Proletariat und Staatseigentum

Hanns Graaf

Für MarxistInnen ist die Frage, welche Klasse über die wichtigsten Produktionsmittel (PM) verfügt, von zentraler Bedeutung – für den Klassenkampf, aber auch, um eine Produktionsweise zu charakterisieren.

Der Begriff „Eigentum“ berührt zwei Aspekte: den juristisch definierten Eigentumstitel und die praktische Verfügungsgewalt. Diese beiden „Verfügungen“ fallen nicht immer zusammen, ja sie können bei größeren Strukturen von PM gar nicht völlig übereinstimmen. So haben etwa Spitzenmanager eines Konzerns enorme Verfügungsgewalt, sind aber meist nicht Eigentümer (höchstens in Form von Aktienbesitz) sondern Angestellte. Die juristischen Eigentümer wiederum kümmern sich oft gar nicht um ihr Eigentum, sondern überlassen dessen Verwaltung ihren Managern. Gerade im Imperialismus nimmt die Trennung von juristischem Eigentumstitel und praktischer Verfügung über die PM zu. Die Bourgeoisie hat immer weniger mit den PM, mit ihrer Organisation und Entwicklung zu tun, sie führt zunehmend eine parasitäre Existenz. Lenin sprach hier z.B. von den „Kuponschneidern“. Dazu kommt, dass der Einfluss von Politik und Staat auf die Wirtschaft zunimmt.

Im Kapitalismus ist das Eigentum entweder ein individuelles Recht oder ein kollektives. Der Kapitalist kann ein Unternehmen persönlich als Einzelunternehmer besitzen. Das kommt aber immer seltener vor, da z.B. Banken als Kreditgeber einen „indirekten“ Anteil am Unternehmen haben. Häufig kommt die Form des Kollektiveigentums vor: die GmbH, die GbR, die AG oder Fonds. Beim Kollektiveigentum sind Form und Umfang der Anteile am Gesamteigentum (Gesamtkapital) festgelegt. Das kapitalistische Kollektiveigentum ist der Sache nach kein wirkliches Kollektiveigentum, sondern „kombiniertes Privateigentum“, ein Zusammenschluss mehr oder weniger vieler Privateigentümer zwecks Renditeerzielung auf Basis der Ausbeutung von Lohnarbeit bzw. der Kunden. Eine besondere Form von Gruppeneigentum ist das Eigentum von nicht-privaten Rechtspersonen, z.B. das Kommunaleigentum, das Staatseigentum oder die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Wenn MarxistInnen sagen, dass die PM im Kapitalismus der Klasse der Bourgeoisie gehören, so stimmt das natürlich – aber nur in einem allgemeinen Sinn, da keine „Klasse an sich“ konkrete Eigentümerin sein kann. In der Realität ist das Kapital entlang nationaler Linien, Branchen usw. gespalten. Einzelkapitalisten und Kapitalgruppen verfügen jeweils nur über einen Teil des Gesamtkapitals. Das schließt nicht aus, dass es ein Klasseninteresse der Gesamtklasse gibt z.B. hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Privateigentums und der Ausbeutung. Die Organisation und die Verteidigung ihrer sozialen Ordnung übergibt die Bourgeoisie dem Staat als dem „ideellen Gesamtkapitalisten“.

Ein Sonderfall ist die Genossenschaft als eine Form von Gruppeneigentum, die sich für MarxistInnen – soweit sie sich wirklich auf Marx stützen – qualitativ von anderen Formen desGruppeneigentums unterscheidet bzw. unterscheiden kann. Eine Genossenschaft, die vom Proletariat betrieben wird, kann sich wesentlich von Formen kapitalistischen Gruppeneigentums abheben, z.B. hinsichtlich dessen, ob Lohnarbeit ausgebeutet wird. Marx wies wiederholt darauf hin, dass sich proletarische Genossenschaftsprojekte von anderen Unternehmen deutlich unterscheiden und sowohl für eine nach-kapitalistische Gesellschaft als auch für den Klassenkampf und die Subjektwerdung des Proletariats im Kapitalismus eine wichtige Rolle spielen. Leider wird diese Marxsche Position von den meisten “Marxisten“ ignoriert.

Was ist Staatskapitalismus?

Die Klärung der Eigentumsfrage im Staatskapitalismus ist schwieriger als beim „normalen“ Privatkapitalismus. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen wir zunächst definieren, was Staatskapitalismus ist. Wir verstehen darunter eine Gesellschaft – nicht nur einen staatlichen Sektor innerhalb eines auf Privateigentum beruhenden Systems -, wo das Gros der PM in den Händen des Staates liegt. Ein Kapitalismus, der auf Privateigentum beruht, jedoch auch Elemente von staatlicher Regulation und Enklaven staatlichen Eigentums aufweist, was in diesem oder jenem Maße für jeden Kapitalismus zutrifft, ist kein Staatskapitalismus, sondern Etatismus (von franz. l´Etat, der Staat).

Zu Zeiten von Marx spielte der Etatismus kaum eine Rolle, ein staatskapitalistisches System gab es überhaupt nicht. Insofern widmete sich Marx dem möglichen Phänomen „Staatskapitalismus“ auch nicht weiter. Für einige Verwirrung in dieser Frage hat dann u.a. Lenin gesorgt, indem er die stark etatistische Kriegswirtschaft des deutschen Kaiserreiches im 1. Weltkrieg „Staatskapitalismus“ nannte. Auch bezüglich der Wirtschaft Sowjetrusslands betonte er immer wieder, dass diese (zumindest in der Anfangsphase) staatskapitalistisch sein müsse – allerdings unter Kontrolle eines proletarischen Staates.

In „Die heilige Familie“ führen Marx und Engels aus: „Nur der politische Aberglaube bildet sich noch heutzutage ein, dass das bürgerliche Leben vom Staat zusammengehalten werden müsse, während umgekehrt in der Wirklichkeit der Staat von dem bürgerlichen Leben zusammengehalten wird.

Das heißt für unsere Thematik, dass das Privateigentum den Staat bzw. das Staatseigentum im Kapitalismus prägt und es deshalb eine Sonderform kapitalistischen Eigentums darstellt. In der  UdSSR hingegen prägten nicht auf Privateigentum beruhende Verhältnisse Staat und Gesellschaft, sondern umgedreht prägte hier der Staat und das Staatseigentum die Gesellschaft. Nur dann, wenn das Proletariat den Staatsapparat kontrolliert und bestimmt, hat das Staatseigentum – insoweit nicht überhaupt das Kollektiveigentum dominiert – proletarischen, also nicht-kapitalistischen Charakter.

Im Zuge der Russischen Revolution wurde die Bourgeoisie als Klasse enteignet. Daran hat auch die Einführung der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NÖP) ab 1921 nichts geändert. Lediglich im Kleingewerbe und im Handel wurden wieder größere private Spielräume zugelassen, während die Großindustrie, die Rahmenbedingungen und Schaltstellen von Wirtschaft und Gesellschaft nicht privaten Interessen unterlagen, sondern dem Staat. Schon Ende der 1920er beendete Stalin die NÖP wieder, obwohl sie von Lenin als länger andauernde Phase gedacht war.

Das Staatseigentum an sich repräsentiert keine bestimmte Produktionsweise. Es kann ein besonderer Bereich innerhalb des Privatkapitalismus sein, es kann – wenn es dominant ist – Staatskapitalismus repräsentieren, es kann – insoweit das Proletariat den Staatsapparat beherrscht oder wenigstens einen starken Einfluss auf ihn hat – eine mögliche Ausprägung, eine bestimmte Entwicklungsstufe der nach-kapitalistischen Übergangsgesellschaft darstellen.

Staatseigentum

Wir haben gesehen, dass das Eigentum einen juristischen und einen faktischen Aspekt (die reale Verfügungsgewalt) hat. Das staatliche Eigentum im Privatkapitalismus – egal welche Form es hat – ist klar bestimmt, etwa als Eigentum einer Kommune oder eines institutionellen Aktionärs wie z.B. des Landes Niedersachsen am VW-Konzern. Staatsfirmen wie etwa in der BRD die Bahn oder früher die Post wurden praktisch von einem Management im Auftrag und unter Kontrolle des Staates geführt. Dieser Staat und sein Eigentum dienen insgesamt dem Interesse der Bourgeoisie. Niemand käme auf die Idee, dass solche Staatsfirmen „sozialistische Enklaven“ darstellen würden (allerdings waren solche Ansichten in der II. Internationale durchaus nicht selten). Entscheidend sind drei Aspekte: 1. ist das Staatseigentum im Privatkapitalismus nur ein kleiner Teil des Gesamtkapitals, 2. unterliegt es dem Zugriff des Staates der Bourgeoisie und es ist 3. eingebunden in ein ökonomisches Gesamtsystem, das auf Privateigentum und Lohnarbeit beruht.

Beim Staatseigentum in der UdSSR oder im Ostblock dagegen war es anders. Hier existierte das „Volkseigentum“ bzw. das „Staatseigentum“ lt. Verfassung als ökonomische Grundlage der Gesellschaft. Die „Gesellschaft“, „das Volk“, „die Bevölkerung“ waren formal Eigentümer der PM.  Das Staatseigentum unterlag der Kontrolle des Staatsapparats, doch unterstand dieser nicht einer Klasse von Privateigentümern, sondern – wem? Es gibt hier zwei Möglichkeiten: entweder das Proletariat (in Gestalt der ProduzentInnen und KonsumentInnen) kontrolliert den Staatsapparat und darüber die Ökonomie oder aber diese Kontrolle existiert nicht (mehr) – aus welchen Gründen auch immer. Im letzteren Fall ist der Staatsapparat das Subjekt, der bestimmende Faktor der Ökonomie. Er ist dann nicht mehr Diener oder Manager einer Klasse, sondern hat sich selbst zum Eigentümer aufgeschwungen. Das würde ihn wesentlich von der Bürokratie, vom Management im Privatkapitalismus, aber auch von der „Rest-Bürokratie“ im Arbeiterstaat unterscheiden, die (als besondere Kaste) jeweils einer Klasse unterstehen: hier der Bourgeoisie, dort dem Proletariat.

Eine ökonomische Struktur stellt gemäß der Methode von Marx eine historisch bestimmte Produktionsweise (PW) dar. Diese ist eine widersprüchliche Einheit aus Produktionsverhältnissen (PV) und Produktivkräften (PK). Die PV wiederum bestehen – wie der Begriff schon sagt – aus verschiedenen Verhältnissen. Das Eigentumsverhältnis stellt dabei nach Marx das zentrale, jedoch nicht das einzige Element dar. Daneben gibt es z.B. Verteilungsverhältnisse, das Steuersystem usw.

Die Enteignung des Privateigentums (Negation) sagt zunächst nichts darüber aus, wem die PM danach in welcher Form gehören. Es stellt sich dann die Frage, in welcher Weise eine dialektische Aufhebung des Privateigentums erfolgt? Es kann etwa in ein genossenschaftliches übergehen oder – wie im Ostblock – in staatliche Hand oder es existiert eine Kombination verschiedener Formen.

Dass eine PW immer eine historisch konkrete Form und Genese hat, wird oft übersehen. Die konkreten Umstände, unter denen eine bestimmte PW entsteht, spielen also eine große Rolle. In der UdSSR erfolgte 1917/18 zuerst eine Enteignung des industriellen Privat- und des Finanzkapitals und das Proletariat wurde die neue Eigentümerin, die – wenn auch strukturell erst in Ansätzen – die konkrete Verfügungsgewalt inne hatte. Doch bis Ende der 1920er verlor sie diese Stellung an die Bürokratie, die zur neuen herrschenden Klasse wurde. Der Entstehung dieses Staatskapitalismus ging also eine doppelte Enteignung voraus. Ohne diese besonderen Umstände hätte es die staatskapitalistischen Systeme der UdSSR und Osteuropas nicht gegeben. (Wir gehen hier nicht auf andere Formen von Staatskapitalismus ein, denen keine proletarische Revolution voraus ging, z.B. in Japan Ende des 19. Jahrhunderts).

Auch die Produktivkräfte (PK) definieren eine PW. Der Marxismus versteht unter PK v.a. die „Werktätigen“ (das Proletariat, die Bauernschaft, kleinbürgerliche Schichten) sowie die „indirekten“ PK (Wissenschaft, Technik). Die Hauptproduktivkraft ist im entwickelten Kapitalismus wie auch im Arbeiterstaat das Proletariat. Während es aber im Kapitalismus eine ausgebeutete und unterdrückte Klasse von LohnarbeiterInnen darstellt, die keine PM besitzt und fast keinen Einfluss auf die Gestaltung der PV hat, sollte sie in der nach-kapitalistischen Gesellschaft, beginnend in der Übergangsgesellschaft, vom Objekt zum Subjekt der Gesellschaft werden und sich dabei tendenziell als Klasse selbst aufheben. Konkret bedeutet das, dass die Arbeiterklasse zur Eigentümerin der PM wird – entweder dadurch, dass sie bestimmenden Einfluss auf den Staatsapparat hat oder dass sie selbst direkte Eigentümerin wird. Dieser letztere Prozess hatte zwar in Sowjetrussland 1917/18 begonnen, wurde aber von der Bürokratie bald abgebrochen oder aber – in Osteuropa – von Beginn an blockiert.

Es gibt, wie wir oben gezeigt haben, in der Realität kein Eigentum einer Klasse, kaum de jure und überhaupt nicht de facto. Da ein Eigentum des einzelnen Proletariers an PM nicht möglich ist bzw. er dadurch kein Proletarier mehr wäre, ist nur die Form des proletarischen Gruppeneigentums möglich – in welcher konkreten Form auch immer.

Das Staatseigentum ist per se mit dem Problem verbunden, dass das Eigentum immer nur vermittelt  und nicht von den ProduzentInnen und KonsumentInnen oder aber einem Privateigentümer direkt „verwaltet“ wird. Im Privatkapitalismus stellt das kaum ein Problem dar – nicht für die Bourgeoisie, weil der verwaltende Staat ja in ihrem (Gesamt)Interesse handelt, aber auch nicht für das Proletariat, insofern es ja ohnehin nicht Eigentümerin ist. Ganz anders verhält sich die Sache jedoch im Arbeiterstaat. Hier geht es ja gerade darum, dass die Arbeiterklasse ihre Interessen (als ProduzentInnen und KonsumentInnen) direkt wahrnehmen kann – möglichst ohne Vermittlung durch ein separates Management oder einen Staat. Marx hat nicht umsonst die Trennung zwischen ArbeiterIn und Produkt/Produktionsprozess als eine wesentliche Ursache der Entfremdung dargestellt und deren Überwindung gefordert. Natürlich verstand Marx darunter nicht, zur mittelalterlichen Subsistenzproduktion oder zur „Anarchie“ der Produktion zurückzukehren, sondern die Trennung in Hand- und Kopfarbeiter, in Befehlsgeber und Ausführende und die „blinde“ Herrschaft des Marktes und der Konkurrenz usw. zu überwinden.

Es ging Marx also nicht nur darum, das Proletariat allgemein als Klasse zur Eigentümerin zu qualifizieren, sondern den wirklichen, konkreten ProletarierInnen den direkten Zugriff auf die PM zu geben. Marx drückt das z.B. so aus: „Das Bestehende, was der Kommunismus schafft, ist eben die wirkliche Basis zur Unmöglichmachung alles von den Individuen unabhängig Bestehenden. Eine typische Form des von den „Individuen unabhängig Bestehenden“ ist aber der Staat.

Den direkten Zugriff auf die PM kann aber die Klasse als Gesamtheit nicht haben oder nur formell, indem z.B. der Grund und Boden verstaatlicht ist. Das ist aber überhaupt nicht damit identisch, wie dieser etwa genutzt wird. Die Nutzung wird immer durch konkrete Nutzer oder Nutzergruppen bestimmt, nicht durch „das Volk“ oder „die Arbeiterklasse“. Genauso verhält es sich auch mit jeder anderen Form von Eigentum.

Kollektive und Genossenschaften

Aus diesen Überlegungen ergibt sich die Frage, was eine Nutzergruppe in der nachkapitalistischen Gesellschaft sein kann. Marx und Engels haben sich stets geweigert, utopische Modelle aufzustellen. Sie gingen vielmehr von den in der kapitalistischen Gesellschaft bereits vorhandenen Faktoren, Konflikten und Tendenzen aus, die sie gewissermaßen in die Zukunft „verlängerten“. Einer dieser Faktoren waren die Genossenschaften als besondere, proletarische Form von Gruppeneigentum. Natürlich stellen diese nicht „sozialistische“ Enklaven im Kapitalismus dar, sondern Übergangsformen, in denen bürgerliche Elemente, die kapitalistischen PV, welche die Genossenschaften umgeben, neben qualitativ neuen, über den Kapitalismus hinausweisenden Elementen, „koexistieren“, ja sich feindlich gegenüberstehen. Elemente einer neuen PW sind etwa, dass keine Ausbeutung von Lohnarbeit erfolgt, dass die Produktionsmittel den GenossenschafterInnen selbst gehören, dass die Unternehmensführung kollektiv und ohne privilegiertes Management erfolgt u.a.

Für Marx war die Genossenschaft – im Unterschied zu Luxemburg sah Marx v.a. die Produktions- weniger die Konsumgenossenschaften als wichtig an – keine Utopie, sondern der Nukleus einer neuen Gesellschaft. So schrieb er u.a. 1866 in einer Resolution für die Internationale Arbeiterassoziation (IAA): Wir anerkennen die Kooperativbewegung als eine der Triebkräfte zur Umwandlung der gegenwärtigen Gesellschaft, die auf Klassengegensätzen beruht. Ihr großes Verdienst besteht darin, praktisch zu zeigen, dass das bestehende despotische und Armut hervorbringende System der Unterjochung der Arbeit unter das Kapital verdrängt werden kann durch das republikanische und segensreiche System der Assoziation von freien und gleichen Produzenten. (…) Wir empfehlen den Arbeitern, sich eher mit Produktivgenossenschaften als mit Konsumgenossen-schaften zu befassen. Die letzteren berühren nur die Oberfläche des heutigen ökonomischen Systems, die ersteren greifen es in seinen Grundfesten an“.

Natürlich kann eine Genossenschaft wie auch jede andere Form von proletarischer Organisation (Partei, Gewerkschaft, Räte usw.) degenerieren. Daher bedarf es eines permanenten Kampfes um deren Ausrichtung, gegen Bürokratismus usw. Allein schon deshalb müssen Genossenschaften in den Klassenkampf eingebunden werden und dürfen nicht nur als ökonomische Strukturen betrachtet werden.

Die Genossenschaft war für Marx jene Form von proletarischem (Gruppen)Eigentum, die geeignet ist, den konkreten Zugriffe der ProduzentInnen auf die PM zu sichern. Aus dem oben zur Frage der Entfremdung Gesagten folgt zudem, dass die Verwaltung der proletarische Wirtschaft nicht oder möglichst wenig durch eine äußere „dritte Macht“, den Staat, erfolgen soll, weil damit der direkte Zugriff des Proletariats auf die PM verhindert wird.

Hierauf erfolgt nun oft der Einwand, dass Marx und Engels „Zentralisten“ waren und sich wiederholt für die Verstaatlichung bzw. die Nationalisierung ausgesprochen haben. Das ist richtig – doch liegt hier eine Verwirrung vor. „Verstaatlichung“ oder „Nationalisierung“ meint nämlich zunächst nur die Enteignung des Privatkapitals; dazu, welche Eigentumsform es danach annimmt, ist damit noch gar nichts gesagt. Marx spricht sich auch nicht für eine Staatswirtschaft aus, was auch sehr eigenartig wäre, da er ja für das Absterben des Staates plädiert. Ein anderer Irrtum besteht darin, dass unter Zentralismus oft verstanden wird, dass dafür ein großer besonderer, abgehobener, hauptamtlicher Staatsapparat notwendig sei. In seiner Analyse der Pariser Kommune betont Marx aber, dass der proletarische „Staatsapparat“ eine ganz andere Form und Funktionsweise hat als der bürgerliche, dass er bereits eine Art „Halbstaat“ sei. Leider haben Marx und Engels sich zur Frage der „Staatsstruktur“ der nachkapitalistischen Gesellschaft nicht umfänglich und systematisch geäußert. Es ist aber kein Zufall, dass die Stalinisten die Staats-Vorstellungen von Marx als „utopisch“ abgetan haben – als utopisch erwies sich stattdessen aber ihr „Staatssozialismus“.

Wir können aus unseren bisherigen Darlegungen folgern, dass es ein „Volkseigentum“ oder ein „Eigentum der Arbeiterklasse“ nicht oder nur in einem formal-juristischem Sinn geben kann. Während das Eigentum also im rechtlichen Sinn ein Abstraktum bleiben muss, ist die tatsächliche Verfügung darüber wie auch immer, aber klar geregelt. Ohne diese wäre eine Produktionstätigkeit auf „gesellschaftlicher Stufenleiter“ – umso mehr eine komplexe industrielle – unmöglich. Letztlich repräsentiert das Eigentum immer ein bestimmtes Niveau, eine bestimmte Form von Arbeitsteiligkeit der Gesellschaft.

Das heißt: entweder es gibt konkrete Strukturen von Gruppeneigentum der Arbeiterklasse bzw. kollektive Formen der Einflussnahme auf zentral-“staatliche“ Strukturen – nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht – oder aber es entsteht (die Abwesenheit einer Bourgeoisie vorausgesetzt) eine Bürokratie, die sich zu einer neuen Klasse formiert und zum Subjekt einer eigenen Produktionsweise wird.

Das Schicksal der Russischen Revolution

Wenn wir nun die stalinistische Gesellschaft mit ihrer Staatswirtschaft betrachten, stellt sich die Eigentumsfrage wie folgt dar. Die PM gehören „dem Staat“, unter welchem ideologischen, „volkseigentümlichen“ Schleier auch immer. Entweder die Arbeiterklasse kontrolliert den Staatsapparat oder aber es hat diese Kontrolle nie erlangt oder wieder verloren. In der Russischen Revolution von 1917 begegnen uns zwei Phänomene. Schon während der Revolution schuf sich das Proletariat verschiedene Strukturen, um auf die Produktion, auf die Verteilung usw. Einfluss zu nehmen und der Bourgeoisie die PM bzw. die Verfügungsgewalt darüber zu entwinden. Der Beginn waren die Betriebskomitees, die auch die eigentlichen proletarischen Basisstrukturen des Sowjetsystems darstellten. Zuerst hatten sie v.a. eine Kontrollfunktion im Betrieb, waren eine Art Gegenmacht. Nach der Machtergreifung im Oktober 1917 nahmen sie auch die Funktion der Produktionsorganisation wahr – sie wurden zu embryonalen Eigentümerstrukturen. Bis Mitte 1918 war dann das Gros des Privatkapitals enteignet.

Unter dem Druck von Bürgerkrieg, Hunger und Arbeitslosigkeit erodierten die betrieblichen und übergeordneten Sowjet-Strukturen dann aber, sie wurden zu „leeren Hüllen“ (Trotzki). Auch die Arbeiterklasse insgesamt wurde dezimiert: durch den Bürgerkrieg, weil Zehntausende in die Apparate wechselten, durch Arbeitslosigkeit und die Flucht aus den Städten, um dem Hunger zu entgehen. Für die Verteidigung im Bürgerkrieg, mussten die verbliebenen wirtschaftlichen Ressourcen streng zentralisiert werden. Im Zuge dessen wurde auch die Rätedemokratie eingeschränkt und oft durch ein Kommando-System (Kommissare) ersetzt. Das war insgesamt kaum vermeidbar. Schon 1918 begann so ein Prozess der Bürokratisierung. Daran gab es zunehmend Kritik und Widerstand, die sich 1920/21 zuspitzten: in Form von Streiks, in Gestalt der Revolte in Kronstadt und in Form von Oppositionsgruppierungen in der bolschewistischen Partei, v.a. der „Arbeiteropposition“ und den „Demokratischen Zentralisten“.

Nach dem Sieg im Bürgerkrieg im Frühjahr 1921 war es notwendig, aber auch möglich, die durch die Not erzwungenen Abweichungen von den Normen der Sowjet-Demokratie wieder zurückzudrängen und das System zu vitalisieren. Das erfolgte jedoch nicht oder nur unzureichend, wurde damals aber immerhin noch offen diskutiert. Bis Ende der 1920er Jahre – nicht erst in den 1930ern – wurde dann aber jede Art von Demokratie und jede Möglichkeit der Einflussnahme, geschweige denn der Machtausübung des Proletariats weitgehend eliminiert. Dafür gibt es unzählige empirische Belege. Die politische und administrative Macht ging vollständig in die Hände der Bürokratie über. Diese beherrschte den Parteiapparat, dessen Zentrum Stalin war. Die Partei – deren hauptamtlicher Apparat, nicht die Basis – wiederum kontrollierte den Staatsapparat. Das entscheidende Mittel zur Durchsetzung der Macht der Bürokratie war – neben dem Parteiapparat – der Sicherheitsapparat NKWD (davor Tscheka), der unter Stalin zu diesem Zweck personell und konzeptionell umgestaltet wurde. Allein die Tatsache, dass die Geheimpolizei die richtige „Linie“ der Führung durchsetzte, indem sie jede (vermeintliche) Opposition ausschaltete und ein Klima von Angst und Verfolgungswahn etablierte, zeigt, dass von Sowjetdemokratie keine Rede mehr sein konnte. Die ersten massenhaften und willkürlichen Säuberungen und Repressionen begannen 1927, nicht erst in den 1930ern.

Diese Fehlentwicklung, deren Zentrum und treibende Kraft Stalin war, erwies sich nicht nur hinsichtlich der Demokratie als Katastrophe, sie hatte auch direkte Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse. Wir verweisen hier etwa auf die Fünf-Jahr-Pläne, wo die Planung komplett willkürlich und bürokratisch und in letzter Instanz durch das Politbüro – nicht durch räte“staatliche“ Instanzen – erfolgte. Und wir verweisen auf die Zwangskollektivierung. Interessant ist, dass diese Formen von „Enteignung“ des Proletariats wie auch der Bauernschaft bei fast allen – auch bei marxistischen Autoren -, die den Stalinismus kritisieren, wenig betrachtet wird und v.a. der Terror als politische Maßnahme kritisiert wird.

Wenn das Proletariat – wohlgemerkt als System von Eigentümer-Gruppen – seine Rolle als Eigentümerin der PM wahrnehmen will, so braucht es dafür bestimmte Strukturen, beginnend auf betrieblicher Ebene, über Regionen und Branchen bis hinauf zu den zentralen Organen. Existieren diese Strukturen aber nicht mehr oder haben sie keine wirkliche Entscheidungsmacht, wie es unter Stalin immer stärker der Fall war, dann hat die Arbeiterklasse keine reale Möglichkeit, auf „ihre“ PM Einfluss auszuüben.

Wenn Trotzki vom weiter bestehenden Staatseigentum spricht und daraus ableitet, die UdSSR wäre auch noch ab den 1930ern ein Arbeiterstaat, dann übersieht er dabei gerade den wesentlichen Umstand, dass die Massen ohne Demokratie und ohne entsprechende Strukturen keinen Einfluss auf die PM und auf die wirtschaftlichen Prozesse mehr haben. Es handelt sich hier nicht nur um einen Mangel an Demokratie, sondern um eine tatsächliche Enteignung der proletarischen Eigentümer. Trotzki aber glaubt vielmehr, dass eine politische Umorientierung und eine personelle Erneuerung des Apparats ausreichen würden – das bedeutet seine Losung von der „politischen Revolution“, die aber keine soziale sein soll. So bestand er immer auf der Beibehaltung des Staatseigentums, von Selbstverwaltung und Genossenschaften (in der Industrie) ist bei ihm nicht die Rede.

Ähnlich dachten auch die bolschewistischen Führer, die mehr oder weniger mit dem Aufstieg der Bürokratie, ihren Methoden und der „Minimierung“ der Sowjetdemokratie einverstanden waren. Es ist leider wahr, dass die „leninschen Kader“ Stalins Politik zwar in vielen Fragen kritisiert haben, aber die entscheidenden Strukturen – die Vorherrschaft der Partei, den „Freiraum“ des NKWD, das Fehlen fast jeder „Rechtsstaatlichkeit“, die Über-Zentralisierung usw. – nicht grundsätzlich in Frage gestellt haben – wie auch: bestanden diese doch in den Grundzügen schon unter Lenin. Während Lenin aber diesen Zustand kritisch und eher als der Not geschuldet ansah, machte Stalin diese Not zur Tugend seines bizarren „Sozialismus“.

Was war der Kern der Strukturen, die dann unter Stalin nicht neu geschaffen, aber „vollendet“ wurden? 1. die Vorherrschaft der Partei bzw. der Parteispitze und 2. die Auffassung, dass die Wirtschaft und die Gesellschaft zentral, durch einen separaten Staatsapparat verwaltet wird und nicht auf selbstverwaltet-genossenschaftlichen Betrieben und Strukturen sowie rätedemokratischen Prinzipien beruht.

Im Unterschied zur Bourgeoisie, die Eigentümerin ist, indem sie als Einzelkapitalist oder als Teil einer Gruppe agiert und somit einen klaren Eigentumstitel hat, kann die Arbeiterklasse als Gesamtheit nur in einem System von miteinander kooperierenden Gruppen ihre Eigentümerfunktion wahrnehmen. Diese Gruppen können Belegschaften, Konsumentenkomitees, Gewerkschaften usw. sein, die eine nationale bzw. internationale Gesamtstruktur bilden. Diese muss flexibel sein, um den Anforderungen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung gewachsen zu sein und den Bedürfnissen der Gesellschaft, ihrer Gruppen und sozialen Milieus zu entsprechen. Ohne Rätedemokratie ist das jedoch unmöglich!

Im Kapitalismus bestimmt das Kapital, was produziert wird, dabei stellt der Markt – die Konkurrenz und tw. die Verbraucher – eine „rückkoppelnde“, „korrigierende“ Struktur dar. Im Arbeiterstaat spielt die Konkurrenz aber (zunehmend) keine Rolle mehr. Hier muss die Arbeiterklasse – als Erzeugerin wie als Verbraucherin – sich direkt einmischen, um ihre Interessen zur Geltung zu bringen. Doch diese „proletarische Rückkopplung“ wurde von der Bürokratie ausgemerzt.

Der Stalinismus beruht auf einer doppelten Enteignung: sowohl die Bourgeoisie als auch danach das Proletariat sind expropriiert worden. Da es aber – schon gar nicht über Jahrzehnte – eine eigentumslose Gesellschaft geben kann bzw. eine Wirtschaft, über die niemand bestimmt oder „alle“, schwingt sich die Bürokratie selbst zur neuen herrschenden Klasse auf. Ihre eigene Herrschaft folgt zwingend aus der doppelten Enteignung der beiden Klassen, die als potentielle Eigentümer in Frage kommen. Die Bürokratie verfügt zwar nicht über die PM aufgrund konkreter Eigentumstitel – weder als Gruppe noch individuell – doch dafür hat sie die konkrete Verfügungsgewalt über die gesamte Wirtschaft, über Produktion, Investitionen, Strukturen, Verteilung usw. Die Bürokratie kontrolliert – kollektiv – alle Instrumente, die sie braucht, um ihre Funktion als Gesamteigentümerin wahrzunehmen, während das Proletariat mit leeren Händen dasteht und noch nicht einmal jene politischen und sozialen Einflussmöglichkeiten hat wie im bürgerlich-demokratischen Westen.

Wenn Trotzki bis zu seinem Tod 1940 argumentiert, dass die UdSSR noch ein Arbeiterstaat wäre, weil es das Staatseigentum gibt, so „übersieht“ er, dass dieser Staat kein proletarischer mehr ist, weil die Arbeiterklasse keinen Zugriff mehr auf ihn hat. Gerade dieser Umstand, dass das Proletariat in Russland 1917 begonnen (!) hatte, die PM in die eigenen Hände zu nehmen und sich dafür das Sowjet-System geschaffen hatte, war der Grund, warum Sowjetrussland schon ab Oktober 1917 als Arbeiterstaat bezeichnet werden konnte, obwohl damals noch nicht alle PM (die agrarischen sowieso nicht) enteignet waren. Entscheidend bzw. eine hinreichende Bedingung dafür war allein schon die Absicht des regierenden Proletariats, diese Änderung der Eigentumsverhältnisse vorzunehmen. Wie kann dann aber ein Land, in dem das Proletariat nach und nach wieder entmachtet wurde und jede Verfügung über die PM verloren hat, trotzdem noch ein Arbeiterstaat sein – zudem auch überhaupt nicht die Rede davon sein konnte, dass die herrschende Bürokratie an dieser Situation irgend etwas zu ändern beabsichtigte?!

Das Lohnarbeitsverhältnis

Ein wesentliches Merkmal des Kapitalismus ist das Lohnarbeitsverhältnis. Dessen Wesen besteht nicht nur darin, dass Beschäftigte Lohn erhalten – als „Anteil“ am produzierten (Mehr)Wert – sondern v.a. darin, dass die Beschäftigten keine PM besitzen und damit de facto – wenn auch nicht de jure – gezwungen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Die Grundlage der Lohnarbeit ist die Eigentumslosigkeit der LohnarbeiterInnen, die auch damit verbunden ist, von den relevanten Entscheidungen in der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein – die Bourgeoisie hat nicht nur die ökonomische, sondern auch die politische Macht inne.

Die revolutionäre Umwälzung besteht nach Marx aber gerade darin, die Lohnarbeit und alle anderen Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnisse zu überwinden. Es stellt sich hier aber die Frage, wie diese Überwindung aussehen soll, welche andere Art von „Beschäftigungsverhältnis“ an Stelle der Lohnarbeit treten soll? Es ist klar, dass die Verstaatlichung das Lohnarbeitssystem nicht abschafft, sondern höchstens modifiziert. Letzteres ist unter Stalin auch passiert – zum Nachteil der Massen. Fast nirgendwo sonst wurde das Proletariat so ausgebeutet und unterdrückt wie in der UdSSR nachdem Stalin am Staatsruder stand. Parallel zur Industrialisierung und mit der Zwangskollektivierung 1928/29 sank der Lebensstandard der Massen jahrelang deutlich ab, allein 5-10 Millionen Menschen verhungerten aufgrund der erzwungenen „Kollektivierung“. Wegen der extrem niedrigen staatlichen Aufkaufpreise konnten die Kolchosen keinen Gewinn machen, die KolchosbäuerInnen lebten nur von dem, was ihre kleine Privatparzelle abwarf. Den Nutzen aus dieser Preispolitik hatte aber auch nicht die Arbeiterschaft, sondern nur der Staatsapparat, der selbst in Hungerzeiten massenhaft Getreide exportierte und mit den Erlösen seine gigantomanischen Projekte finanzierte (und oft genug in den Sand setzte).

Wie einäugig oder blind gegenüber diesen historischen Realitäten sind jene Linken, die selbst heute noch die Stalinsche „Modernisierung“ des Landes als große sozialistische Aufbauleistung ansehen oder gar noch preisen?!

Das Lohnarbeitssystem kann überhaupt nur aufgehoben werden, wenn die PM den ProduzentInnen selbst gehören und sie diese direkt verwalten. Das bedeutet: 1. kollektives bzw. genossenschaftliches Eigentum über die PM und 2. planmäßige Kooperation dieser Kollektivunternehmen und Verfügung über alle Produktionsverhältnisse und die gesamte Gesellschaft durch ein System von Rätedemokratie. Ohne diese beiden Faktoren ist Sozialismus bzw. eine Entwicklung dahin unmöglich. Das im Stalinismus zwar modifizierte Lohnsystem – modifiziert z.B. durch die Arbeitsplatzgarantie – wurde insgesamt aber weder überwunden noch war das vorgesehen. Auch hier erwies sich der Stalinismus nur als modifizierter Kapitalismus. Er war kein (begrenzter) historischer Fortschritt, wie etwa Trotzki annahm, sondern ein Rückschritt, eine Sackgasse. Er repräsentierte kein höheres, sondern ein niedrigeres Niveau der Produktivkraftentwicklung. Daran ändert auch das anfängliche hohe Tempo der nachholenden Entwicklung nichts – schon deshalb, weil es dieses auch oft in Ländern ohne proletarische Revolution gab (USA, Japan, China ab Ende der 1970er). Der Stalinismus hat den Systemwettstreit mit dem westlichen Privatkapitalismus verloren, dem Kommunismus ist er ohnehin keinen Millimeter näher gekommen – im Gegenteil: er hat das Proletariat von ihm entfremdet und die kommunistische Bewegung fast komplett zerstört.

3 Gedanken zu „Proletariat und Staatseigentum“

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