Ökonomie und Übergangsgesellschaft

Hanns Graaf

Marx ging bezüglich des Übergangs zum Kommunismus von mehreren Prämissen aus: 1. meinte er, dass die Voraussetzung jeder tiefgreifenden gesellschaftlichen Umgestaltung im Interesse des Proletariats und der werktätigen Massen die Enteignung der großen Privatkapitale und die Zerschlagung des bürgerlichen Staatsapparates seien, die mit der Ergreifung der administrativen (Staats)macht im Zuge der proletarischen Revolution erfolgen. 2. würde nach der Revolution kein Kommunismus oder Sozialismus entstehen, sondern zunächst eine Übergangsgesellschaft (Diktatur des Proletariats, Arbeiterstaat), die – obwohl sie historisch der kommunistischen Gesellschaftsformation angehört – dem „eigentlichen“ Kommunismus vorgelagert ist. Diese Übergangsgesellschaft weist sowohl Elemente der kapitalistischen und sogar vorkapitalistischen Gesellschaft auf, als auch solche, die schon auf den Kommunismus verweisen. In den „Randglossen zum Gothaer Programm“ schreibt Marx dazu: Zwischen der kapitalistischen und der kommunistischen Gesellschaft liegt die Periode der revolutionären Umwandlung der einen in die andre. Der entspricht auch eine politische Übergangsperiode, deren Staat nichts andres sein kann als die revolutionäre Diktatur des Proletariats“.

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ABC des Marxismus XXXII: Was ist der Staat?

Der Staat (hier im Sinne eines staatlichen Apparats) umfasst verschiedene Bereiche: die Regierung u.a. exekutive Organe wie Militär, Polizei und Verwaltung sowie dem Staat unterstellte Strukturen wie Universitäten, Institute, staatliche Medien und Unternehmen. Das Parlament, die Justiz und politische Gremien werden formal oft nicht als Teil des Staatsapparates gesehen, sind mit ihm aber eng verbunden. Der Marxismus benutzt für alle diese Elemente den Begriff des „Überbaus“ der Gesellschaft, der sich über der „Basis“, d.h. den sozial-ökonomischen Verhältnissen erhebt. „ABC des Marxismus XXXII: Was ist der Staat?“ weiterlesen