ABC des Marxismus XXXVII: Was ist Staatskapitalismus?

Als Staatskapitalismus wird meist eine kapitalistische Gesellschaft bezeichnet, wo der Staat eine bedeutende Rolle als „Regulator“ gegenüber dem privaten Kapital spielt und in Ausnahmen sogar als Eigentümer von Unternehmen, traditionell z.B. Post, Bahn, Bildung und soziale Dienste fungiert. Doch dieses Verständnis ist falsch.

Zunächst ist der Kapitalismus (wie jede andere Klassengesellschaft) darauf angewiesen, einen staatlichen Apparat zu haben, der zwei Aufgaben hat: er soll 1. die Macht der herrschenden Klasse(n) sichern und deren Interessen durchsetzen; er soll 2. die Gesellschaft, d.h. das Ausbeutungssystem, organisieren und die Konflikte zwischen den Klassen und innerhalb deren Fraktionen ausgleichen und regulieren. Auch wenn der Staat aufgrund dieser Ausgleichs- und Regulierungsfunktion als neutral erscheint, ist er doch immer v.a. Instrument einer Klasse und steht nicht „über“ den Klassen.

Zur Ausübung seiner Funktionen nutzt der Staat verschiedene Instrumente: Gesetze, Armee, Polizei, Justiz, Verwaltung, Politik, Ideologie, Wissenschaft, Kultur usw.. Der Staat ist nicht nur notwendig, weil die Gesellschaft in verschiedene, tw. antagonistische Klassen gespalten ist, sondern auch, weil die herrschende Klasse (im Kapitalismus die Bourgeoisie) in konkurrierende Teile zerfällt. Insofern handelt der Staat als „ideeller Gesamtkapitalist“, der die allgemeinen, gemeinsamen Interessen der Bourgeoisie vertritt und zugleich die Konflikte zwischen deren Fraktionen ausgleichen oder lösen soll. Diese letztere Aufgabe führt ihn auch dazu, in die wirtschaftlichen Strukturen und Abläufe mehr oder weniger direkt einzugreifen. Dieses Eingreifen ist jedoch kein Staatskapitalismus, sondern Etatismus (vom franz. l´Etat, der Staat). Je entwickelter der Kapitalismus ist, je umfangreicher seine (welt)wirtschaftlichen Verflechtungen sind, je höher das organisatorisch-technische Level der Gesellschaft ist, desto wichtiger ist der Staat als „Organisator“.

In der Ära des Imperialismus ist der Staat stärker als zuvor mit den größten Konzernen, Monopolverbänden und dem Finanzkapital verbunden und dient v.a. deren Interessen. Auch die Tendenz zur Etablierung von – und damit auch zur Konkurrenz zwischen – imperialistischen Staatenblöcken steigt. In allen hochentwickelten kapitalistischen Ländern ist die Verquickung zwischen Staat und Kapital sehr eng und der „Geltungsbereich“ des Staates wird immer größer. Ein Vergleich der Größe, Anzahl und Bedeutung staatlicher Bereiche zur Zeit von Marx und von heute zeigt das anschaulich. Heute werden tw. staatliche Funktionen in private Bereiche ausgegliedert (z.B. Sicherheitsdienste), ohne dass sie dadurch ihre „staatliche“ Funktion verlieren.

Es gibt Situationen, wo der Etatismus besonders gefragt ist: in wirtschaftlichen Krisen, angesichts zunehmender Klassenkämpfe und in Kriegen. Dann steht das Überleben des (nationalen) Gesamtkapitals bzw. des Systems insgesamt in Frage, der Staat ist gefragt, das Gesamtinteresse „der Nation“, d.h. des Kapitals, zu vertreten. Beispiele für diesen Etatismus sind die Wirtschaftspolitik Deutschlands während beider Weltkriege oder die Bankenrettung u.a. Maßnahmen in der Krise 2008/09. Doch der Etatismus unterscheidet sich dadurch wesentlich vom Staatskapitalismus, dass er das Kapital nicht insgesamt enteignet, während der Staatskapitalismus genau das als Grundlage hat.

Mit dem Aufkommen des Imperialismus um 1900 und der zunehmenden Rolle des Staates verbreitete sich in der Arbeiterbewegung (in Gestalt der II. Internationale und deren wichtigster Partei, der SPD) die Auffassung, dass die Tendenzen von Zentralisation und Konzentration des Kapitals „objektiv zum Sozialismus drängen“ und das Privateigentum überwinden würden und der Staat daher von der Arbeiterklasse, resp. von deren Funktionären, als Verwaltungsorgan benutzt werden könne (u.a. bei Hilferding). Das war jedoch ein grundsätzlicher Bruch mit den Positionen von Marx und Engels. Diese haben wiederholt betont, dass die „Vergesellschaftung“ in einem bürgerlichen Rahmen stattfindet und keineswegs mit einer sozialistischen Vergesellschaftung verwechselt werden darf. Diese würde sich u.a. dadurch auszeichnen, dass die proletarischen ProduzentInnen und KonsumentInnen Produktion und Distribution direkt, d.h. durch eigene Organe, planmäßig bestimmen. Davon kann bei der „kapitalistischen Vergesellschaftung“ jedoch keine Rede sein. Entgegen den Illusionen der II. Internationale von einer „sozialistischen Staatswirtschaft“ betonten Marx und Engels, dass der bürgerliche Staat zerschlagen und durch einen Commune-artigen Rätestaat ersetzt werden muss, der dann selbst im Zuge der Entwicklung Richtung Kommunismus abstirbt. Zudem betonten sie, dass das „genossenschaftlich assoziierte“ Proletariat die Produktionsmittel direkt verwalten solle – ohne bzw. mit immer weniger „Dazwischentreten“ eines separaten Staatsapparats.

Schaut man sich hingegen die Wirtschafts-Konzeption Lenins für die sowjetische Übergangsgesellschaft an, so weist sie deutlich Elemente der Positionen der II. Internationale auf. Lenin plädierte für einen Staatskapitalismus, allerdings unter der Regie eines „proletarischen“ Staates. Praktisch hieß das, dass anstatt der ProduzentInnen ein hoch zentralisierter Partei/Staatsapparat, der mit dem Rätesystem wenig und später gar nicht mehr verbunden war, die Wirtschaft verwaltet. Hatte das Proletariat als Klasse in den ersten Jahren nach 1917 noch einigen Einfluss auf den Staat, ging dieser bald auf Null zurück. Entgegen der Idee von Marx, dass die ProduzentInnen (und KonsumentInnen) einen direkten (!) Zugriff auf bzw. die direkte Verfügung über die Produktionsmittel haben sollen, verringerte sich selbst das anfangs geringe Maß an Zugriff des Proletariats auf Null.

Das Problem dieses (und jedes) Staatskapitalismus ist, dass die Bürokratie auf eigene Art und im eigenen Interesse wirtschaftet, weil sie keiner Klasse von Produktionsmittel-Besitzern – ob Bourgeoisie oder Proletariat – unterstellt ist. Das unterscheidet auch die Manager im „normalen“ Kapitalismus von einer herrschenden Bürokratie, dass sie nur ein Instrument (wenn auch ein unverzichtbares und immer wichtigeres) der Bourgeoisie sind, während die herrschende Bürokratie kein Instrument ist bzw. diese Rolle schnell abschüttelt. Trotz des oft großen Umfangs staatlicher Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen und die Gesellschaft überhaupt wird die Wirtschaft des „Privat“kapitalismus weiter primär von Konkurrenz und den Marktbeziehungen bestimmt und nicht vom Staat. Beim Staatskapitalismus hingegen werden Konkurrenz und Markt weitgehend, wenn auch nie vollständig, eliminiert oder zurückgedrängt und der Staatsapparat bestimmt.

Die herrschende Bürokratie im Staatskapitalismus formiert sich zuerst als Kaste, teils aus alten Elementen (Experten, Bürokraten, Manager, politische Funktionäre), teils aus neuen, v.a. aus Kadern der Partei. Insoweit sich während des Übergangs vom Privat- zum Staatskapitalismus keine Klasse zur herrschenden und sozial dominierenden aufschwingt und die Produktionsmittel und den wirtschaftlichen Prozess in toto direkt (!) bestimmt, erfolgt notwendigerweise die Metamorphose der Bürokratie von einer Kaste zur neuen herrschenden Klasse. Mit der Oktoberrevolution 1917 wurde die Bourgeoisie in Russland enteignet und das Proletariat begann, seine Räte-Macht zu etablieren. Durch widrige objektive Umstände und durch eine falsche Politik und Gesellschaftskonzeption der Bolschewiki konnte es aber seine Strukturen nicht ausbauen, ja es büßte sie bis Ende der 1920er komplett ein. Dieses „Machtvakuum“ ermöglichte es der Bürokratie, sich selbst zur herrschenden Klasse aufzuschwingen.

Die neue, nun herrschende Bürokratie eignet sich nicht nur wie jede andere Ausbeuterklasse einen überproportionalen Anteil am Mehrprodukt an, sie schafft sich Mechanismen zu ihrer Regeneration und zum Erhalt ihrer Macht. Diese sind tw. dieselben wie die der Bourgeoisie, tw. sind sie modifiziert. So spielt im Stalinismus die Anerkennung einer bestimmten Ideologie und die Mitgliedschaft in der bzw. die Loyalität zur herrschenden Partei eine zentrale Rolle. Im Unterschied zum Privatkapitalisten besitzt der Bürokrat aber nicht de jure Produktionsmittel, sondern hat darüber nur eine beschränkte Verfügungsgewalt, die er nur wahrnehmen kann als Teil seiner Kaste oder Klasse. Der Erhalt dieser kollektiven Herrschaftsstruktur ist für die Bürokratie überlebenswichtig, weil nur sie die zentrale, planmäßige Verwaltung der Produktionsmittel und aller Wirtschaftsprozesse gewährleistet. Daher kommt der Allmacht der Partei und der Sicherung ihres politischen und administrativen Monopols im Stalinismus entscheidende Bedeutung zu.

Wie entsteht Staatskapitalismus? Der Kapitalismus weist periodisch mehr oder weniger etatistische Tendenzen auf. Diese führen aber von selbst nie zu einem wirklichen Staatskapitalismus, da das ja bedeuten würde, die Bourgeoisie insgesamt zu enteignen. Doch der bürgerliche Staatsapparat ist dazu weder bereit noch in der Lage. Diese Aufgabe kann nur das Proletariat mit einer Revolution erledigen. Genau dieser Fall ist etwa in der Russischen Revolution eingetreten. Wenn nun aber – aus welchen Gründen auch immer – die Arbeiterklasse nicht vermag, sich zur Eigentümerin der Produktionsmittel aufzuschwingen und ein Rätesystem zu etablieren, aber auch die Bourgeoisie ihr alten Pfründe nicht zurückerobern kann, muss zwangsläufig die Bürokratie die Schalthebel des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in die Hand nehmen. Bis zu einem gewissem Maß ist das in der Übergangsgesellschaft unvermeidbar, weil neue und alte Produktions- und Gesellschaftsverhältnisse noch neben- und gegeneinander existieren und sich die neuen erst im Zuge der Entwicklung voll durchsetzen. So lange das Proletariat den Staat bzw. die Bürokratie kontrolliert und bändigt, ist eine solche Gesellschaft – wie Sowjetrussland bis Ende der 1920er – durchaus eine Diktatur des Proletariats (auch Arbeiterstaat genannt). Gelingt es ihr aber nicht, ihr System von Räten und Selbstverwaltungsorganen gegenüber dem Staat auszubauen, wird sich stattdessen die Bürokratie ausweiten.

Die von Marx und Engels postulierte Tendenz zum Absterben des Staates – wohlgemerkt des proletarischen (!) Staates – kann nur stattfinden, kann sich nur ausdrücken in der Durchsetzung des Rätesystems gegen den abgehobenen bürokratischen Staat. Das Absterben des Staates ist insofern nicht nur Folge eines bestimmten Entwicklungsstandes der Produktivkräfte im Kommunismus, sondern bereits davor selbst eine notwendige Bedingung für die Entwicklung qualitativ höherer, kommunistischer Produktionsverhältnisse. Lenin aber hat ganz undialektisch in „Staat und Revolution“ das Absterben des Staates nur als Folge der Entwicklung angesehen und damit quasi auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Er irrte nicht nur darin, dass die deutsche Kriegswirtschaft Staatskapitalismus wäre, er irrte v.a. darin, dass eine nicht-kapitalistische Gesellschaft auf Basis einer Staatswirtschaft aufgebaut werden könne (auch wenn er diese Struktur nicht für den späteren Kommunismus selbst vorsah).

Staatskapitalismus kann (und war in Gestalt des Stalinismus) Folge einer proletarischen Revolution, deren Weiterentwicklung gescheitert ist. Er entstand in Osteuropa als Folge der militärischen Expansion der UdSSR am Ende des 2. Weltkriegs. Staatskapitalismus kann aber auch Ergebnis revolutionärer Umbrüche wie in China sein, wo die Bauernschaft eine wichtige Rolle spielte und das Proletariat vom revolutionären Prozess und der Partei weitgehend getrennt war. Eine andere Möglichkeit für das Entstehen von Staatskapitalismus ist die nationale Befreiung kolonialer Länder, wo es keine eigene oder nur eine schwache Kompradoren-Bourgeoisie gibt und daher der Staat als Eigentümer fungieren muss, um die Entwicklung des rückständigen Landes (ursprüngliche Akkumulation) durchzuführen. Nach diesem Schema verlief auch die Entwicklung im 19. Jahrhundert in Japan, wo es keine Bourgeoisie gab und daher der Kaiser (Tenno) führende Feudalherren, die als Manager einer staatskapitalistischen Wirtschaft fungierten, beauftragte, die Industrialisierung voran zu bringen.

Der Kampf des Proletariats gegen den bürgerlichen Staat, den Staatskapitalismus und den Etatismus zugunsten proletarischer Selbstverwaltung, Arbeiterkontrolle und proletarischen Eigentums muss Teil des alltäglichen Klassenkampfes sein. Die (bürgerliche) Verstaatlichung ist keine wirkliche Alternative zum Privateigentum und darf nicht von der Linken und der Arbeiterbewegung per se gefordert werden, weil so die Subjektrolle des Proletariats unterhöhlt wird und die kapitalistische Misere verändert, aber nicht überwunden wird. Das Vertrösten der Lösung der Eigentumsfrage auf die Revolution – so unverzichtbar diese auch ist – unterminiert die Entwicklung von Klassenbewusstsein und dessen Umsetzung in Aktion und blockiert die Schaffung proletarischer Basisstrukturen, die wichtig sind als soziale Stützpunkte des Proletariats und der Revolution.

Das meist als „Sozialismus“ oder gar als „Kommunismus“ bezeichnete System des Stalinismus war tatsächlich Staatskapitalismus. Trotz gewisser Anfangserfolge bei der nachholenden kapitalistischen Entwicklung (ursprüngliche Akkumulation) erwies sich der Staatskapitalismus letztlich hinsichtlich der Produktivkraftentwicklung dem Privatkapitalismus unterlegen. Er war keine Alternative, sondern eine Sackgasse.

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