Die Frage, wer die Regierung stellt und welcher Klasse diese dient, ist von zentraler Bedeutung, denn die Regierung ist jene Struktur, mit der eine Klasse ihre Politik umsetzt und die Entwicklung der Gesellschaft durch Gesetze und Verordnungen, mitunter auch durch offene Gewalt bestimmt.
Marx schrieb 1850, kurz nach der Revolution von 1848, die Arbeiter „müssen neben den neuen offiziellen Regierungen zugleich eigene revolutionäre Arbeiterregierungen, sei es in der Form von Gemeindevorständen, Gemeinderäten, sei es durch Arbeiterclubs oder Arbeiterkomitees, errichten (…), hinter denen die ganze Masse der Arbeiter steht.“ (Ansprache der Zentralbehörde an den „Bund der Kommunisten“). 1871 schrieb er in seiner Analyse der Pariser Kommune: „Ihr wahres Geheimnis war dies: Sie war wesentlich eine Regierung der Arbeiterklasse, das Resultat des Kampfs der hervorbringenden gegen die aneignende Klasse, die endlich entdeckte politische Form, unter der die ökonomische Befreiung der Arbeit sich vollziehen konnte.“ (Der Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 342)
Marx lehnte – im Unterschied zur Sozialdemokratie – die Vorstellung ab, dass die Arbeiterklasse den bürgerlichen Staatsapparat für sozialistische Zwecke übernehmen könne. Er postuliert demgegenüber, dass der bürgerliche Staat zerschlagen und durch eine Rätedemokratie vom Typ der Kommune ersetzt werden müsse. Im Zuge dessen würde jede (!) Art Staat als eine über der Gesellschaft stehende „separate“ Struktur „absterben“. Hinsichtlich dieses Zieles gibt es eine Schnittmenge mit dem Anarchismus.
Meist geht eine bürgerliche Regierung aus Wahlen hervor und bewegt sich innerhalb eines verfassungsmäßigen Rahmens. Damit unterscheidet sie sich von der Herrschaftsstruktur etwa im Feudalismus, als König, Adel und Kirche mehr oder weiger „selbstherrlich“ regierten. Eine Regierung ist der strukturelle Ausdruck der Interessen einer herrschenden Klasse bzw. eines Kompromisses mehrerer herrschender Klassen. Letzteres trifft z.B. auf die Regierung Preußens und Deutschlands unter Bismarck zu, als Bourgeoisie und Adel „kooperierten“. Die Struktur von kapitalistischen Regierungen ist im Wesen immer ähnlich – egal, wie sie zustande kommen: in Folge einer Wahl, eines Putsches oder als Diktatur. Selbst die „nationalsozialistische Revolution“ von 1933 hat zwar die Arbeiterbewegung zerschlagen und die Demokratie abgeschafft, doch der Staatsapparat wurde zum großen Teil übernommen oder nur modifiziert. Das trifft auch auf die Regierungen in stalinistischen (staatskapitalistischen) Ländern zu. Auch sie waren Apparate, die über der Gesellschaft standen, extrem bürokratisch und repressiv agierten und von der Bevölkerung nicht kontrolliert werden konnten; jede Form von Rätedemokratie wurde eliminiert.
Die Regierung stellt die Spitze eines bürokratischen Staatsapparates dar, der durch die Bevölkerung nicht (ab)wählbar und kaum kontrollierbar ist. Das verhindert oder minimiert die direkte Verfügungsgewalt des Volkes bzw. der Wähler über den Staat und schließt sie von der realen Machtausübung aus. Im heutigen Kapitalismus sind Parteien von zentraler Bedeutung. Sie sind „bürokratische Maschinen“, die relativ abgeschottet von der Gesellschaft funktionieren, ihre Kader zu „Apparatschicks“ entwickeln und in verantwortliche Positionen hieven. Die Parteien ordnen sich den Staatsapparat u.a. Strukturen unter. Das führt mitunter dazu, dass das politische und staatliche Führungspersonal zunehmend fachlich inkompetent und damit überfordert ist, Probleme rational zu lösen. Das ist insofern fatal, als der moderne Kapitalismus zunehmend von komplexen wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen geprägt ist. Im Kapitalismus funktionieren Regierung, Staat und Politik grundlegend undemokratisch, die Demokratie ist weitgehend nur Fassade, hinter der die realen Machtstrukturen verborgen sind. Zugleich dienen Staat und Parlamentarismus aber auch dazu, die Interessen mehrerer Klassen und von Teilen von Klassen auszubalancieren, um das Funktionieren des Gesamtsystems zu sichern.
Für Sozialisten war es lange klar, dass man zwar im Parlament vertreten sein kann, um es als Bühne des Klassenkampfes zu nutzen, jedoch nicht in eine bürgerliche Regierung eintritt. Dieses Prinzip wurde aber im Zuge des Aufkommens des Reformismus aufgegeben. Zuerst war es Alexandre Millerand, ein französischer Sozialist, der 1899 in eine bürgerliche Regierung eintrat. Das führte zu einer Grundsatzdebatte in der internationalen Arbeiterbewegung übe7r den Reformismus und den Eintritt von Sozialisten in bürgerliche Kabinette. Es war v.a. Rosa Luxemburg, welche die Politik des „Millerandismus“ scharf kritisierte und darauf hinwies, dass sie nicht nur die politische Formierung der Arbeiterklasse und deren Klassenbewusstsein unterminiert, sondern dass auch die versprochenen Reformen im Interesse der Arbeiter so nicht umgesetzt werden können.
Trotzdem ist die Beteiligung „linker“ und reformistischer Parteien an bürgerlichen Regierungen zur Normalität geworden. Das liegt daran, dass der Reformismus nicht auf den Klassenkampf und die Formierung der Arbeiterklasse zur Überwindung des Kapitalismus setzt, sondern per Mitregieren und Mitverwalten den Kapitalismus verbessern will. Dafür erscheint ihm die Nutzung bürgerlicher Institutionen (Parlament, Regierung, Staatsapparat) sinnvoll. Doch man kann nicht einen neuen Inhalt, den Sozialismus, in alte Formen gießen. Die Erfahrungen des Mitregierens, z.B. der SPD oder der LINKEN, zeigen ganz klar, dass selbst kleinere Verbesserungen für die Lohnabhängigen meist nicht zustande kommen, sondern nur die Wähler der linken Partei enttäuscht werden. Nur in Phasen zugespitzten Klassenkampfes oder in revolutionären Situationen sind weiterreichende Reformen umsetzbar, so etwa die demokratischen Errungenschaften der Weimarer Republik als Folge der Novemberrevolution. Viele „sozialstaatliche Reformen“ wurden zudem selbst von offen bürgerlichen Parteien, z.B. von der CDU während des Langen Nachkriegsbooms, umgesetzt, weil die gute Konjunktur es erlaubte, auch den Lohnabhängigen etwas vom Kuchen abzugeben, um sie „ruhig zu stellen“.
Die Gründe für das Scheitern der Reformismus per Mitregieren sind vielfältig: die fehlende Mobilisierung der Klasse als Druckmittel, der mangelnde Reformwille der Koalitionspartner, die Blockade durch den (nicht wählbaren) Staatsapparat und durch den rechtlichen Rahmen (Grundgesetz, Verfassungsgericht), der grundlegende strukturelle Eingriffe, z.B. die Enteignung des Kapitals, verbietet.
Die Unmöglichkeit, die Gesellschaft per Mitregieren grundlegend zu verändern oder gar den Kapitalismus zu überwinden, bedeutet aber für Marxisten nicht, die Regierungsfrage zu ignorieren. Sie engagieren sich dafür, dass die Arbeiterklasse die Macht übernimmt, um die gesellschaftlichen Verhältnisse umwälzen zu können. Im Unterschied zum Anarchismus, der auf eine Vielfalt von Basisinitiativen setzt, aber die Bedeutung einer „nationalen Vertretung“ in Form einer Regierung unterschätzt, treten Marxisten für eine Arbeiterregierung ein. Wohin die anarchistische Politik des „Keine Macht für niemand“ führt, zeigte sich z.B. 1936 in Spanien. Damals waren die Anarchisten subjektiv revolutionär eingestellt, sie enteigneten Kapitalisten, Adel und Kirche und errichteten ein System von Genossenschaften und Selbstverwaltung. Doch sie „vergaßen“, die Zentralregierung zu stürzen und durch eine Arbeiterregierung zu ersetzen, wie es 1917 die Bolschewiki in Russland vorgemacht hatten. Dadurch ermöglichten die Anarchisten es der bürgerlichen Volksfrontregierung, die Revolution zu blockieren, was schließlich Franco den Sieg ermöglichte. Und nicht nur das: die Anarchisten traten der Volksfrontregierung auch noch selbst bei!
Was verstehen Marxisten unter einer Arbeiterregierung? Zunächst einmal, dass diese nur aus Parteien besteht, die sich auf die Arbeiterklasse stützen bzw. „linke Parteien“ sind. Das ist deshalb wichtig, weil nur diese Parteien ein Interesse haben, 1. im Sinne der Lohnabhängigen zu handeln und 2. sich auf deren soziale Macht, auf deren Kampfkraft stützen können. Es geht weniger darum, ob es eine parlamentarische Mehrheit für eine „linke“ Regierung gibt, sondern ob sich diese auf die Mobilisierung der Arbeiterklasse stützen kann, um bestimmte Ziele umzusetzen und den Widerstand der Bourgeoisie und des Staatsapparats zu brechen. Eine solche Arbeiterregierung ist jedoch nur dann möglich, wenn es eine tiefe soziale Krise oder eine Zuspitzung im Klassenkampf, z.B. einen Generalstreik, gibt oder angesichts einer Revolution. Nur dann ist die Macht des Kapitals erschüttert, nur dann ist die Arbeiterklasse zu „radikalen Maßnahmen“ bereit, nur dann kann eine Arbeiterregierung auch wirklich Politik im Interesse ihrer Klasse umsetzen. Eine solche Regierung würde natürlich sofort vom Kapital blockiert und von reaktionären Kräften bekämpft werden – sie müsste also die ganze Macht im Land übernehmen oder würde scheitern.
Die erste Grundbedingung für Revolutionäre, einer Regierung beizutreten, ist also, dass sie sich gegen den Kapitalismus richtet. Dazu muss sie das Kapital enteignen, den bürgerlichen Staat zerschlagen und eine Ordnung mit Selbstverwaltung, Planung, Milizen und einer Rätedemokratie errichten. Die zweite Grundbedingung ist, dass die Arbeiterbewegung bereit und in der Lage ist, ihre Regierung zu stützen und zu verteidigen. Eine solche Regierung wäre das, was Marx „Diktatur des Proletariats“ genannt hat. Parteien, mit denen Revolutionäre koalieren könnten, müssten diese Ziele bewusst unterstützen. Alle anderen „Arbeiter“- oder „linken“ Regierungen dienen nur der Täuschung und der Demobilisierung der Arbeiterklasse, bes. in (vor)revolutionären Situationen; sie wären „unechte Arbeiterregierungen“. In diesem Sinn müssen auch Wahlen, die dazu dienen, die Mobilisierung der Klasse, z.B während eines Generalstreiks, zu stoppen oder die Klasse auf die Ergebnisse der Wahl zu vertrösten, abgelehnt werden.
Beispiele für Arbeiterregierungen waren die Arbeiterregierungen aus SPD und KPD in Sachsen und Thüringen im Oktober 1923, als in Deutschland durch die Hyperinflation, die Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich und die politische Radikalisierung von links und rechts eine vorrevolutionäre Krise entstanden war. Die Kommunistische Internationale (Komintern) definierte auf ihrem IV. Kongress als Aufgaben einer Arbeiterregierung u.a. folgende: Bewaffnung des Proletariats und Entwaffnung der bürgerlichen und konterrevolutionären Kräfte, Arbeiterkontrolle über die Produktion, progressive Besteuerung der Reichen und Umsetzung einer Politik im Interesse der Massen. Die 1923 in Ansätzen entstandenen Proletarischen Hundertschaften in Thüringen und Sachsen sollten auch dem Kampf gegen die reaktionären und faschistischen Kräfte dienen, die im November 1923 aus Bayern vorrücken sollten.
Lt. dem Beschluss der Komintern sollten Arbeiterregierungen nur mit deren Zustimmung gebildet werden und sich auf die Mobilisierung der Arbeiterklasse stützen. Die kommunistischen Regierungsmitglieder sollten der direkten Kontrolle der KP unterliegen, die die vollständige Selbstständigkeit ihrer Agitation wahren sollte. Lt. Komintern sollte die Arbeiterregierung „weder die Diktatur des Proletariats noch ein friedlicher, parlamentarischer Aufstieg zu ihr“ sein, sondern „ein Versuch der Arbeiterklasse im Rahmen und vorerst mit den Mitteln der bürgerlichen Demokratie, gestützt auf proletarische Organe und proletarische Massenbewegungen, Arbeiterpolitik zu treiben, während die proletarische Diktatur bewusst den Rahmen der Demokratie sprengt“.
Die beiden Arbeiterregierungen wurden im Oktober 1923 durch die Reichsregierung militärisch niedergeschlagen, weil es 1. nicht gelungen war, die Arbeiterklasse zu bewaffnen und es 2. keine relevante Unterstützung beider Landesregierungen durch die Arbeiterbewegung gab, was v.a. an der Politik der SPD im Reich lag. Beide Arbeiterregierungen waren für die KPD und die Komintern Zwischenschritte auf dem Weg zur Revolution in Deutschland. Diese fand jedoch 1923 nicht statt, weil die SPD die Mehrheit der Arbeiterklasse, v.a. die gewerkschaftlich Organisierten, noch hinter sich hatte und eine Revolution ablehnte.