Der Staat (hier im Sinne eines staatlichen Apparats) umfasst verschiedene Bereiche: die Regierung u.a. exekutive Organe wie Militär, Polizei und Verwaltung sowie dem Staat unterstellte Strukturen wie Universitäten, Institute, staatliche Medien und Unternehmen. Das Parlament, die Justiz und politische Gremien werden formal oft nicht als Teil des Staatsapparates gesehen, sind mit ihm aber eng verbunden. Der Marxismus benutzt für alle diese Elemente den Begriff des „Überbaus“ der Gesellschaft, der sich über der „Basis“, d.h. den sozial-ökonomischen Verhältnissen erhebt. „ABC des Marxismus XXXII: Was ist der Staat?“ weiterlesen