„Verhüllungsverbot“ in Österreich: Nur die halbe Wahrheit

Eine Kritik an der RKOB

Hanns Graaf

Im September 2017 veröffentlichte die „Revolutionär-kommunistischen Organisation Befreiung“ (RKOB), die österreichische Sektion der RCIT, einen Text von Almedina Gunić zum ab Oktober 2017 in Österreich geltenden „Verhüllungsverbot“, welches das Tragen einer Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.Das ist ein aktuelles Thema, nicht nur in Österreich. Der Aufstieg rechts-konservativer, rassistischer Parteien, wie etwa zuletzt beim Wahlerfolg der AfD in Deutschland zu erleben, könnte ein solches Verbot jederzeit auch in anderen Ländern auf die Tagesordnung rücken – oder es ist bereits geschehen.

Die Linke und die Arbeiterbewegung müssen gegenüber Verboten (und allen anderen Vorschriften und Gesetzen) des bürgerlichen Staates immer sehr kritisch sein, denn dieser Staat ist eben nicht (nur) der klassen-“neutrale“ demokratische Verwalter divergierender Klasseninteressen, als der er sich selbst gern hinstellt; er ist v.a. ein bürokratisches und repressives Machtinstrument der herrschenden Klasse.

Die RKOB-Autorin Gunić charakterisiert zunächst durchaus treffend die Verlogenheit der Begründung für dieses Gesetz: Der imperialistische, österreichische Staat kann gut und gerne versuchen, seine islamophobe und frauenfeindliche Politik zu tarnen. Er kann gerne so tun, als ginge es um Gesichtsverhüllungen allgemein und nicht um die Diskriminierung von (muslimischen) Frauen. Der pseudo-demokratische Versuch, es als Gesetz gegen Verhüllungen allgemein (die somit auch nicht-Muslime und Männer betrifft) zu verkaufen, ist einfach nur lächerlich. Es reflektiert lediglich, dass die bürgerlichen Politiker ihren islamophoben, frauenfeindlichen Standpunkt zu verschleiern versuchen. Diese Art von Verschleierung gehört nun mal zur sogenannten ´Kultur des Westens´.

Scheinheiligkeit

Die österreichischen Moral- und Gesetzeshüter haben, um nicht so offen zuzugeben, dass sich das Verbot natürlich nur gegen das Tragen von Burka oder Niqab durch (muslimische) Frauen richtet, auch andere Gesichtsverhüllungen wie Atemmasken, Schals vor dem Gesicht, rote Clowns-Nasen u.ä. mehr auf den Index gesetzt. Da kann uns selbst die österreichische Polizei ein wenig leid tun, weil sie nun immer kontrollieren und entscheiden muss, ob die jeweilige „Verhüllung“ rechtens ist oder nicht. Gar nicht daran zu denken, in welche Entscheidungsnot der treue Bulle kommt, wenn er einer Muslima begegnet, die statt der Burka eine rote Pappnase trägt?! Und: ab wie viel Dioptrien gilt eine Brille als Verschleierung?

Doch Spaß beiseite: Die konkrete Form des Verschleierungsverbotes zeigt, zu welchen Absurditäten die bürgerliche Politik fähig ist.

Jedoch ist all das noch kein Beweis dafür, dass das „Verhüllungsverbot“ an sich frauenfeindlich ist. Wäre es das, läge ja die Vermutung nahe, dass das Tragen von Burka oder Niqab Ausdruck der Gleichberechtigung von Frauen ist. Das jedoch wird selbst von streng gläubigen Muslimen nicht behauptet.

Im Artikel der RKOB heißt es weiter: Ebenso ist Mundschutz nur aus ärztlich nachweisbaren Krankheitsgründen bzw. beruflich erlaubt. Und natürlich ist es voll in Ordnung, im Sport oder auch bei Kälte das Gesicht zu verhüllen. Ebenso können Motorradfahrerinnen und -fahrer ihre getönten Helme tragen. Alle diese Formen der Verschleierung (…) sind allerdings entsprechend erlaubt. Nur nicht aus religiöser Überzeugung!

Das bedeutet im Klartext: Für Bräuche, die der christlichen Kultur entspringen werden Ausnahmen gemacht. Hier will man noch nicht einmal das Ausleben eines Brauchtums, das ausschließlich kultur-religiösen Charakter hat, einschränken.

Das Problem ist hier, dass Gunić meint, es ginge nur um das Ausleben eines Brauchtums, das ausschließlich kulturell-religiösen Charakter hat. Damit ist Gunić auf dem Holzweg.

Spezifische Unterdrückung

Zunächst einmal gehört die Verschleierung durchaus nicht in allen muslimisch geprägten Ländern zur Alltagskultur, geschweige denn ist sie überall Vorschrift. Doch selbst da, wo die Verschleierung üblicher oder gar vorgeschrieben ist, geht es nicht nur um die Frage von Tradition oder Brauchtum. Vielmehr handelt es sich darum, dass Frauen dort durch den Staat, den Ehemann oder die Familie  dazu gezwungen werden, sich zu verschleiern – egal, ob sie es gezwungen oder anscheinend oder tatsächlich „freiwillig“ tun.

Jede Kleidungsvorschrift – soweit sie nicht beruflich-praktische Gründe hat – ist repressiv. Es ist kein Zufall, dass solche Vorschriften für besonders repressive Strukturen wie Armee oder Polizei sehr strikt sind. Die Verschleierung ist nur ein Aspekt der spezifischen Unterdrückung von Frauen, die es auf diese Weise (auf andere, indirektere Art gibt es das auch in westlichen Ländern) eben nur muslimischen Ländern oder entsprechenden sozialen Zusammenhängen gibt. Wenn die Frau nicht allein das Haus verlassen darf, ihr bestimmte Berufe verschlossen sind oder alltägliche Verrichtungen – siehe z.B. das gerade erst jetzt in Saudi-Arbien abgeschaffte Auto-Fahrverbot für Frauen – unmöglich gemacht werden, so ist das nichts anderes als Unterdrückung. Die Steinigung wegen Ehebruchs ist nur die extreme Seite dieser Unterdrückung, dir Burka-Pflicht ist die „moderate“ Seite. Und es geht bei den religiösen Vorschriften für Muslime auch keineswegs nur um Frauen.

Spätestens seit dem Arabischen Frühling wissen wir, dass die soziale Notlage von Millionen jungen Männern es ihnen verunmöglichte, eine Familie zu gründen und zu heiraten – bei gleichzeitigem Verbot des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und tw. des Masturbierens. Diese sexuelle und soziale Not war ein wichtiges Motiv für den Aufruhr.

Die spezifische Unterdrückung von Frauen von anderen Unterdrückungsformen (u.a. gegen Männer oder gegen Jugendliche) abzutrennen, ist völlig falsch. Schon deshalb, weil Religion und das daraus entspringende „Brauchtum“ in Klassengesellschaften immer Produkt und zugleich Voraussetzung  für die soziale Unterdrückung aller Menschen sind.

Auch die Hexenächtung und -verbrennung gehörte über Jahrhunderte zur christlichen „Kultur“. Und selbst wenn die „Hexe“ freiwillig auf den Scheiterhaufen gestiegen wäre, hätte jeder vernünftige und human denkende Mensch sich gegen die Hexenverbrennungen wenden müssen. Und die es getan haben, wiesen zu recht darauf hin, dass die „Tradition“ des Hexenverbrennens ganz bewusst von der Kirche inszeniert wurde und nicht einfach nur Ausdruck des Zorns der ungebildeten „Volksseele“ war.

Das alles ist der RKOB-Autorin offenbar entgangen. So verwundert es nicht, dass sie die Verschleierung nur als Ausdruck von Religion und Kultur ansieht. Das ist sie zweifellos. Doch Religion und religiöse Kultur allgemein sind eben auch ein Teil von sozialer Unterdrückung.

So wenig, wie man dem bürgerlichen Staat die Rolle des Exekutors einer „höheren“ oder „humaneren“ Kultur überlassen darf, so wenig darf die Linke ihm die „Kritik“ an der Religion oder religiösen Gebräuchen überlassen. Genau diese Kritik hat Gunić in ihrem Artikel aber „vergessen“. Anscheinend ist ihr der Satz von Marx nicht bekannt, nach dem jede Kritik mit der Kritik der Religion beginnen muss.

Es ist schon ein starkes Stück, wenn ein linker Artikel zur Frage der Verschleierung überhaupt nicht erwähnt, dass diese ein Ausdruck der Unterdrückung der Frau ist. Selbst in einigen muslimischen Ländern werden die Stimmen lauter, die sich gegen die Verschleierung u.a. Maßnahmen zur Unterdrückung von Frauen wenden. So ist z.B. in Marokko ab 1.1.2017 die Herstellung und der Verkauf – allerdings nicht das Tragen – von Burkas verboten. Man mag über Sinn oder Unsinn dieser Verordnung streiten, sie ist auf jeden Fall Ausdruck fortschrittlicher Reformen, die in Marokko seit 2012 – unter dem Eindruck des Arabischen Frühlings – vorgenommen werden. Da ist es schon mehr als verwunderlich, dass eine linke Autorin von der Frauen-Unterdrückung durch „islamische“ Vorschriften schweigt. Und natürlich fehlt im RKOB-Artikel auch jede Auslassung dazu, dass und wie die Linke und die Arbeiterbewegung und auch feministische Kräfte dagegen vorgehen sollten. Diese politische „Abstinenz“ von Gunić und der RKOB befördert so, dass sich der bürgerliche Staat dieser Frage annimmt und sie natürlich auf seine reaktionäre Weise beantwortet.

Der Artikel schlussfolgert korrekt: „Wir fordern die sofortige Rücknahme des sogenannten Verhüllungsverbotes wie jeglicher anderer Einschränkung der persönlichen Freiheiten von uns Frauen durch den unterdrückerischen, kapitalistischen Staat! Der islamophobe Rassismus muss wie jede andere Form des Rassismus zurückgeschlagen werden! Abschaffung aller Privilegien der christlichen Religion, stattdessen gilt: Gleiche Rechte für Alle! Hände weg von unseren vollverschleierten Schwestern!“

Doch die Verschleierung ist ein Akt von Unterdrückung – schon deshalb, weil sie oft mit anderen Einschränkungen verbunden ist, etwa dem Verbot, allein, d.h. ohne männliche Begleitung, aus dem Haus zu gehen oder weil die Ausübung vieler Berufe (und v.a. „frauentypischer“ Berufe) mit Burka oder Niqab nahezu unmöglich ist. Allein daraus folgt ziemlich direkt, dass Muslima, die verschleiert sind, an einer gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen und beruflichen Leben gehindert sind. Wer das als Linke(r) nicht der Erwähnung wert findet, sollte sich zur Frauenunterdrückung lieber gar nicht äußern!

Das „Verhüllungsverbot“ durch den Staat ist nicht etwa deshalb falsch, weil es sich gegen die Verschleierung richtet, sondern deshalb, weil der Kampf gegen religiös motivierte Unterdrückung nicht vom selbst unterdrückerischen bürgerlichen Staat geführt werden kann. Selbst wenn dessen Motive gänzlich lauter wären, erweist sich die Methode, mit Verboten etwas zu erreichen, als kontraproduktiv. Was bewirkt ein „Verhüllungsverbot“ in der Praxis? Es führt evtl. dazu, dass betroffene muslimische Frauen gar nicht mehr aus dem Haus dürfen. Wenn das ein Beitrag zur Befreiung und Gleichberechtigung von Frauen sein soll, dann schönen Dank auch!

Gunić fordert korrekt: „ Abschaffung aller Privilegien der christlichen Religion, stattdessen gilt: Gleiche Rechte für Alle!“. Doch sie müsste zugleich betonen, dass die Arbeiterbewegung und die Linke sich gegen jede Religion und die damit verbundenen vielfältigen Unterdrückungsformen, darunter die in allen Religionen enthaltenen Tendenzen von Frauenunterdrückung, wenden soll. Das jedoch macht die RKOB in ihrem Artikel nicht.

Auf einem Auge blind?

Oft unterläuft der Linken der Fehler, „unliebsame“ Probleme auszublenden, und sich nur gegen Rassismus, staatliche Repression usw. zu wenden, die realen Probleme, auf die sich diese Reaktionen beziehen, aber nicht wahr haben zu wollen. So erscheint es dann oft so, als ob nur der Staat oder die Rechten darauf reagieren und deshalb argumentativ in der Vorhand sind. Ein Beispiel: Als es Silvester 2016 in Köln zu zahlreichen und systematischen kriminellen und sexistischen Übergriffen auf Frauen durch migrantische Männer gekommen war, wurde deren Beteiligung von eben dieser Autorin Gunić noch rund zwei Wochen nach dem Ereignis einfach geleugnet und als rechte Hetze abgetan. Dieses tw. ignorante Verhältnis zur Realität ist völlig kontraproduktiv; es bringt die Linke argumentativ und medial in die Defensive, überlässt das Feld den rechten und rassistischen Hetzern, anstatt auf wirkliche Probleme eine linke Antwort zu geben.

Der Kampf gegen Religion und Frauenunterdrückung kann natürlich nicht dem bürgerlichen Staat überlassen werden, da dieser sich selbst der Repression bedient und oft genug mit den (christlichen)  Kirchen kungelt. Doch wenn – wie beim „Verhüllungsverbot“ – die Linke oft so wie hier Gunić nur darauf verweist, dass der Staat die religiöse und kulturelle Freiheit von muslimischen Frauen einschränkt, ohne auch zu thematisieren, dass diese Religion und diese Kultur Frauen unterdrücken, dann ist das keine Alternative zur staatlichen Repression. Der Staates rechtfertigt sich ja oft eben gerade damit, dass es diese Unterdrückung gibt und er etwas dagegen tun müsse. Wenn Gunić in der Artikelüberschrift u.a. fordert: „Kampf (…) der Diskriminierung muslimischer Frauen!“, so müsste sie nicht nur gegen das repressive staatliche Vorgehen, sondern auch gegen die repressive Religion des Islam argumentieren. Doch auf dem Auge ist Gunić offensichtlich blind.

Gunić meint: „Wir werden ´beschützt´, indem uns Verbote auferlegt werden? Hier geht es immerhin um unsere Körper, unser Recht, diesen Körper zu gestalten und zur Schau zu stellen, wie es uns gefällt und nicht, wie es uns irgendjemand aufzwingt!“.

Doch davon, dass das Burka-Tragen auch durch Religion oder sogar staatliche Vorschriften in einigen muslimischen Ländern den Frauen aufgezwungen ist, redet sie nicht. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob Muslima die Burka freiwillig tragen, d.h. die Einschränkung ihrer Bekleidungsfreiheit selbst wollen oder nicht. Die meisten LohnarbeiterInnen halten die Lohnarbeit auch für normal, das ändert jedoch nichts daran, dass diese auf Ausbeutung beruht.

Das wirklich Skandalöse in der Argumentation von Gunić besteht darin, dass sie suggeriert, die erzwungene Einschränkung der Rechte und sozialen Möglichkeiten muslimischer Frauen, z.B. durch das Verschleierungsgebot, wäre gar ein Ausdruck von Selbstbewusstsein und Selbstverwirklichung der Frau gegen den (westlichen) Staat. Das mag individuell sogar zutreffen, ändert aber nichts daran, dass es reaktionär ist. Die Logik von Gunić  bedeutet: Akzeptanz der Erniedrigung durch den Erniedrigten ist ein Ausdruck von Freiheitsstreben! Es soll auch Gefangene geben, die nicht entlassen werden wollen, weil sie sich vor der Freiheit draußen fürchten.

Ein besonderes „Berufsverbot“

Das Tragen der Burka bzw. die Vollverschleierung bedeutet auch, dass diese muslimischen Frauen den meisten Berufen nicht nachgehen können, weil diese mit dem Burka-Tragen schon rein praktisch nicht möglich sind. Die Verhüllung dient ja nicht nur der Verdeckung des Gesichts, sondern auch der Verhüllung der Körperformen. Wenn wir überlegen, wie viele Berufe es gibt, die mit weiter, die Körperformen verhüllenden Kleidung nicht ausgeübt werden können, wissen wir, von wie vielen, ja den meisten Bereichen streng gläubige Muslima ausgeschlossen sind. Dieses praktische Berufsverbot ist eine der konkretesten und furchtbarsten Formen von Unterdrückung.

In streng islamischen Ländern, etwa Saudi-Arabien oder Iran, spielt das insofern kaum eine Rolle, weil dort Frauen sowieso weitgehend aus dem beruflichen und öffentlichen Leben „herausgehalten“ werden. Ansonsten kann Jede(r) gern ausprobieren, wie „praktisch“ die „islamische“ Kleidung für Frauen ist.

Es ist kein Zufall – und sehr bedauerlich – dass viele fortschrittliche und feministisch eingestellte Menschen die völlig kontraproduktiven und durchaus unterdrückerischen Maßnahmen des bürgerlichen Staates z.B. gegen die Vollverschleierung als vermeintlich „fortschrittlich“ unterstützen. Doch das nimmt nicht Wunder, wenn die Linke – wie hier Gunić – keine Alternative dazu aufzeigt und eine rein reaktive und einseitige Haltung einnimmt.

Ein Beispiel: Forderungen nach einem (verstärkten) Islam-Unterricht an Schulen werden auch oft von der Linken unterstützt. Als Argument wird dabei angeführt, dass eine Gleichbehandlung aller Religionen erfolgen soll. Das ist ganz allgemein gesehen auch richtig. Jedoch müssen Linke und Marxistinnen – auch im Sinne der Trennung von Kirche und Staat bzw. Bildung – dafür eintreten, dass aus den Schulen jede Art von Religionsunterricht o.ä. Fächer wie Ethik verschwinden. Religion soll Privatsache sein und nicht Angelegenheit des Staates! Weder soll der Staat die Ausübung der Religion verbieten noch sie fördern. Die Gleichstellung der Religionen muss insofern so erfolgen, das keine von ihnen in den Schulen vermittelt wird. Die Position der „Gleichberechtigungs-Linken“ hingegen würde dazu führen, dass der Religionsunterricht noch ausgeweitet würde.

Forderungen

Zu den von der RKOB aufgestellten Forderungen – die für sich genommen durchaus richtig sind – müsste also z.B. noch ergänzt werden:

  • Für eine anti-religiöse Aufklärungskampagne durch die Linke und die Arbeiterbewegung!
  • Für konkrete Angebote und Hilfen für muslimische Frauen und Mädchen, die die Einhaltung religiöser Normen und die „Vorschriften“ ihrer Ehemänner oder Familien ablehnen!
  • Für die konsequente Anwendung von Gesetzen und Maßnahmen, die sich gegen die Unterdrückung von Frauen (Benachteiligung von Alleinerziehenden, Gewalt in der Ehe, Sexismus, Zwangsehen mit Minderjährigen usw.) wenden – soweit sie nicht reaktionäre „Nebenwirkungen“  haben“! Keine Ausnahmen aus religiösen oder „kulturellen“ Gründen!
  • Für besondere Möglichkeiten für muslimische Frauen und Mädchen, sich im Alltag entsprechend ihrer Religion verhalten zu können (z.B. separater Schwimmunterricht an Schulen)! Jedoch Ablehnung der Genehmigung etwa von getrennt-geschlechtlicher Beschulung aus religiösen Gründen.
  • Für die konsequente Trennung von Kirche (Religion) und Staat bzw. Schule! Keine Förderung oder Vergünstigung einer Religionsgemeinschaft durch den Staat!

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