Hannah Behrendt
Deutschland ist ein föderales Staatswesen. Wesentliche politische und staatliche Kompetenzen obliegen den Bundesländern (Bildung, Baurecht, Polizei u.a.). während die Außen- und Militärpolitik in den Händen des Bundes liegt. In den Ländern gibt es eigene Verfassungen, Parlamente, Ministerien, Gerichte und Verwaltungsstrukturen sowie eine Vielzahl verschiedener Institutionen neben den Strukturen des Bundes. In der BRD ist der Föderalismus durch Art. 20 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Die staatlichen Aufgaben werden in Kooperation von Bund und Ländern wahrgenommen. Das zeigt sich u.a. darin, dass der Bundestag die Bundesgesetze beschließt, aber der Bundesrat als Länder-Vertretung den Gesetzen zustimmen muss.
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