Ein Beitrag zur Konzeption einer nachkapitalistischen Wirtschaft
Hanns Graaf
Der Staat als Eigentümer
Beim Staatseigentum das Eigentumsrecht nicht von Einzelpersonen wahrgenommen, sondern von einer Gruppe, der Bürokratie. Doch auch im modernen „Privat“-Kapitalismus befinden sich die großen Kapitale meist nicht in individueller Hand, sondern sind „Gruppeneigentum“ in Gestalt der Anteilseigner einer AG oder GmbH. Freilich sind die einzelnen Unternehmensanteile bzw. Aktien letztlich häufig privates Eigentum einer konkreten Person. Oft gibt es auch Formen „verschränkten“ Gruppeneigentums, z.B. wenn Fonds Aktienpakete halten. Der moderne Finanzmarkt zeigt geradezu einen Trend dazu, dass die einzelnen Eigentumsrechte oft nur schwer zu identifizieren sind. „Staatskapitalismus statt Sozialismus (Teil 2 von 2)“ weiterlesen