Hannah Behrendt
Die rücksichtslose, jede Art von Menschenrecht und Anstand missachtende Anwendung von administrativer Gewalt und Terror gegen einzelne Menschen wie gegen politische, soziale, nationale oder religiöse Gruppen ist ein so markantes wie abstoßendes Merkmal der Politik Stalins. Eine Liste mit allen von ihm persönlich angeordneten oder von seinem Apparat praktizierten Terrormaßnahmen wäre sehr sehr lang. Hier sollen deshalb nur einige, historisch gut belegte Beispiele aufgeführt werden. Wir werden zeigen, dass der Terror Stalins mit der Entwicklung zum Kommunismus völlig unvereinbar war. Wir zeigen, dass er stattdessen notwendig war, um die Errungenschaften der Oktoberrevolution zu eliminieren und eine staatskapitalistische Ordnung zu errichten.
Der Schachty-Prozess
Der offizielle Auftakt für die Forcierung des Stalinschen Terrors war der Schachty-Prozess von 1928. Er markiert die Beendigung der Leninschen „Neuen ökonomischen Politik“ (NÖP) und war quasi die ideologische Einleitungsmusik zur Hyperindustrialisierung und zur Zwangskollektivierung. Der Schachty-Prozess richtete sich gegen Vertreter der technischen Intelligenz, denen vorgeworfen wurde, die Produktion absichtlich zu boykottieren. Sie waren die ersten Opfer und dienten als Sündenböcke für die Fehler der Wirtschaftspolitik. Sie wurden als angebliche Verschwörer und Auslandsagenten verantwortlich gemacht. Es wurden absurde Vorwürfe konstruiert und alle normalen Regeln der Prozessführung missachtet.
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