälzt, allein schon dadurch, dass z.B. im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank oder Versicherung der Staat – zumindest zum Teil – in Haftung tritt. Da die Einnahmen des Staates in letzter Instanz aber nur Abzüge vom von den Arbeitenden erwirtschafteten Sozialprodukt sind, bezahlen die Lohnabhängigen auch noch die „Rettung“, sprich die Unkosten ihrer privaten „Zusatzrente“ selbst.

Das Riestersche Rentenkonzept hat also auch eine eingebaute „Überraschungskomponente“: da die Rentengelder nun nicht mehr der Obhut des Staates unterliegen und weniger an die Arbeitseinkommen gekoppelt, sondern nun auch dem Auf und Ab des Finanzmarkts ausgesetzt sind, kann es passieren, dass die sich die erwartete Ausschüttung der Rente als Ente erweist, weil das Geld irgendwo im Finanzorbit verloren ging. Immerhin: Nachdem sich Blühms sichere Rente als doch nicht so sicher erwies, wissen wir nun immerhin schon von vornherein, dass die Riester-Rente mit Sicherheit unsicher ist.

Dass die ganze Prozedur von Risikomaximierung und Abzocke bei den Lohnabhängigen auch noch vom ex-IG Metall-Vize Walter Riester ausbaldowert und nach ihm benannt wurde, zeigt zudem, wessen Geistes Kind die Spitzen-Reformisten sind und in wessen Interesse sie handeln. Bei wikipedia können wir zum Herrn Genossen Riester lesen: „Neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter tritt er als Referent bei verschiedensten Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche in Erscheinung (…) Zum 1. Oktober 2009 wurde Walter Riester Aufsichtsrat des Finanzdienstleisters Union Asset Management Holding. Die geschäftlichen Verbindungen Riesters (und Bert Rürups) zum Finanzdienstleister AWD kritisierte Transparency International als „Beispiel für politische Korruption“.“ So ist also auch die Frage nach dem Cui bono? beantwortet.

Inzwischen wurde der allgemeine Agenda-Reform-Prozess weiter voran getrieben. Die Schaffung bzw. Ausweitung des Billiglohn-Sektors hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Rente sehr vieler Menschen. Erstens sinken die Löhne im Billiglohnsektor gegenüber denen bei den Regeljobs. Nach diesen Einkommen wird aber die Rente berechnet. Zweitens ist das Anlegen finanzieller Reserven (Sparen) fürs Alter aufgrund sinkender Einkommen schwerer möglich. Drittens sinkt zugleich die Möglichkeit, aus dem bescheidenen Einkommen noch eine private Zusatz-Rente zu finanzieren. Viertens sinkt durch die prekären und unsteten Beschäftigungsverhältnisse die Anzahl der Arbeitsjahre und damit die Berechnungsgrundlage für die staatliche Rente; lange und kontinuierliche Berufsbiographien werden seltener.

Die Rente mit 67

Eine wichtige Zäsur war die Einführung der Rente mit 67. Nachdem also zuerst das Niveau der staatlichen Rente abgesenkt wurde, ist nun auch die Bezugszeit verändert, d.h. verkürzt, worden. Die Rente wurde also praktisch nochmals gekürzt, indem sie einfach später gezahlt wird.

Nun könnte man ja einwenden, dass, wer länger arbeitet, in dieser Zeit ja Lohn erhält und damit sogar ein besseres Einkommen hat, als wenn er Rentner wäre. Formell stimmt das sogar. Nur: Wer ist denn in der Lage, bei immer höherer Arbeitsverdichtung mit 67 noch voll zu arbeiten?! Und: Wer will denn einen fast 70jährigen als Arbeitskraft?! Die Frage ist die Antwort. Sehr wahrscheinlich ist  also, dass man mit Ende 50 oder über 60 arbeitslos bzw. nicht mehr voll arbeitsfähig ist. Und hier greift dann der nächste sozialreformerische Trick. Auch das Arbeitslosengeld wurde ja mit den Hartz-Reformen nach unten gedrückt. D.h. der geblühmte und geriesterte 65jährige erhält eben gar keine Rente, sondern das niedrigere ALG I oder II. Und wieder sparen der Staat und die Kapitalisten.

Das Pflege-Problem

Eine wichtige Frage der Alterssicherung ist die Pflege, da mit zunehmendem Alter (und mit oft tendenziell stressiger werdenden Arbeitsbedingungen) die Notwendigkeit besonderer Betreuung alter Menschen zunimmt. Normalerweise sind diese Leistungen Teil der medizinischen Versorgung bzw. der sozialen Betreuung durch den Staat. Dieser aber versagte lange dabei, diesen Aufgaben gerecht zu werden. Viele notwendige Pflege-Leistungen wurden entweder nicht oder unzureichend erbracht, die Betreuung wurde oft den Angehörigen, v.a. den Frauen, aufgebürdet, die dadurch nicht nur oft über Gebühr belastet waren sondern auch beruflich, d.h. beim Einkommen, erhebliche Einbußen hinnehmen mussten.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung sollte nun Abhilfe geschaffen werden. Das ist z.T. auch gelungen. Vor allem wurde damit die Pflege als gesellschaftliches Problem und Aufgabe „offiziell“ anerkannt. Doch zugleich wurde mit der Pflegeversicherung den Massen auch wieder eine Extra-Abgabe zugemutet. Zudem werden die „Arbeitgeber“ finanziell entlastet, weil sie ihren Versicherungsanteil nur für die Beschäftigten leisten müssen, während jedoch alle (ehemaligen) „Arbeitnehmer“, also die Rentner, die Beiträge zahlen müssen (außer Beihilfeberechtigte). Auch Reiche bezahlen relativ niedrigere Pflege-Beiträge, weil bei ihnen – wie auch bei anderen Sozialbeiträgen – durch die Beitragsbemessungsgrenze nicht das gesamte Einkommen herangezogen wird, sondern nur ein Teil. Auch die Pflegeversicherung leistet also einen gewissen Anteil zur Umverteilung von unten nach oben.

Da viele Alte in dieser oder jener Form pflegebedürftig sind, spielen natürlich auch die Kosten für Heimunterbringung oder die Kosten für Medikamente und medizinischen Behandlungen eine besondere Rolle. Da das Gesundheits- uns Sozialwesen weitgehend privat bzw. in Form von Tendenzbetrieben (z.B. Caritas) oder sozialen Trägern (Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt usw.) organisiert sind, bleibt der Allgemeinheit die Verfügungsgewalt und die Kontrolle z.B. über die Kosten weitgehend verwehrt. Zudem ist in den „sozialen“ Leistungen natürlich auch ein bestimmter Anteil Profit enthalten, wodurch die Kosten höher sind, als sie eigentlich wären. Die Bilanzen von Klinikunternehmen, Pharmakonzernen oder Altenheimbetreibern zeigen das deutlich.

Ist es Wahnsinn, hat es doch Methode. Wo sich scheinbar die Alten als Problem für die Gesellschaft erweisen, ist stattdessen die Gesellschaft das Problem für die Alten.

Die Bolschewiki und die Sozialversicherung

An dieser Stelle wollen wir kurz einen Blick auf die Programmatik der Bolschewiki bezüglich der Sozialversicherung werfen. Im Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russland (SDAPR) von 1912 (Resolution, der Vl. Gesamtrussischen Konferenz der SDAPR) heißt es:

„2. Die beste Form für die Versicherung der Arbeiter ist ihre staatliche Versicherung, aufgebaut auf folgenden Grundsätzen:

Sie muss die Arbeiter sicherstellen für alle Fälle des Verlustes der Arbeitsfähigkeit, Unfall, Krankheit, Alter, Invalidität; für Arbeiterinnen außerdem Schwangerschaft und Geburt; Versorgung von Witwen und Waisen nach dem Tod des Ernährers oder für den Fall, dass sie infolge von Arbeitslosigkeit des Lohns verlustig gehen;

a) die Versicherung muss alle in Lohnarbeit stehenden Personen und ihre Familien umfassen;
b) alle Versicherten müssen entschädigt werden nach dem Prinzip der Vergütung des vollen Lohns, wobei alle Ausgaben für die Versicherung auf die Unternehmer und den Staat entfallen müssen;
c) alle Arten von Versicherungen müssen von einheitlichen Versicherungsorganisationen verwaltet werden, die nach territorialem Typ und auf dem Prinzip der völligen Selbstverwaltung durch die Versicherten aufzubauen sind.“ (Lenin, Werke 17, S. 467 f.)

Das hier aufgestellte Modell enthält einen interessanten Widerspruch. Einerseits sollen nur die Unternehmer und der Staat in die Sozialkasse einzahlen und die Versicherung soll als „staatliche Versicherung“ aufgebaut sein, d.h. nicht wie heute in Deutschland üblich „paritätisch“ von Vertretern der „Arbeitgeber“ und der „Arbeitnehmer“ in Kooperation mit dem Staat verwaltet werden.

Andererseits soll die Versicherungsorganisation „auf dem Prinzip der völligen Selbstverwaltung durch die Versicherten“ aufgebaut sein. Wohlgemerkt: das Programm wurde 1912 verfasst und sollte somit auch für die damaligen kapitalistischen Verhältnisse gelten. Sicherlich waren sowohl die Intention als auch die konkreten Forderungen des SDAPR-Programms unerhört fortschrittlich und weisen weit über die damaligen sozialen Verhältnisse weit hinaus, die den Lohnabhängigen im zaristischen Russland fast keine soziale Absicherung gewährten.

Doch wie soll die „die nach territorialem Typ und auf dem Prinzip der völligen Selbstverwaltung durch die Versicherten“ aufgebaute Versicherung mit der Strukturform der Staatlichkeit zusammengehen – immerhin ist ja der bürgerliche Staat ein Instrument der Unterdrücker?!

Diese Formulierung verweist auf das allgemeine politische Verständnis nicht nur der SDAPR, sondern der II. Internationale, deren politisches Denken sehr stark um den Staat kreiste. Zum einen gedachte man, per Wahlerfolg und gestützt auf die proletarischen Massenorganisationen die  Staatsmacht zu erobern. Doch anders als Marx verstand man diese Staatsmacht, die man dann selbst nun inne hätte, als „besondere“ Struktur von Beamten, als Apparat nach bürgerlichem Muster – allerdings gesäubert und modifiziert und unter der Regie der Partei stehend. Marx hingegen sagte über den Charakter des Staates in der Übergangsgesellschaft, sie solle eine Struktur „des als herrschende Klasse organisierten Proletariats sein“, der „assoziierten Individuen“. Marx  spricht vom „genossenschaftliche(n) Eigentum der Arbeiter selbst“. Lenin hat in „Staat und Revolution“ allgemein – jedoch eben nicht im Detail und in allen Aspekten – herausgearbeitet, inwieweit die II. Internationale das marxsche Erbe verleugnet hat.

Das Zitat aus dem SDAPR-Programm von 1912 belegt, dass auch die russischen Revolutionäre meinten, nicht ohne „Staat“ auskommen zu können. Im Programm blieb die Staatsfrage unentschieden: zwischen Selbstverwaltung der Arbeiter hier und Ausnutzung des bürgerlichen Staates dort. Wohlgemerkt: es ging nicht (nur) um die Frage, welche konkrete Struktur eine Sozialversicherung im Kapitalismus haben kann; es ging auch um die Frage, was die SDAPR fordert und vorschlägt. Und ihr bizarrer Vorschlag lautet: eine Sozialversicherung des Staates mit „völliger Selbstverwaltung“ der Versicherten, d.h. der Lohnabhängigen. Im Programm sind diese Halbheit und Inkonsequenz nur ein paar Buchstaben. Doch in der Praxis des Klassenkampfs und umso mehr, wenn man selbst die Macht in Händen hat, ist es vorbei mit Halbheiten und Kompromissen: die Realität verlangt nach Konsequenz. In der Praxis nach der Oktoberrevolution neigte sich die Waage dann schnell auf die Seite des Staates. Selbst an der Regierung, warfen Lenin und Co. die halb verstandene marxsche Staats-Intention schnell über Bord und errichteten einen bürokratischen Partei-Staat, den Stalin nur noch perfektionieren musste.

Fazit

Jede Sozialleistung – ob Rente, Gesundheitsfürsorge oder Kindergeld – muss und kann dem Kapital und dem bürgerlichen Staat abgetrotzt werden. Allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Allein die Tatsache, dass soziale Leistungen als etwas „Zusätzliches“ erscheinen, das nicht inhärent im System angelegt ist, verweist darauf, dass der Kapitalismus nicht das Wohlergehen aller Menschen zum Ziel hat. Nicht der Mensch steht im Mittelpunkt, sondern die Janusköpfige Menschheit, die sich in wenige Profiteure und viele Lohnsklaven teilt.

Das „Soziale“ muss vom Proletariat erkämpft werden. Dafür braucht es ein System von Taktiken, dafür braucht es Organisation. Eine Grundbedingung des Erfolges im Kampf, bei der Verteidigung der sozialen Errungenschaften und umso mehr bei deren Ausweitung und konsequenter Durchsetzung im Sozialismus aber ist, dass die ArbeiterInnen selbst die direkte Kontrolle und die direkte Verantwortlichkeit über alle sozialen Vorgänge und Strukturen haben. Kein Privatinteresse, kein Staat darf dazwischen stehen!

Die Sozialkassen, darunter die Rentenversicherung, müssen direkt in den Händen der Versicherten (also der Lohnabhängigen und der Rentner) liegen. Weder das Kapital noch der Staat haben dabei  etwas zu suchen oder wären dazu notwendig. Die Höhe der Sozialleistungen werden zwischen Kapital bzw. Staat auf der einen und der Arbeiterklasse auf der anderen Seite ausgekämpft und ausgehandelt. Vorstellungen einer staatlichen Versicherung oder von paritätischen Strukturen müssen abgelehnt werden. Dasselbe gilt sinngemäß für das ganze „Sozialsystem“ inkl. der Bildung, der Gesundheitsvorsorge usw. Auch hier müssen KommunistInnen privates Eigentum, aber auch Staatseigentum ablehnen – zugunsten von Eigentum, dass die Arbeiterklasse selbst kontrolliert und verwaltet, wenn diese das als sinnvoll oder möglich ansieht. Das gilt im Prinzip auch für die vielen sozialen Verbände, Träger und v.a. für die Kirchen und ihre Tendenzbetriebe. Auch diese mehr oder weniger „privaten“, der Kontrolle der Gesellschaft entzogenen Institutionen müssen abgelehnt werden. All diese Bereiche und Strukturen müssen enteignet, in Kollektiveigentum überführt und einer strikten Arbeiterkontrolle unterworfen werden.

Insofern sind die so verbreiteten Forderungen der Linken nach (wieder)Verstaatlichung privater Bereiche falsch, weil sie dem Ziel, die Arbeiterklasse zur Wahrnehmung ihrer Interessen aufzufordern und eine unabhängige Klassenposition einzunehmen, widerspricht. Der Teufel des Privateigentums soll mit dem staatlichen Beelzebub ausgetrieben werden. Mit Antikapitalismus und proletarischer Politik hat das nichts zu tun!

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