Der föderalistische Kropf

Hannah Behrendt

Deutschland ist ein föderales Staatswesen. Wesentliche politische und staatliche Kompetenzen obliegen den Bundesländern (Bildung, Baurecht, Polizei u.a.). während die Außen- und Militärpolitik in den Händen des Bundes liegt. In den Ländern gibt es eigene Verfassungen, Parlamente, Ministerien, Gerichte und Verwaltungsstrukturen sowie eine Vielzahl verschiedener Institutionen neben den Strukturen des Bundes. In der BRD ist der Föderalismus durch Art. 20 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Die staatlichen Aufgaben werden in Kooperation von Bund und Ländern wahrgenommen. Das zeigt sich u.a. darin, dass der Bundestag die Bundesgesetze beschließt, aber der Bundesrat als Länder-Vertretung den Gesetzen zustimmen muss.

Das GG versuchte, die Erfahrungen mit dem Faschismus und der Weimarer Republik dahingehend zu berücksichtigen, dass sich die Katastrophe von 1933 nicht so leicht wiederholen könne. U.a. wurden die Macht des Reichs- bzw. Bundespräsidenten eingeschränkt. Der letzte Reichspräsident, Hindenburg, hatte z.B. den Reichstag einfach auflösen können und damit die Demokratie schon vor Hitlers Machtantritt stark geschwächt und ihm den Weg zur Macht freigemacht. Der Föderalismus (als Gegengewicht zum Zentralstaat), die (neugeschaffene) Institution des Bundesverfassungsgerichts oder die 5%-Klausel bei Bundestagswahlen sind weitere strukturelle Maßnahmen, um ein diktatorisches Regime zu verhindern und die parlamentarische Demokratie zu stärken.

Geschichte

Im Mittelalter, im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, war der Reichstag eine Vertretung der Reichsstände, d.h. der geistlichen und weltlichen Fürsten und der Freien Reichsstädte. Im Deutschen Bund, der von 1815-66 bestand, waren die Teilstaaten mit Gesandten im Bundestag vertreten. Dieser Bundestag wiederum wurde zum Vorbild für den Bundesrat im Norddeutschen Bund (1867-70), zu dem aber Österreich nicht mehr gehörte. 1871 entstand daraus dann das Deutsche Kaiserreich. Ein wesentlicher Umstand dafür, dass die Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates erst verspätet zustande kam und auch nur inkonsequent erfolgte, war das Scheitern der bürgerlichen Revolution von 1848.

Die Reichsgründung 1871 in Versailles nach dem Sieg über Frankreich schuf ein Staatsgebilde, das als „kleindeutsche“ Lösung Österreich ausschloss, die Dominanz Preußens sicherte, aber noch erhebliche föderal-feudale Elemente enthielt und den Teilstaaten viele Sonderrechte einräumte. Das war auch ein Zugeständnis an die Länder, sich unter die Fuchtel Preußens als dem stärkstem Teilstaat zu begeben. Das Reich setzte sich aus 25 Gliedstaaten zusammen. Reichsgründer Bismarck war damals durchaus bewusst, dass das Reich seine endgültige Struktur noch nicht gefunden hatte und die Zeit diese Frage klären müsse. Immerhin gab es ab jetzt mit dem direkt gewählten Reichstag eine modernes Parlament. Doch die Umsetzung selbst der bürgerlichen Demokratie erfolgte nur sehr inkonsequent. So galt das reaktionäre Wahlrecht (v.a. in Preußen), das sich v.a. gegen die Arbeiterklasse und die Sozialdemokratie richtete, noch für lange Zeit. Auch der Adel wurde nicht enteignet, somit blieb eine wichtige sozial-ökonomische Grundlage des Regionalismus intakt.

Die Niederlage im Ersten Weltkrieg und die Revolution von 1918, obwohl sie gescheitert war bzw. nur einige demokratische Teilziele erreichte, beendeten das Kaiserreich und führten zur Weimarer Republik. Der Reichsrat, vergleichbar mit dem heutigen Bundesrat, hatte aber weniger Rechte als dieser, seine Zustimmung war nicht für alle Gesetze nötig. Er konnte auch keine Gesetze vorschlagen. Ab 1933 erfolgte zwar formell keine Neustrukturierung des Reiches, doch die Kompetenzen der Reichsregierung in Gestalt des „NSDAP-Regimes“ gegenüber den Ländern nahm stark zu. Fast alle demokratischen Strukturen und -rechte wurden zerstört. Die Linke und die Arbeiterbewegung waren zerschlagen worden.

Die starken föderalen Elemente in der deutschen Staatsstruktur sind also ein Ausdruck und zugleich eine Ursache der verspäteten Nationalstaatsentwicklung. Diese wiederum hängt u.a. zusammen mit den verheerenden Folgen des 30jährigen Krieges, aber auch mit der Rivalität zwischen Österreich und Preußen. Das Scheitern der bürgerlichen Revolution von 1848 verhinderte zudem grundlegende anti-feudale Reformen und eine deutsche Einigung auf demokratischer Basis von „unten“. Auch das Steckenbleiben der Revolution von 1918 in einer Teildemokratisierung konnte keine grundlegende Überwindung der feudalen und partikularen Überreste bewirken.

Föderale Strukturen der BRD

Nach Kriegsende 1945 teilten die Siegermächte Deutschland in Besatzungszonen auf, aus denen die künftigen Bundesländer hervorgingen. Dabei wurden tw. deren historisch „gewachsenen“ Grenzen missachtet, v.a. wurde der Teilstaat Preußen abgeschafft. Ein Aspekt dabei war, den deutschen Zentralstaat als potentiellen Aggressor auch durch die föderale Struktur zu schwächen. Während in der DDR die Länder bald zugunsten einer straff zentralisierten Struktur, die 15 Bezirke, abgeschafft wurden, blieb in der BRD der Föderalismus bestehen. Besonders absurd ist dabei – abgesehen vom Sonderfall Berlin -, dass es mit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen und dem Saarland, das ab 1957 zur BRD gehört, drei Mini-Bundesländer gibt. Andererseits ist etwa Nordrhein-Westfalen mit fast 18 Mill. Einwohnern größer als die fünf ostdeutschen Bundesländer zusammen.

Hauptinstrument des Föderalismus auf Bundesebene ist der Bundesrat (BR), der aus den Vertretern der Landesregierungen besteht. Der BR muss zu Bundesgesetzen seine Zustimmung geben, erfolgt diese nicht, geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuss. Diese Doppelstruktur – zu der u.U. noch das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident hinzukommen – verkompliziert den Gesetzgebungsprozess, fördert den Hang zu Kompromissen und relativiert die politischen Mehrheiten auf Bundesebene. Der BR begünstigt zudem durch die nicht zur Bevölkerung proportionalen Stimmengewichte die kleineren Länder gegenüber den größeren. Noch weiter verkompliziert werden die Entscheidungsstrukturen dadurch, dass immer mehr Kompetenzen bei der EU liegen und ein permanenter Abgleich zwischen dem Bund, den Einzelstaaten und Brüssel erfolgen muss – wobei die EU selbst wieder ein Konglomerat an Bürokratie und Lobbyismus darstellt.

Bürokratie

Vom Dschungel der vielen Gesetze und Bestimmungen, die jede staatliche und juristische Entscheidung zum Hindernislauf machen, abgesehen, ist die Verwaltung des Dschungels auch sehr aufwändig und teuer. Von den 4,9 Mill. Beschäftigten im Öffentlichen Dienst waren 2019 61,6% Arbeit“nehmer“, 34,9% Beamte und Richter sowie 3,5% Soldaten. Die Beschäftigtenzahl im Öffentlichen Dienst hat zwischen 2008 und 2019 um 380.000 Personen zugenommen (+8,4%).

Das Gros der Beamten und Angestellten arbeitet nicht auf kommunaler oder Bundes-, sondern auf Landesebene: 1,3 von 1,7 Millionen. Die Verwaltungs- u.a. (halb)staatliche Strukturen existieren in Deutschland zum großen Teil de facto dreifach: auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Während es einleuchtet, dass etwa Umwelt- oder Baubehörden auf Bundesebene und in den Kommunen gebraucht werden, ist es mehr als fraglich, ob sie auch auf Landesebene notwendig sind. So ist es geradezu absurd, dass jedes Bundesland ein eigenes Baurecht hat – als ob Statik, Baustoffe oder Bautechniken von Region zu Region verschieden wären.

Ähnlich bizarr sieht es bei der Bildung aus. Jedes Bundesland hat eigene Lehrpläne, Schulbücher usw. Anstatt dass die Bildungspolitik von LehrerInnen, WissenschaftlerInnen, SchülervertreterInnen und der Gewerkschaft festgelegt wird, herrscht Kleinstaaterei und die prägenden Personen sind oft fachfremde Politiker und Verwaltungsbeamte. Die Regie dieses absurden Theaters übernimmt dabei die Kultusministerkonferenz, die alle paar Monate ein meist folgenloses Statement abgibt, sich aber auch nicht scheut, solche geistigen Kurzschlüsse wie die Rechtschreibreform zu lancieren. Den Gipfel des Wahnsinns stellte in dieser Hinsicht dann die „Föderalismusreform“ von 2006 dar, welche die „Bildungsplanung als Gemeinschaftsaufgabe“ abgeschafft und sogar ein „Kooperationsverbot“ (!) in Artikel 104b GG einführt hat.
Die Verwaltungsapparate der 16 Länder plus der Bundesregierung umfassen 145 Ministerien, von den angeschlossenen Ämtern, Instituten u.a. Strukturen abgesehen. Neben diesen staatlichen Institutionen gibt es parallel noch eine Unmenge an privaten oder halbstaatlichen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. In diesen Strukturen sind Hunderttausende mit administrativ-“ideologischen“ Aufgaben beschäftigt. Dieser Personenkreis gehört in hohem Maße zur lohnabhängigen Mittelschicht. Sie sind zwar lohnabhängig und verfügen nicht über Produktionsmittel, sind jedoch Teil des Organisations- und Herrschaftsapparats der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Produktions- und Reproduktionsregimes.
Allein in den 16 Länderparlamenten und im Bundestag sitzen ca. 2.500 Parlamentarier, dazu kommt noch eine weit größere Zahl von Mitarbeitern und Beschäftigten. Nur durch die Zusammenlegung etwa der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt könnten nach einer Schätzung etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich gespart und für andere Aufgaben verwendet werden. Der Föderalismus ist jedoch nur die Spitze des bürokratischen Systems, das alle Ebenen der Verwaltungen prägt. Allein ein Blick auf die Zuständigkeiten für Schulen und Horte offenbart ein irritierendes Wirrwarr. Das ist der notwendige Preis dafür, dass z.B. die Schulen nicht weitgehend selbstverwaltet geführt werden und nur die Finanzierung, die Lehrerausbildung und der Rahmenlehrplan zentral – über den Bund – erfolgen.

Positionen der Linken

Angesichts der Bedeutung des Föderalismus ist eine Positionierung der Linken und der Arbeiterbewegung dazu von großer Bedeutung. Es ist bezeichnend genug, dass die „unpolitischen“ Gewerkschaften dazu überhaupt nichts zu sagen haben. Von der SPD, die seit Jahrzehnten in die bürokratischen föderalen Strukturen eingebunden ist und an deren Fleischtöpfen sitzt, ist eine grundsätzliche Kritik auch kaum zu erwarten.

Die Linkspartei nimmt eine etwas kritischere Position ein. So lesen wir z.B. zur Föderalismus-Reform: „DIE LINKE lehnt die Abkehr vom Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ab, wie sie in der Zersplitterung der Beamtenbesoldung zum Ausdruck kommt. Die im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform geplante Schuldenbremse geht an der eigentlichen Ursache der Staatsverschuldung vorbei, nämlich der zu geringen Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens. Die Schuldenbremse baut neue Sparzwänge auf, belastet den Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Die Schuldenbremse hat nichts mit den hehren Motiven der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit zu tun, die ihre Befürworter gern nennen. Die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und verhindert aktive Gestaltung von Politik. DIE LINKE teilt die Einwände von Verfassungsrechtlern, die die Haushaltsautonomie der Länder und damit ihre Eigenstaatlichkeit bedroht sehen.“

Weiter heißt es in diesem Sinn u.a.: „DIE LINKE will den deutschen Föderalismus reformieren und hat dazu folgende Vorschläge gemacht:

Ein Teil der Altschulden von Bund, Ländern und Gemeinden wird durch die Bundesschuldenverwaltung übernommen. Die gesetzliche Grundlage muss sich am Prinzip der Erblastentilgung orientieren, das heißt auch private Vermögen müssen ihren Beitrag zur Bewältigung der Lasten leisten. Außerdem wollen wir einen Teil der Goldreserven der Bundesbank für die Entschuldung finanzschwacher Bundesländer und Kommunen einsetzen.

Eine zentrale Bundessteuerverwaltung wird eingerichtet. Das würde mittelfristig jährliche Mehreinnahmen von rund 11 Milliarden Euro bringen. (…)

Die Bildungsfinanzierung wird reformiert, indem eine neue Gemeinschaftsaufgabe Bildung (Artikel 91b Grundgesetz) eingeführt und das Kooperationsverbot (Artikel 104b Grundgesetz) aufgehoben wird.“

Von einer grundlegenden Kritik am Föderalismus, am Beamtentum, an den bürokratischen, kostenintensiven und tw. aberwitzigen Strukturen ist keine Rede. Auch hier erweist sich die LINKE als rein reformistische Partei, die sich komplett im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft und deren Spielregeln bewegt.

Grundsätzlicher und kritischer, so meint man, müsste hier nun die „radikale Linke“ auftreten. Doch wie bei so vielen Fragen, die mit der aktuellen Gesellschaft verbunden sind, suchen wir hier vergeblich nach Auskünften. Das ist umso verwunderlicher, als viele „revolutionäre“ Linke eher zentralistisch orientiert sind. Das Fehlen von fundierten, ja überhaupt von Positionen zum Föderalismus verweist hier nicht nur darauf, dass die Positionen von Marx, der sich zu diesem Thema sehr häufig geäußert hat, nicht aufgegriffen, geschweige denn weiterentwickelt worden sind; es zeigt auch ein erhebliches programmatisches Defizit in der Staatsfrage.

Die nationale Frage

Marx und Engels haben sich immer für einheitlichen deutschen Nationalstaat als „großdeutsche Lösung“, d.h. unter Einschluss Österreichs ausgesprochen. Sie wandten sich gegen Föderalismus und Regionalismus, weil sie diese – völlig zu recht – als reaktionäre Relikte vor-bürgerlicher Zustände ansahen. Ihr Eintreten für die Interessen der Arbeiterklasse und den Kommunismus war auch immer damit verbunden, die Zersplitterung Deutschlands und dessen halb-feudale Rückständigkeit zu überwinden – durch einen revolutionär-demokratischen Prozess von unten.

Komplett versagt in der nationalen Frage hat dann nach 1945 die damals maßgeblich vom Stalinismus geprägte deutsche Linke und die Sozialdemokratie auch bezüglich der Aufteilung Deutschlands durch die alliierten Siegermächte. Die Abtrennung der „deutschen Ostgebiete“, die schon seit Jahrhunderten zu Deutschland gehörten und einen hohen, tw. dominanten Anteil an deutsch-sprachiger Bevökerung hatten, wurde auch von KPD und SPD hingenommen, ja als notwendige Strafe für die deutsche Kriegsschuld anerkannt. Das war eine konkreter Ausdruck der „Kollektivschuld-These“. Diese machte nicht wesentlich die Nazis, die kapitalistische Krise und das Kapital für Faschismus, Terror, Krieg und Holocaust verantwortlich, sondern „die Deutschen“ inkl. der Arbeiterklasse. Diese hatte aber Hitler nicht nur nie mehrheitlich gewählt, ihre Organisationen wurden sogar zerschlagen, ihre Kader verhaftet und getötet und die Opfer und Lasten des Krieges betrafen v.a. die unteren, proletarischen Schichten.

Die Vertreibung von Millionen Deutschen aus den Ostgebieten und die Umsiedelung von Millionen in diese Gebiete entlang den reaktionären ethnischen und Herrschaftsplänen Stalins (mit Billigung der „demokratischen“ Westalliierten) war nicht nur ein Verbrechen, es unterminierte zudem noch die sozialökonomischen Ressourcen dieser Gebiete – in einer Zeit von Hunger und bitterster Not. Nie war die Vertreibung von Bevölkerungen ein Programmpunkt des Marxismus. Erst der Stalinismus hat diese reaktionäre und verbrecherische Politik als „fortschrittlich“ etabliert.

Erneut nahm die „offizielle“ Arbeiterbewegung zur nationalen Frage damit eine falsche Position ein – und überließ sie damit zugleich bürgerlich-reaktionären Kräften wie etwa den Landsmannschaften und den Rechten. Große Teile der „radikalen Linken“ befürworten noch heute die stalinsche „Nationalitätenpolitik“ gegenüber Deutschland oder behandeln sie gleichsam als Tabu.

Unsere Position – darauf verweisen wir ausdrücklich – hat aber nichts damit zu tun, eine Revision der deutschen Nachkriegsgrenzen zu fordern oder irgendeinem Revanchismus das Wort zu reden. Die Zukunft Deutschlands und Europas kann für uns nur mit der Losung „Für die Vereinigten Arbeiterstaaten von Europa!“ beschrieben werden. Das Schicksal des Erdteils muss demokratisch von der Arbeiterklasse und den werktätigen Massen entschieden werden – entgegen den EU-Plänen des Kapitals, aber auch gegen bestimmte, gegen die EU gerichtete, nationalistisch-separatistische Bestrebungen (z.B. Brexit).

Fazit

Der deutsche Föderalismus ist Ergebnis der verspäteten Nationsbildung, des Scheitern bzw. Zurückbleibens bürgerlich-demokratischer und sozialistischer Umwälzungen und der Politik der (westlichen) Siegermächte nach 1945.

Es gibt heute keinen rationalen Grund, geschweige denn Vorteile irgendwelcher Art, die ein Festhalten an den föderalen Strukturen begründen würden – für keine Klasse. Die Arbeiterklasse braucht ihn nicht, für sie ist er nur eine Belastung. Selbst das Kapital braucht ihn nicht, im Gegenteil: es wird durch die langsamen und aufwändigen Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse jeder Art behindert, z.B. was Investitionen anbelangt. Die einzigen sozialen Gruppen, die vom Föderalismus profitieren, sind Beamte und die politischen und staatlichen Funktionäre. Ohne die Landesstrukturen gäbe es einen Großteil ihrer mit sozialen Privilegien verbundenen Jobs nämlich nicht. Die „sich selbst beschäftigenden“ föderalen Strukturen belasten das Leben und die „öffentlichen“ Kassen.

Insofern müsste es ein Anliegen der Arbeiterbewegung und der Linken sein, diesen Anachronismus zu beenden. Das Schweigen von Seiten der Herrschenden (Politik, Medien, Kapital) dazu ist verständlich, weil sie jede grundsätzliche Diskussion sozialer und staatlicher Strukturen verhindern wollen. Schon eine grundsätzliche Reform, ganz zu schweigen von der Abschaffung des Föderalismus würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Doch schon bei der Wiedervereinigung 1990 wurde es peinlich vermieden, über eine neue Verfassung auch nur zu reden.

Und die Linke?

Die Linke hingegen müsste dieses Thema aufgreifen. Das würde auch bedeuten, sich gegen reaktionär-bornierte regionalistische Ideologien zu wenden – was nicht gleichzusetzen ist mit Heimatverbundenheit. Gerade die westdeutsche Linke hat diese letztere Einstellung oft genug in typisch links-radikaler Attitüde verteufelt – mit dem Föderalismus hingegen hat sie sich kaum befasst. Der Kampf gegen den Föderalismus ist nur ein Aspekt des allgemeinen Kampfes gegen den bürgerlichen Staat(sapparat) und gegen die Bürokratie. Doch auch da hat die gesamte Linke erhebliche Defizite. Sie kritisiert zwar „den Staat“ an sich, v.a. dann, wenn er offen repressiv auftritt (Krieg, Rüstung, Polizei, Grenzregime usw.), doch dessen „zweite Funktion“, die Verwaltung, die Organisation der bürgerlichen Ordnung, hat sie kaum im Blick. Dass „öffentliche Belange“ (Sozialsystem, Bildung usw.) vom Staat wahrgenommen werden, erscheint Linken oft ganz normal. Dass die Zuständigkeit des Staates, des „Öffentlichen Dienstes“ immer auch damit verbunden ist, dass die Selbstorganisation, die Selbstverwaltung sozialer Belange durch die Menschen selbst behindert wird, ist ihnen offenbar unklar, oder sie existiert eher als abstrakte Vorstellung (wie im Anarchismus), ohne dass daraus aber eine konkrete Programmatik oder politische Praxis folgen würde. Allenfalls reicht es zu selbstverwalteten besetzten Häusern oder zum Kleinkrieg mit der Polizei.

Eine auf die Schaffung von selbstverwalteten und genossenschaftlichen Strukturen in vielen sozialen Sphären ausgerichtete Politik ist aus zwei Gründen unabdingbar: 1. muss der Bereich des (Verwaltungs)staates minimiert werden. Nur so kann auch die immer weiter wachsende (lohnabhängige) Mittelschicht und ihre zunehmende Bedeutung zumindest zurückgedrängt werden. Es ist klar, dass dieses Ziel schwer und nur gegen deren Widerstand und gegen Staat und Politik umzusetzen ist. Doch selbst wenn das nur in Ansätzen gelingen würde, könnte dabei ein Bewusstsein – Klassenbewusstsein – geschaffen werden, dass der Staat, dass die Bürokratie nicht unsere „neutralen“ Partner, sondern unsere Gegner sind, die nicht primär den Interessen der Bevölkerung, sondern auch und v.a. den Herrschenden dienen. 2. ist die Durchsetzung von Arbeiterkontrolle, von Selbstverwaltung, von kollektiven und solidarischen Strukturen notwendig, damit sich die Arbeiterklasse zum revolutionären Subjekt formieren kann. Wer zulässt und noch nicht einmal kritisiert, dass z.B. ein Schuleiter von oben bestimmt und nicht von unten gewählt wird; wer über sich 1.000 Ämter und 10.000 Vorschriften duldet, als ob diese für die Lösung von Problemen unabdingbar oder gar besonders geeignet wären – der braucht von Antikapitalismus nicht zu reden.

Die deutsche Linke hat vergessen, dass Marx und Engels sich nicht nur gegen den bürgerlichen Staat gewandt und dessen Zerschlagung gefordert haben, sondern dass sie z.B. die Pariser Kommune auch als Revolution gegen den „Staat an sich“ verstanden – sie hat es nie gewusst (von den Anarchisten und den Räte-Kommunisten abgesehen, sei hier zu deren Ehrenrettung gesagt). Ob in Gestalt der frühen Sozialdemokratie, des Leninismus oder – in besonders bizarrer Weise – des Stalinismus: alle wollten sie die Staatsmacht „erobern“ und einen neuen „Arbeiterstaat“ errichten. Anstatt der Überwindung jedes Staates wollten sie einen „reformierten“ Staat. Die Vernächlässigung und oft Unterdrückung von proletarischer Selbstverwaltung und des Genossenschaftswesens war die notwendige Bedingung ihres „Staatssozialismus“, der letztlich im Desaster endete. Die Gegnerschaft gegen jede Art „separaten“, „abgehobenen“, bürokratischen Staat und der Kampf für proletarische Selbstverwaltung ist die Conditio sine qua non jedes Kommunismus und Marxismus.

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