Hanns Graaf
Nach 12 Jahren Faschismus erstanden die Arbeiterorganisationen – KPD, SPD, Gewerkschaften – 1945 wie Phönix aus der Asche. Sie reorganisierten sich sehr schnell und waren tw. sogar größer als zuvor. 1945 waren von den alliierten Siegern die Nazigesetze aufgehoben und die Naziorganisationen verboten worden. Im April 1946 trat das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 22 (Betriebsrätegesetz) in Kraft, das den Rahmen einer neuen Betriebsverfassung festlegte. Am 14. November 1952 wurde dann das neue Betriebsverfassungsgesetz (BVerfG) beschlossen, das die Tradition des Weimarer Betriebsrätegesetzes fortsetzte und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeit und Kapital festschreibt.
Nach der anfänglichen Organisation auf regionaler Ebene in den westlichen Besatzungszonen gründeten 1949 die Delegierten der einzelnen Industriegewerkschaften den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband für die Bundesrepublik Deutschland. Hans Böckler wurde der erste Vorsitzende.
In den ersten Nachkriegsjahren standen das tägliche Überleben (Ernährung, Wohnung) und der Organisationsaufbau im Zentrum der gewerkschaftlichen Arbeit. Doch auch konzeptionelle Fragen zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung und der Rolle der Gewerkschaften wurden aufgeworfen. Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik hatten gezeigt, dass die formale politische Demokratie nicht ausreicht, um gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Demokratisierung sollte daher durch die Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden. Angesichts der Unterstützung der Nazis v.a. durch das Kapital der Schwerindustrie war die Forderung nach Kontrolle der wirtschaftlichen Macht und zur Verhinderung einer Beeinflussung politischer Entscheidungen durch das Großkapital sehr populär.
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