Vorwort: Dieser Beitrag setzt die Artikelserie zur revolutionären Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit fort.
Redaktion Aufruhrgebiet
Erste Formen gewerkschaftlicher Organisierung entstanden während der Revolution von 1848/49. Die Gründung der „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung“ gilt als Ausgangspunkt der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland. 1865 entstand der Allgemeine Arbeiter-Conversations-Verein (ADCV) als erste überregionale Struktur.
Nach dem Scheitern der 1848er Revolution verlor die gewerkschaftliche Bewegung wieder an Schlagkraft und sah sich verstärkter Repressionen ausgesetzt. Erst durch die Reformen in den Jahren 1869 bzw. 1871, z.B. durch die neue Gewerbeordnung, durch die die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit eingeführt wurde, entwickelten sich die Gewerkschaften zu Vertragspartnern der Unternehmer(verbände). Ein erster Tarifvertrag wurde 1906 in Königsberg abgeschlossen. Das Gros der Arbeiterschaft lebte damals am Existenzminimum, die Gewerkschaften waren daher v.a. daran interessiert, deren Lage zu verbessern. Sie führten Arbeitskämpfe, Streiks und organisierten Kaufboykotte.
Seit 1868 waren zahlreiche gewerkschaftsartige Vereine entstanden. Diese schlossen sich 1869 zum „Verband der deutschen Gewerkvereine“ zusammen, die sog. „Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine“. 1869 gab es über 250 Vereine mit ca. 30.000 Mitgliedern. Ihr Ziel war eine Sozialreform durch den Interessenausgleich von Kapital und Arbeit. Sie konkurrierten mit dem sozialdemokratischen ADGB, aber auch mit den christlichen Gewerkschaften. Neben diesen gab es noch verschiedene kleinere Verbände, darunter später die anarchistische „Freie Arbeiter-Union Deutschlands“ (FAUD).
