Hannes Hohn
Bund und Länder haben sich auf die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Der Bundestag beschloss die entsprechende Regelung mit den Stimmen der Ampelparteien, der AfD und des BSW. Dagegen stimmten die LINKE und die Unionsfraktion.
Mit der Bezahlkarte sollen Migranten als Bürgergeldempfänger künftig ihre Einkäufe bezahlen. Was zunächst als rein technische Maßnahme erscheint, ist jedoch ein Akt, der mit der absichtlichen Diskriminierung und Benachteiligung von Bürgergeldempfängern durch den bürgerlichen Staat einhergeht. Zwar erhalten Migranten auch künftig noch andere Leistungen, die nicht von der Bezahlkarte abhängen sowie Bargeld, aber letzteres in geringerem Umfang als bisher. Als Hauptargument führen die Befürworter an, dass Migranten Geld in ihre Herkunftsländer überweisen würden. Das ist zwar so, allerdings sind die Beträge angesichts der bescheidenen Höhe des Bürgergelds gering; zudem haben sie dort auch einen positiven sozialen Effekt. Am behaupteten „Missbrauch“ des Bürgergeldes ändert die Bezahlkarte fast nichts, da dessen Hauptteil für Lebensmittel verwendet werden muss, und es egal ist, ob die bar oder mit Karte bezahlt werden. Das Überweisungs-Argument erweist sich also schnell als vorgeschoben. Dazu kommt, dass die in die Herkunftsländer transferierten Gelder letztlich nur ein mehr als bescheidener Ausgleich für die permanente Ausplünderung des globalen Südens durch den imperialistischen Norden sind.
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