Marxismus und Verstaatlichung (Teil 3)

Hanns Graaf

4. Lenins Beitrag zur marxistischen Staatstheorie

Bevor wir uns der Darstellung der Beziehung von Staat und Wirtschaft bei Lenin zuwenden, sind einige allgemeine Anmerkungen zu seiner Staatsauffassung nötig. Die umfassendste Darlegung seiner Positionen erfolgte in „Staat und Revolution“ (SuR) im Sommer 1917. Dieses Werk schrieb Lenin, um – mitten in der Revolution – die neue revolutionäre Orientierung seiner „April-Thesen“ theoretisch zu unterfüttern. Es ging ihm dabei darum, Marx´ Positionen zur Staatsfrage darzulegen und deren Entstellung durch die Opportunisten der II. Internationale, darunter Kautsky, zu entlarven.

Im Vorwort heißt es zum Anliegen von SuR: „Schließlich werden wir die Hauptergebnisse der Erfahrungen der russischen Revolution von 1905 und besonders der von 1917 zusammenfassen. (…) Die Frage des Verhältnisses der sozialistischen Revolution des Proletariats zum Staat gewinnt somit nicht nur eine praktisch-politische, sondern auch eine höchst aktuelle Bedeutung als eine Frage der Aufklärung der Massen darüber, was sie zu ihrer Befreiung vom Joch des Kapitals in der nächsten Zukunft zu tun haben.“

Seiner eigenen Aufgabenstellung wurde Lenin allerdings nur z.T. gerecht. Zu den Erfahrungen der  russischen Revolutionen von 1905 und 1917, v.a. zu den Sowjets (Räten), schreibt er konkret fast nichts. Das räumte er auch selbst ein, als er anlässlich des Erscheinens von SuR darauf verwies, dass die entsprechenden Teile nicht geschrieben wurden. Doch auch andere wesentliche Fragen werden in SuR nicht behandelt, so etwa das Verhältnis Räte-Partei, die Frage, was Räte-Demokratie konkret strukturell bedeutet, in welchem Verhältnis diese zur Selbstverwaltung steht usw.

Für mehr theoretischen Tiefgang und um Marx weiterzuentwickeln, hätte Lenin – und generell auch die Arbeiterbewegung – bereits viele Jahre früher das theoretische Erbe von Marx und Engels in der Staatsfrage aufarbeiten müssen. Das geschah aber nicht. Lenin selbst verwies allerdings schon vor 1917 mehrfach darauf, dass der bürgerliche Staat zerschlagen und durch eine Demokratie vom Typ der Pariser Kommune ersetzt werden müsse. Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse vom Sommer 1917 kam Lenin nicht dazu, in der Sache substanziell Neues vorzulegen. Das verweist aber darauf, dass er diese Frage bis dahin offenbar nicht für so wesentlich hielt oder aber keine großen Differenzen etwa zu Kautsky hatte. Letzteres ist am wahrscheinlichsten. Wie auch immer: Lenin – und damit auch die Bolschewistische Partei – verfügten weder vor noch nach 1917 über eine systematische Theorie und Programmatik zur Staatsfrage. Das zeigt sich allein schon darin, dass die Mehrheit der Parteiführung und ein erheblicher Teil der Basis anfänglich die Positionen der „April-Thesen“ durchaus nicht teilten und erst nach einer Diskussionsphase und unter dem Druck der revolutionären Dynamik ihre Auffassungen änderten. Es darf jedoch daran gezweifelt werden, dass es in der Bolschewiki (geschweige denn in der Klasse) in der Staatsfrage ein tieferes Verständnis gab. Was über viele Jahre von der II. Internationale und auch von Lenin nicht behandelt wurde, konnte nicht plötzlich im Handumdrehen erledigt werden.

Allerdings kommt Lenin das große Verdienst zu, in SuR einige wesentliche Fragen der Marxschen Auffassung korrekt rekonstruiert, aus dem Schutt der Verfälschungen durch die diversen Theoretiker der II. Internationale heraus gewühlt und insbesondere die Zerschlagung des bürgerlichen Staatsapparats als wesentlichen Teil der revolutionären Strategie betont zu haben. Es gibt keinen Zweifel daran, dass Lenin tatsächlich wollte, dass die Massen aktiv an der „Staatsverwaltung“ teilnehmen. So schreibt er: „An Stelle besonderer Institutionen einer bevorzugten Minderheit (privilegiertes Beamtentum, Offizierskorps des stehenden Heeres) kann das die Mehrheit selbst unmittelbar besorgen (…)“.

Weiter führt er dazu aus, „daß der Sozialismus den Arbeitstag verkürzen, die MASSEN (Hervorhebung hier wie auch in den folgenden Zitaten von Lenin selbst) zu einem neuen Leben emporheben und die MEHRHEIT der Bevölkerung in Verhältnisse versetzen wird, die ALLEN ohne Ausnahme gestatten werden, „Staatsfunktionen“ auszuüben. Das aber führt zum VÖLLIGEN ABSTERBEN jedweden Staates überhaupt.“

Das Problem in Lenin SuR ist jedoch, dass es kaum konkrete Ausführungen dazu gibt, wie dieses Ausüben von „Staatsfunktionen“ aussehen soll, v.a. was es strukturell bedeutet. Viele Formulierungen klingen eher so, dass Lenin sich unter einem „Rätesystem“ weitgehend einen „bürgerlichen Staat ohne Bourgeoisie“ vorstellte, der allerdings wesentlich basisdemokratischer als der bürgerliche und stark von einer sozialistischen „Elite“, resp. der Partei geprägt sein sollte. Diese Vorstellungen standen durchaus in der Denktradition der II. Internationale, auch wenn diese sich den Staat mehr oder weniger strukturell als bürgerlich vorstellte und diesen mit einem modifizierten Parlamentarismus verband.

Ein zentraler Mangel bei Lenin ist, dass er unter „Demokratie“ nur eine Staatsform verstand, was bei Marx und Engels so nicht der Fall ist. Gerade in ihrer Darstellung etwa der indianischen oder der Gentilgesellschaft wird gezeigt, wie solche Selbstverwaltungsstrukturen ohne Staat aussahen.  In diesem Sinn ist Demokratie auch eine Form von Selbstverwaltung. Vor der Etablierung der Klassengesellschaften war sie überhaupt die Form der „Verwaltung“ der Gesellschaft. Erst mit der Klassengesellschaft wurden die Formen demokratischer Selbstverwaltung durch den Staat zurückgedrängt. Auch heute, da „die Demokratie“ in den meisten Ländern die dominante Staatsform ist, unterdrückt die Staats-Demokratie die Selbstverwaltungs-Demokratie. Letztere gegen den und anstelle des Staates wieder zu verstärken und zur Grundlage der sozialen Beziehungen zu machen, ist ein wesentliches Element des Kommunismus und der eigentliche Kern der Idee vom „Absterbens des Staates“. Dieses zentrale Problem sieht Lenin aber nicht bzw. reduziert es darauf, dass der bürgerliche Staat zerschlagen und durch einen proletarischen ersetzt werden muss. Das ist eine verkürzte Sicht, eine Sicht, die durchaus nicht identisch mit jener von Marx und Engels ist.

Ein theoretischer Fehler bzw. eine unakzeptable Unklarheit unterlief Lenin in der Frage des Absterbens des (proletarischen) Staates bei der Entwicklung Richtung Kommunismus. Wir könnten Lenin hier vielleicht zugute halten, dass auch Marx und Engels sich dazu nirgends systematisch geäußert haben. Insbesondere Engels hat mit seiner Formulierung vom „Absterben“ des Staates einer Interpretation Vorschub geleistet, die das Absterben als quasi „automatischen“ Prozess ansieht und nicht (auch) als Ergebnis des bewussten Handelns des Proletariats. Engels verweist völlig richtig darauf, dass das Absterben des Staates an ein bestimmtes Entwicklungsniveau der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse gebunden ist. Er betont aber nicht, dass das Absterben des Staates als Prozess zugleich auch selbst eine zentrale Bedingung für deren Höherentwicklung ist.

Lenin bestätigt zwar Engels These vom Absterben des Staates – doch nur in einem allgemein-historischen Sinn, nicht im Hinblick darauf, was das für die Konzeption der Übergangsgesellschaft und die konkrete Politik der Partei und des Proletariats bedeutet. So heißt es in SuR: „Wir sind daher auch nur berechtigt, von dem unvermeidlichen Absterben des Staates zu sprechen. Dabei betonen wir, daß dieser Prozeß von langer Dauer ist und vom Entwicklungstempo der HÖHEREN PHASE des Kommunismus abhängt, wobei wir die Frage der Fristen oder der konkreten Formen des Absterbens vollkommen offenlassen“.

Indem Lenin das Absterben des Staates hier „vom Entwicklungstempo der HÖHEREN PHASE des Kommunismus“ abhängig macht, blendet er diese Frage als Aufgabe schon der Übergangsgesellschaft (Diktatur des Proletariats) tendenziell aus. Indem er vom „unvermeidlichen Absterben des Staates“ spricht, betont er indirekt den historischen Automatismus gegenüber der praktischen Aufgabenstellung. Die bittere Lehre aus dem Schicksal der Russischen Revolution nach 1917 war aber, dass auch mit der ökonomischen „Höherentwicklung“ der Gesellschaft dieser Automatismus eben keineswegs eintrat. Stattdessen zeigte sich, dass mindestens in einem erheblichen Maß das Absterben oder aber die Wucherung des Staates vom politischen Willen, d.h. der Gesellschaftskonzeption, derer abhängt, die regieren.

Weiter bei Lenin: „Bis die „höhere“ Phase des Kommunismus eingetreten sein wird, fordern die Sozialisten die STRENGSTE Kontrolle seitens der Gesellschaft UND SEITENS DES STAATES über das Maß der Arbeit und das Maß der Konsumtion, aber diese Kontrolle muß mit der Expropriation der Kapitalisten BEGINNEN, mit der Kontrolle der Arbeiter über die Kapitalisten, und darf nicht von einem Beamtenstaat durchgeführt werden, sondern von dem Staat der BEWAFFNETEN ARBEITER.“

Wenn Lenin zwischen der „Kontrolle seitens der Gesellschaft UND SEITENS DES STAATES„ differenziert, so sieht er durchaus richtig, dass beides nicht dasselbe ist. Doch: welche Probleme das aufwirft, was daraus folgt – darüber verliert er in SuR kein Wort. Lenins Verständnis des Staates in der Übergangsgesellschaft, die er zudem oft – völlig entgegen der Auffassung von Marx (she. dessen „Randglossen zum Gothaer Programm“) – mit der unteren Stufe des Kommunismus gleich setzt, ist ziemlich bizarr.

Er schreibt: „In seiner ersten Phase, auf seiner ersten Stufe kann der Kommunismus ökonomisch noch NICHT völlig reif, völlig frei von Traditionen, von den Spuren des Kapitalismus sein. Daraus erklärt sich eine so interessante Erscheinung wie das Fortbestehen des „engen BÜRGERLICHEN Rechtshorizonts“ während der ersten Phase des Kommunismus. Das bürgerliche Recht setzt natürlich in Bezug auf die Verteilung der KONSUMTIONSmittel unvermeidlich auch den BÜRGERLICHEN Staat voraus, denn Recht ist nichts ohne einen Apparat, der imstande wäre, die Einhaltung der Rechtsnormen zu ERZWINGEN. So ergibt sich, daß im Kommunismus nicht nur das bürgerliche Recht eine gewisse Zeit fortbesteht, sondern auch der bürgerliche Staat – ohne Bourgeoisie!“

Ein bürgerlicher Staat ohne Bourgeoisie wäre natürlich strukturell auch ein bürgerlicher Staat. Dass das auch praktisch möglich ist, hat der Stalinismus bewiesen, indem er einen Staatsapparat schuf, der wesentlich genauso funktionierte und strukturiert war wie ein bürgerlicher Staat. Dass mit einem solchen staatlichen Hebel der Aufbau des Kommunismus nicht gelingen kann, liegt auf der Hand und ist historisch ein für alle Mal bewiesen.

Interessant ist hier auch, dass Lenin zwar korrekt zugesteht, dass am Anfang noch das bürgerliche Recht ein gewisse Geltung haben wird – doch was folgert er daraus? „Das bürgerliche Recht setzt natürlich in Bezug auf die Verteilung der KONSUMTIONSmittel unvermeidlich auch den BÜRGERLICHEN Staat voraus“. Das sagt Marx so aber durchaus nicht, und es stimmt so auch nicht; zumindest müsste bewiesen werden, dass dafür nur ein bürgerlicher und kein anderer, proletarischer Staat infrage kommt. Außerdem ist es falsch, die Rolle des Staates nur auf die Frage  der Verteilung von Konsumtionsmitteln zu beziehen. Was aber die wichtige Frage der Bedeutung eines „Staates“ für die proletarische Wirtschaft betrifft, findet man in SuR überhaupt nichts!

Sehr konkret stand von Beginn an das weitgehende Fehlen rechtsstaatlicher Strukturen, z.B.  unabhängiger Verwaltungsgerichte, in Sowjetrussland als Problem. Das Fehlen solcher Strukturen bzw. deren Unterordnung unter Staat und Partei war ohne Frage für die Etablierung der Herrschaft der Bürokratie und des allgemeinen Terrors sehr von Vorteil. Ohne dass wir hier Lenin den Schwarzen Peter für die späteren Fehlentwicklungen unter Stalin zuschieben wollen, fällt doch auf, dass er sich immer nur sehr negativ über „die (bürgerliche) Demokratie“ geäußert hat, ohne ihre „Zwiegeschlechtlichkeit“, ohne ihre inneren Widersprüchlichkeit, ohne ihre Bedeutung auch für das Proletariat und als dessen Errungenschaft ausreichend zu verstehen. Wer z.B. das Parlament nur als „Schwatzbude“ bezeichnet, hat von deren realer Funktion nicht besonders viel verstanden; er agiert als Agitator, ja vielleicht als Demagoge, nicht als nüchtern Analysierender.

Auch die immer wiederkehrende Betonung bei Lenin, dass die proletarische Demokratie anders funktioniere als die bürgerliche, löst das Problem nicht. Immerhin weist ja auch die Räte-Demokratie wichtige Elemente der bürgerlichen Demokratie auf: etwa Wahlen oder die vertikale Strukturierung des Staates sowie (in indirekter Form) das Delegiertenprinzip. Worauf Lenin oft abhebt, ist die Frage der Abwählbarkeit und des Fehlens von Privilegien im Räte-System. Das sind aber eben gerade keine wesentlichen, sondern eher Nebenfragen. Auch die Position von Marx / Engels, dass der Kommune-Staat Legislative und Exekutive zugleich ist, hinterfragt Lenin nicht. Zweifellos ist diese These mit einer ganzen Reihe von Fragen verbunden. Lenin verschwendet darauf keinen Gedanken. Lediglich die – wie wir später zeigen – irrige Ansicht, dass der Staat und die Verwaltung schon im Kapitalismus immer einfacher würden, führt Lenin als Argument dafür an.

Oft (auch schon lange vor SuR) bezieht sich Lenin auf die Pariser Kommune und ihre neue Form von „Staat“. Doch ist die Kommune nur begrenzt dafür geeignet, grundsätzliche Schlüsse für die Struktur der Übergangsgesellschaft zu ziehen. Erstens existierte sie nur einige Wochen, so dass sich Fragen der weiteren Entwicklung der Staatsstrukturen gar nicht stellen konnten. Zweitens war die Kommune nur ein Stadtregierung. Für die Verwaltung von Paris waren kompliziertere, in sich abgestufte Strukturen kaum vorhanden, noch notwendig. Drittens entstand die Kommune nicht wie die Sowjets in Russland ursprünglich aus proletarischen betrieblichen Strukturen, sondern aus der Nationalgarde bzw. kommunalen Verwaltungskörpern. Viertens war die wirtschaftliche Struktur von Paris 1871 durchaus anders und weniger industriell geprägt als etwa jene in Petrograd 1917. Fünftens existierten in Paris keine bäuerlichen Sowjets wie in Russland 1917.

Alle Fragen, die sich aus diesen Spezifika von „Staat“ ergaben, tauchen bei Lenin nicht auf. Das rührt u.a. daher, dass die Räte bzw. der Räte-Staat bei ihm ausschließlich unter dem Aspekt behandelt werden, dass sie Machtorgane sind. Natürlich gibt es diesen Aspekt – v.a. in der Revolution und während des Bürgerkriegs -, doch die Hauptfunktion des Rätesystems ist die der Verwaltung, der Organisation der gesamten Gesellschaft. Das ist natürlich auch eine Form von Machtausübung, doch weniger gegen Konterrevolutionäre als für die Massen und mit den Massen. Geradezu rührend erwähnt Lenin auch immer wieder die Stilfigur des „bewaffneten Arbeiters“, als ob dieser per Pistole die Gesellschaft organisieren könnte. Zu den wirklich anstehenden Fragen der Umgestaltung der Gesellschaft und dazu, welche Rolle Räte, Selbstverwaltungsorgane und ein „Staat“ dabei spielen, dazu findet man in SuR sehr wenig. Sicher stand im Sommer 1917 die Frage der Machteroberung und fortan die der Machtsicherung obenan, doch parallel erfolgte schon seit Februar 1917 die Umgestaltung der Gesellschaft in Form des wachsenden Einflusses der Sowjet-Organe. Insofern ist es tatsächlich unverzeihlich, dass Lenin zur Frage der Wirtschaftsorganisation, der Selbstverwaltung in den Kommunen usw. in SuR fast nichts sagt.

Der nach dem Oktoberumsturz etablierte riesige neue bürokratische Staatsapparat hatte anfangs noch lebendige Beziehungen zur Klasse und ihren Basisorganen. Doch er verselbstständigte sich immer mehr und verlor zunehmend seinen, anfänglich wenigstens partiellen, Räte-Charakter. Lenin selbst wies mehrfach darauf hin, dass die Zerschlagung des alten Staatsapparats nur unvollständig vollzogen worden und der neue Staat ein ineffizientes bürokratisches Monstrum geworden war. Konnte diese Entwicklung noch mit dem Bürgerkrieg, dem Hunger und dem allgemeinen Mangel begründet werden, so musste mit dem Sieg im Bürgerkrieg und mit der Einführung NÖP ab März 1921 begonnen werden, die Staats- und Sowjetstrukturen grundsätzlich zu renovieren. Das erfolgte nicht, und wo es versucht wurde, misslang es gründlich, z.T. deshalb, weil die Maßnahmen meist darauf abzielten, den Apparat „durch sich selbst“ zu heilen. Allein das weitgehende Fehlen von rechtsstaatlichen Strukturen sicherte das völlig abgehobene Wirken der Bürokratie und nicht zuletzt des Terrorapparats. Sicher war das Ausbluten der revolutionären Vorhut des Proletariats im Bürgerkrieg ein wichtiger Faktor dafür, dass die Basisstrukturen des Sowjetsystems kollabierten. Doch negativ wirkte sich eben auch aus, dass zehntausende (ehemalige) klassenbewusste ArbeiterInnen vom bürokratischen Apparat aufgesogen wurden.

Schon im Bürgerkrieg begannen die Massen, gegen ihre Entmündigung und Entmachtung durch die staatliche Bürokratie zu protestieren. Die Massenstreiks in Petrograd, die vielen Bauernunruhen, Kronstadt oder die Machno-Bewegung waren – bei all ihrer Unterschiedlichkeit und tw. durchaus vorhandenen konterrevolutionären Implikationen – auch immer von dem Bestreben geprägt, Selbstverwaltungsstrukturen gegen die Bürokratie von „oben“ zu behaupten und durchzusetzen. Die Zerschlagung des Rätesystems der Machnowiade und die Liquidierung hunderter ihrer gewählten VertreterInnen war nicht nur unnötig – es war ein Verbrechen. Erklärbar ist es letztlich nur dadurch, dass jede Form von Selbstverwaltung den Vertretern der Macht suspekt war.

Der bolschewistische Staat entwickelte – gerade hinsichtlich der Wirtschaft – eine fatale Eigendynamik. Da eine wirtschaftliche Rechnungsführung fast nicht existierte, ja tw. deren Notwendigkeit bestritten wurde, erfolgte die Steuerung der Wirtschaft meist mehr oder weniger willkürlich von oben. Das mag im „Kriegskommunismus“ noch unvermeidbar gewesen sein, danach wäre es jedoch notwendig gewesen, die Planung von unten her, beruhend auf realen quantitativen Größen (Arbeitszeit und / oder auch noch Geldwerten), vorzunehmen. Das geschah jedoch nicht. Das permanente Chaos der Wirtschaftsverwaltung erzeugte immer neue Direktiven und bürokratische Strukturen, die sich zu einem Gordischen Knoten verfestigten. Die stalinschen 5-Jahrespläne mit ihrer unerhörten Verschwendung, Disproportionalität und Ineffektivität waren dann der monströse Ausdruck dieses fehlerhaften Mechanismus. Diese Art von Staatswirtschaft wies von Anfang an all jene ineffizienten bürokratischen Strukturen auf, die letztlich zum Kollaps des Stalinismus Ende der 1980er Jahre führten.

In völliger Verkennung der Tatsache, dass die Enteignung des Proletariats als Eigentümerin der Produktionsmittel und ihre fast völlige Einflusslosigkeit auf den Staatsapparat dem Wesen eines Arbeiterstaates völlig zuwider läuft, hielt Trotzki an seiner Charakterisierung der UdSSR als eines „degenerierten Arbeiterstaates“ fest. Auch darin drückt sich aus, wie stark Trotzki noch den ökonomischen  Auffassungen der II. Internationale folgte, die wesentlich „den Staat“ als steuerndes Zentrum über den ProduzentInnen und KonsumentInnen ansah und die Selbstorganisation und deren Strukturen unterschätzte oder missachtete.

Insgesamt bietet sich uns folgendes Bild von SuR: Lenin darin plädiert für die Zerschlagung des bürgerlichen Staates und dessen Ersetzung durch einen Räte-Staat. Er versteht diese Räte-Demokratie als lebendige direkte Demokratie der Massen. Er verweist auf den Prozess des Absterbens des Staates im Kommunismus. Doch Lenin betont nicht die Notwendigkeit der tendenziellen Zurückdrängung des proletarischen Staates durch genossenschaftliche und Selbstverwaltungsstrukturen der Massen. Auf die Fragen, wie die Massen – ProduzentInnen und KonsumentInnen – konkret ihre Funktion als Eigentümer, als Subjekte der Umgestaltung wahrnehmen können, geht er kaum konkret ein. Die Rolle der Massen in Lenins SuR ist eher die der Kontrolle über und der Einbeziehung in den Staatsapparat. Doch die Basis-Organisationen der Massen sind nicht der eigentliche Inhalt des Räte-Systems, sind nicht ihr struktureller Kern. Bestimmt wird von „oben“, die „unten“ können den Prozess kontrollieren. Das kann man vielleicht eine demokratische Diktatur nennen – es ist aber keine Arbeiter-Demokratie. Lenins tendenzielle  Identifizierung von Rätesystem mit einem „Partei-Staat“ missdeutet nicht nur den Aspekt des Absterbens des Staates und engt ihn als „Aufgabe der kommunistischen Zukunft“ ein; sie verweist konzeptionell durchaus auf den Stalinismus mit seiner Omnipotenz des Staates und der Unterordnung aller gesellschaftlichen Prozesse unter die Bürokratie. Stalins Satz „Die Kader entscheiden alles“ drückt genau das aus.

Dass SuR für das Gros der „marxistischen“ Linken noch heute im Grunde als der Weisheit letzter Schluss marxistischer Staatstheorie gilt, zeigt nur, wie weit dieses Milieu historisch hinterher hinkt, wie weit es auch hinter den Anforderungen eines revolutionären, gegen Kapital und Staat gerichteten Programms, zurück ist.

Marxismus und Verstaatlichung (Teil 2)

Marxismus und Verstaatlichung (Teil 1)

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