Hanns Graaf
Am 2. November begann gemäß dem Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder ein erneuter Lockdown. Dieser legt fest, dass bestimmte Bereiche der Gesellschaft auf Null herunter gefahren werden: Gaststätten, Sport- und Kosmetikstudios, der Amateursport und der gesamte Kulturbereich mit Theatern, Kinos, Konzerten usw. Auch Veranstaltungen, Feiern und öffentliche Treffen sind auf 10 Personen bzw. zwei Haushalte beschränkt. Private Reisen sollen unterbleiben, Hotels dürfen nur Geschäftsreisende beherbergen. Ausgenommen vom Lockdown sind diesmal Läden, Gottesdienste, Schulen und Kindereinrichtungen. Ausgenommen sind auch – wie auch beim letzten Mal – der ÖPNV und die Industrie. Zwar sollen die Betroffenen Selbstständigen in der Höhe von 75% des Umsatzes vom November 2019 entschädigt werden, doch die Verluste sind selbst dann höher als 25%, weil aufgrund der permanenten Lockdowngefahr Folgeaufträge oft ausbleiben.
„Lockdown 2.0“ weiterlesen