Hanns Graaf
Eine Regelung des Gesetzes zum Kohleausstieg ist die Ausschreibung zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, die ab 1. September gilt. Für die vorfristige Abschaltung von 4.000 Megawatt (MW) gibt es 2021 erste Entschädigungen vom Staat für die Betreiber: 165.000 Euro pro MW.
Für eine Abschaltung in Betracht kommt auch das Vattenfall-Kraftwerk in Hamburg-Moorburg. Die hochmoderne Anlage ist erst fünf Jahre alt. Erfolgte die Abschaltung von Moorburg mit seinen 1.640 MW installierter Leistung, gäbe es 270 Mill. Euro Entschädigung für Vattenfall. Der Fall Moorburg ist ein typisches Beispiel für die Energiewende (EW), die u.a damit verbunden ist, riesige Mengen konstanten Kapitals, das noch Jahre oder Jahrzehnte laufen könnte, zu vernichten, um Platz für die „Erneuerbaren Energien“ (EE) zu schaffen. Moorburg ist ein Musterbeispiel für die Idiotie der „grünen“ Energiepolitik, der inzwischen alle Parteien (außer der AfD) wie die Lemminge hinterherlaufen. Doch selbst wenn die falsche These von der CO2-getriebenen Klimakatastrophe stimmen sollte, wäre die EW die falsche Antwort, die kein Problem löst, aber viele neue schafft.
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